Wesentliche Merkmale der Einzugsermächtigungslastschrift Musterklauseln

Wesentliche Merkmale der Einzugsermächtigungslastschrift. Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken.
Wesentliche Merkmale der Einzugsermächtigungslastschrift. Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken. Für die Ausführung von Zahlungen mittels Einzugsermächtigungslastschriften – müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nutzen und – muss der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung (siehe Nummer A. 2.2.1) erteilen. Diese Einzugsermächtigung ist zugleich die Weisung des Kunden gegenüber der Bank, die vom Zahlungsempfänger auf das Konto des Kunden gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vorlegt. Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeit- punkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Wesentliche Merkmale der Einzugsermächtigungslastschrift. Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen
Wesentliche Merkmale der Einzugsermächtigungslastschrift. Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken. Hierzu ermächtigt der Kunde den Zahlungsempfänger Geldbeträge vom Konto des Kunden per Lastschriften einzuziehen (Einzugsermächtigung). Der Zahlungs- empfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vorlegt. Der Kunde autorisiert die Zahlung nachträglich durch Genehmigung der ent- sprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto. Der Kunde kann der Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigungslastschrift wi- dersprechen, bis er sie genehmigt hat.
Wesentliche Merkmale der Einzugsermächtigungslastschrift. Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro bewirken. Hierzu ermächtigt der Zahler den Zahlungsempfänger, Geldbeträge vom Konto des Zahlers per Lastschriften einzuziehen (Einzugsermäch- tigung). Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Lastschriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeit- punkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von seinem Zahlungsdienstleister die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dies führt zu einer Rückgängigmachung der Vorbehaltsgutschrift auf dem Konto des Kunden als Zahlungsempfänger. 440 350 02.13 YH31Y0A SM 35528 Seite 1 von 6

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  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Zahlung zurückzugeben.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den Anteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.