Wesentliche Merkmale Musterklauseln

Wesentliche Merkmale. (1) Im SEPA-Basislastschrift-Verfahren kann der Kontoinhaber Zahlungen in Euro an den Zahlungsempfänger bewirken, wenn - der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschrift- Verfahren nutzen und - der Kontoinhaber vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Last- schriftmandat erteilt. (2) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis- lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Wesentliche Merkmale. (1) Im SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren kann der Kontoinhaber Zahlungen in Euro an den Zahlungsempfänger bewirken, wenn - der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmenlastschrift- Verfahren nutzen, - der Kontoinhaber vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA- Firmenlastschrift-Mandat erteilt und - der Kontoinhaber der Bank vor dem Zahlungsvorgang die Erteilung des SEPA- Firmenlastschrift-Mandats bestätigt. (2) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen- lastschrift von der Bank keine Erstattung des seinem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Wesentliche Merkmale. (1) Im Abbuchungsauftragslastschrift-Verfahren hat der Kontoinhaber für die Ausführung von Zahlungen – vor dem Zahlungsvorgang den Zahlungsempfänger zu ermächtigen, Geldbeträge vom Konto des Kontoinhabers per Abbuchungsauftragslastschriften einzuziehen und – die Bank unmittelbar anzuweisen, die Abbuchungsauftragslastschriften seinem Konto zu belasten und den jeweiligen Lastschriftbetrag an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Abbuchungsauftrag). (2) Der Kontoinhaber autorisiert mit dem Abbuchungsauftrag gegenüber der Bank die Ein- lösung von Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers. Die Autorisierung umfasst die Belastung des Xxxxxx des Kontoinhabers mit Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers und die Ausführung von Zahlungen durch Übermittlung der abge- buchten Lastschriftbeträge an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Ab- buchungsauftrag ist schriftlich auf Vordruck der Bank unmittelbar der Bank zu erteilen. (3) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Abbuchungsauf- tragslastschrift von der Bank keine Erstattung des seinem Konto belasteten Lastschriftbetra- ges verlangen.
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Beitragshöhe Sie können die Beitragshöhe dem Produktinformationsblatt oder dem Versicherungsantrag entnehmen. Sollte der dort aufgeführte Beitrag unrichtig berechnet oder ein dort nicht aus- gewiesener Zuschlag zu erheben sein, wird Ihnen der tatsächlich zu entrichtende Beitrag gesondert mitgeteilt; dieser bedarf Ihrer Zustimmung. In diesem Fall ist der Inhalt der ge- sonderten Mitteilung maßgeblich. Zusätzliche Kosten Es fallen keine weiteren Kosten wie z. B. Steuern oder Gebühren für Sie an. Die Kranken- Beitragszahlung Die Fälligkeit der Beiträge und evtl. Nachlässe nach § 8 der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen richtet sich nach der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise (monatlich, viertel- jährlich, halbjährlich oder jährlich). Wählen Sie z. B. die monatliche Zahlungsweise, zahlen Sie den Beitrag bitte immer am Ersten eines jeden Monats. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen
Wesentliche Merkmale. (1) Im Einzugsermächtigungslastschrift-Verfahren ermächtigt der Kontoinhaber den Zah- lungsempfänger, Geldbeträge vom Konto des Kontoinhabers per Lastschriften einzuziehen (Einzugsermächtigung). 1 einschließlich der österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg (2) Der Kontoinhaber autorisiert die Zahlung nachträglich durch Genehmigung der ent- sprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto. Der Kontoinhaber kann der Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigungslastschrift widersprechen, bis er sie genehmigt hat.
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Für die Versicherungen gelten die für die jewei- ligen Tarife gültigen Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen. b) Art und Umfang der Versicherungsleistung erge- ben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen. Die Versicherungsleistung wird fällig, sobald der Ver- sicherer die Anspruchsberechtigung festgestellt hat.
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Beitragshöhe Sie können die Beitragshöhe dem Produktinformationsblatt oder dem Versicherungsantrag entnehmen. Sollte der dort aufgeführte Beitrag unrichtig berechnet oder ein dort nicht aus- gewiesener Zuschlag zu erheben sein, wird Ihnen der tatsächlich zu entrichtende Beitrag gesondert mitgeteilt; dieser bedarf Ihrer Zustimmung. In diesem Fall ist der Inhalt der ge- sonderten Mitteilung maßgeblich. Zusätzliche Kosten Es fallen keine weiteren Kosten wie z. B. Steuern oder Gebühren für Sie an. Für die Nut-
Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Beitragshöhe Sie können die Beitragshöhe dem Produktinformationsblatt oder dem Versicherungsantrag entnehmen. Sollte der dort angegebene Beitrag nicht korrekt berechnet sein oder wird ein Zuschlag nötig, wird Ihnen der tatsächlich zu entrichtende Beitrag gesondert mitgeteilt. Dieser bedarf Ihrer Zustimmung. In diesem Fall ist der Inhalt dieser Mitteilung maßgeblich. Zusätzliche Kosten Angaben zu Kosten wie z. B. Steuern oder Gebühren können Sie Ihren Verbraucherinformati- Beitragszahlung Die Fälligkeit des Beitrages richtet sich nach der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Anlagerisiko Bei Versicherungen, die Überschüsse und ggf. Beitragsteile in Fonds investieren, liegt das Kapitalanlagerisiko für die im Fonds gehaltenen Anteile in vollem Umfang bei Ihnen. Sie ha- ben die Chance, bei guter Entwicklung des Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen, bei Kurs- rückgängen tragen Sie aber auch das Risiko einer Wertminderung bis hin zur völligen Aufzeh- rung. Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die HanseMerkur Ihren Antrag mit einem
Wesentliche Merkmale. (1) Im Einzugsermächtigungslastschrift-Verfahren kann der Kontoinhaber Zahlungen in Euro an den Zahlungsempfänger bewirken, wenn - der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das Einzugsermächtigungs- lastschrift-Verfahren nutzen und 1 einschließlich der österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg - der Kontoinhaber vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger eine Einzugs- ermächtigung erteilt. Diese Einzugsermächtigung ist zugleich die Weisung des Kontoinhabers gegenüber der Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. (2) Der Kontoinhaber kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Einzugs- ermächtigungslastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belas- tungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschrift- betrages verlangen.