Common use of Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung Clause in Contracts

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung. 1.1. der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten;

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Samples: unterhaltsrecht.at, durchblicker.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung. 1.1. der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst xxxx Xxxxxxxxxxxxx oder Wehrersatzdienst ableisten;, für alle nicht betrieblich ge- nutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, oder

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Samples: unterhaltsrecht.at, durchblicker.at

Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung. 1.1. der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern sofern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges regelmäßiges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen ordentlichen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten;, für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, oder

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Samples: durchblicker.at