Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung. 1.1. der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten;
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Samples: unterhaltsrecht.at, durchblicker.at
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung. 1.1. der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst xxxx Xxxxxxxxxxxxx oder Wehrersatzdienst ableisten;, für alle nicht betrieblich ge- nutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, oder
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung. 1.1. der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern sofern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges regelmäßiges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen ordentlichen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten;, für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, oder
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