Werbeverbot. Dem Kunden ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt, damit zu werben, dass er Leistungen des Anbieters anbietet. Der Kunde verpflichtet sich die Einhaltung der Verpflichtungen aus Ziffern 10.1. und 10.2. im Rahmen seiner Geschäftstätigkeiten sicherzustellen.
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