Wertanpassung nach dem Index der Verbraucherpreise. Es gilt als vereinbart, dass die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um die durchschnittliche Änderung des Index der Verbraucherpreise erhöht wird. Zur Berechnung des Prozent- satzes wird die für den vierten Monat vor der Prämienhaupt- fälligkeit bekanntgegebene endgültige Monatsindexzahl und jene desselben Monats des vorangegangenen Kalenderjahres herangezogen. Die Anpassung erfolgt entsprechend der pro- zentuellen Veränderung. a) zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungs- klausel die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungs- grundlage nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprochen hat; oder b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertan- passungsklausel auf Verlangen des Versicherungsnehmers geänderte Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungs- grundlage nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprochen hat; oder c) die infolge von Veränderungen der versicherten Sachen (Zu- und Umbauten, Neuanschaffungen usw.) entstandene Wert- steigerung nicht durch entsprechende Erhöhung der Versi- cherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage Be- rücksichtigung fand. Wurde die Versicherungssumme des Wohnungsinhaltes von der Gebäudeversicherungssumme abgeleitet (mindestens 40 % der Gebäudeversicherungssumme), so erfolgt die Wertan- passung nach dem Baukosten-Index (s. Punkt 1). Diese Ver- einbarung (Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer Kündigungs- frist von 3 Monaten auf den Zeitpunkt der Hauptfälligkeit der Prämie mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Eine Kündigung der Wertanpassung muss für alle Sparten eines Vertrages gemeinsam erfolgen.
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Samples: Haushaltsversicherung Standard, Haushaltsversicherung Exklusiv Premium, Haushaltsversicherung Exklusiv
Wertanpassung nach dem Index der Verbraucherpreise. Es gilt als vereinbart, dass die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um die durchschnittliche Änderung des Index der Verbraucherpreise erhöht wird. Zur Für die Berechnung der durchschnittlichen Änderung wird jeweils der Zeitraum September des Prozent- satzes Vorvorjahres bis August des Vorjahres herangezogen. Basis ist der von der Statistik Austria jeweils veröffentlichte Index der Verbraucherpreise oder der an seine Stelle getretene Index. Im gleichen Ausmaß wird die für den vierten Monat vor der Prämienhaupt- fälligkeit bekanntgegebene endgültige Monatsindexzahl und jene desselben Monats des vorangegangenen Kalenderjahres herangezogenPrämie erhöht. Die Anpassung erfolgt entsprechend der pro- zentuellen Veränderung.in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Vorschriften über Unterversicherung (Art. 8 (2) ABS) finden im Schadensfall nur insoweit Anwendung, als
a) zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungs- klausel Wertanpassungsklausel die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungs- grundlage Prämienbemessungsgrundlage nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprochen hat; oder;
b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertan- passungsklausel Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versicherungsnehmers geänderte Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungs- grundlage Prämienbemessungsgrundlage nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprochen hat; oder;
c) die infolge von Veränderungen der versicherten Sachen (Zu- und Umbauten, Neuanschaffungen usw.) entstandene Wert- steigerung Wertsteigerung nicht durch entsprechende Erhöhung der Versi- cherungssumme Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage Be- rücksichtigung Berücksichtigung fand. Wurde die Versicherungssumme des Wohnungsinhaltes von der Gebäudeversicherungssumme abgeleitet (mindestens 40 40% der Gebäudeversicherungssumme), so erfolgt die Wertan- passung Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (s. Punkt 1). Diese Ver- einbarung Vereinbarung (Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer Kündigungs- frist Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den Zeitpunkt der Hauptfälligkeit der Prämie mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Eine Kündigung der Wertanpassung muss für alle Sparten eines Vertrages gemeinsam erfolgen. Die aktuellen Indexwerte der Statistik Austria stehen Ihnen auf unserer Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx (Produkte/Wohnen) als Download zur Verfügung.
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