Common use of Wertpapierpensionsgeschäfte Clause in Contracts

Wertpapierpensionsgeschäfte. (1) Die Bank kann zugelassene Wertpapiere im Wege bilateraler Geschäfte aus ihrem Eigenbestand verkaufen unter der Voraussetzung, dass der Geschäftspartner Papiere glei- cher Wertpapier-Kenn-Nummer per Termin zum festgelegten Datum (Rückkaufstag) an die Bank zurückverkauft.

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Wertpapierpensionsgeschäfte. (1) Die Bank kann zugelassene Wertpapiere im Wege bilateraler Geschäfte oder in Form von Tendern aus ihrem Eigenbestand verkaufen unter der Voraussetzung, dass der Geschäftspartner Papiere glei- cher gleicher Wertpapier-Kenn-Nummer per Termin zum festgelegten Datum (Rückkaufstag) an die Bank zurückverkauft.

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