Weshalb wird dieser EU-Wachstumsprospekt erstellt? Musterklauseln

Weshalb wird dieser EU-Wachstumsprospekt erstellt?. 4.2.1 Gründe für das Angebot, Verwendung des Emissionserlöses Die Schuldverschreibungen sollen öffentlich angeboten werden. Dies macht die Veröffentlichung die- ses Wertpapierprospekts erforderlich. Die Emittentin wird aus dem Angebot einen Nettoemissionserlös von maximal rund EUR 19.600.000,00 erzielen. Einen Teil des Nettoemissionserlöses in Höhe von EUR 5 Mio. beabsichtigt die Emittentin primär für die teilweise Begleichung der fällig werdenden nächsten Kaufpreisraten im Zusammenhang mit der Akquisition der SPSW Capital GmbH und der Akquisition der Lange Assets & Consulting GmbH zu verwenden. Von einem danach etwaig verblei- benden Nettoemissionserlös soll ein weiterer Teil in Höhe von EUR 3 Mio. für die teilweise Sondertil- gung des bei der Volksbank eG Villingen-Schwenningen zur (teilweisen) Finanzierung des Erwerbs der BV Holding AG aufgenommenen Darlehens verwendet werden. Einen Teil des im Anschluss daran etwaig noch verbleibenden Nettoemissionserlös beabsichtigt die Emittentin zur Finanzierung des wei- teren Wachstums und der weiteren Entwicklung des LAIQON-Konzerns zu verwenden. Insoweit kommt insbesondere in Betracht, einen weiteren Teilbetrag in Höhe von EUR 2 Mio. für den Auf- bzw. Ausbau weiterer Vertriebskooperationen sowie einen weiteren Teilbetrag in Höhe von EUR 2 Mio. für Personalaufbau sowie zur Stärkung der Bereiche Marketing und Vertrieb zu verwenden. Weitere rund EUR 2 Mio. beabsichtigt die Emittentin für Investitionen zur Weiterentwicklung der digitalen Plattform LAIQON DAP 4.0 und des WealthTech LAIC zu verwenden. Einen danach gegebenenfalls noch ver- bleibenden Nettoemissionserlös beabsichtigt die Emittentin für künftige Investitionen in die Finanz- rücklagen der Emittentin einzustellen. Damit soll Flexibilität geschaffen werden, um günstige Markt- opportunitäten zur Stärkung der Positionierung und des Wachstums der Emittentin auch kurzfristig nutzen zu können. Es bestehen keine wesentlichen Interessenkonflikte hinsichtlich des Bezugsangebots oder der Einbe- ziehung der Schuldverschreibungen zum Handel im Freiverkehr.
Weshalb wird dieser EU-Wachstumsprospekt erstellt? a) Gründe für das Angebot Dieser Prospekt wurde zum Zweck des öffentlichen Angebots von bis zu 6.000.000 Angebotsaktien erstellt. Es sollen zum einen die Kommanditanteile erworben werden, um so Beteiligungen an Gesellschaften zu erwerben, über die die WeGrow-Gruppe mittelbar einen eigenen Bestand an Kiribäumen erhöhen kann, zum anderen sollen die Anleiheforderungen gegen die gruppenangehörigen Wachstumsanleihe-Gesellschaften erworben werden, mit dem Zweck, die Verschuldung zu senken. Daneben soll der Nettoemissionserlös erzielt werden. Bei einer vollstän- digen Platzierung der Angebotsaktien gegen Barleistung zu einem Durchschnittspreis für alle Angebotszeiträume in Höhe von EUR 8,08 und auf Grundlage der geschätzten Emissionskosten würde der Emittentin ein Nettoemissi- onserlös von rund EUR 46.980.000,00 zufließen. Die Emittentin plant, 30 % des Nettoemissionserlöses in den Geschäftsbereich „Pflanzenzüchtung und Pflanzenproduktion“ zu investieren. Hierzu zählen insbesondere Investi- tionen in Forschung und Entwicklung von neuen Sorten, Produkten und Technologien, in die Ausweitung der inter- nationalen Patent- und Sortenschutzrechte sowie in den Ausbau der Produktionskapazitäten und in Automatisie- rungstechnologien. Weiterhin plant die Emittentin, 30 % des Nettoemissionserlöses in den Geschäftsbereich „Forst- und Agrarwirtschaft“ zu investieren. Hierzu zählen insbesondere Investitionen in den Erwerb von land- und forst- wirtschaftlichen Flächen, in den Ausbau der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sowie in Zertifizierungen. Darüber hinaus plant die Emittentin 30 % des Nettoemissionserlöses in den Geschäftsbereich „Holzverarbeitung und Holzhandel“ zu investieren. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in die Entwicklung von Holzwerkstoffen und Holzprodukten, in Holverarbeitungstechnologien sowie in Zertifizierungen, Materialprüfungen, Zulassungen und Patente. Schließlich sollen 10 % des Nettoemissionserlöses in die Ausweitung der Marketing- und Vertriebs- maßnahmen und der Organisationsinfrastruktur zur Förderung der internationalen Expansion der WeGrow-Gruppe investiert werden. Die vorgenannten Zwecke haben die gleiche Priorisierung, d.h. der Nettoemissionserlös wird in der Höhe, in der er tatsächlich gegen Barleistung anfällt, in dem Fall, dass die Emission nicht vollständig gezeichnet wird, pro rata nach den vorstehend beschriebenen Quoten auf o.g. Zwecke aufgeteilt.
Weshalb wird dieser EU-Wachstumsprospekt erstellt? a) Gründe für das Angebot a) Die Emittentin plant, 70-80 % des Gesamterlöses des Angebots für das Eingehen neuer Investments (Equity, Finanzanlagen (z.B. Wandeldarlehen) und Token) und für die Ausweitung bereits bestehen- der Investments inklusive der Ausgaben für die Vorbereitung und Eingehung solcher Beteiligungen, wie etwa Rechtsberatungskosten, zu verwenden. b) Weiterhin plant die Emittentin, 10-15 % des Emissionserlöses für die Aufrechterhaltung und den Aus- bau der aktuellen operativen Struktur (insbesondere, aber nicht abschließend: Erhöhung der perso- nellen Ressourcen, Ausweitung der angemieteten Räumlichkeiten, der IT-Infrastruktur, der Unter- nehmensorganisation und des Berichtswesens sowie Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beratern) zu verwenden. c) Darüber hinaus sollen weitere 10-15 % des Emissionserlöses für Kommunikationsmaßnahmen zur Steigerung des nationalen und internationalen Bekanntheitsgrades der Emittentin verwendet wer- den. Bei vollständiger Platzierung des Angebots sind die vorgenannten Verwendungszwecke in der Priori- sierung gleichrangig. Wenn es nicht zur vollständigen Platzierung kommt, werden die Emissionserlöse pro rata auf die unter lit a) und b) vorgenannten Verwendungszwecke verteilt.
Weshalb wird dieser EU-Wachstumsprospekt erstellt? a) Gründe für das Angebot 1. Ein Betrag in Höhe von EUR 1,5 Mio. soll in den Erwerb und die Implementierung von Software für die Optimie- rung des Immobilien Asset Managements durch verstärkte Digitalisierung investiert werden. 2. Weitere EUR 1,1 Mio. sollen für den Erwerb von weiteren 440.000 Aktien an der der Emittentin bereits zu 50,47 % gehörenden Tochtergesellschaft G11 Unternehmensverbund AG mit Sitz in Salzburg, Österreich, ver- wendet werden. 3. Ein Betrag in Höhe von EUR 1,08 Mio. soll als Liquiditätsreserve verwendet werden. 4. Der verbleibende Betrag in Höhe von bis zu EUR 9,3 Mio. soll genutzt werden, um Fremdkapitalverbindlichkei- ten der WR Wohnraum Gruppe zurück zu führen. Dabei ist noch offen, welche genauen Verbindlichkeiten dies sein werden, insbesondere ob es sich um Verbindlichkeiten der Emittentin selber und/oder um Verbindlichkeiten von anderen Gesellschaften der WR Wohnraum Gruppe handelt, u.a. deswegen, weil noch offen ist, wann es zum Zufluss des Emissionserlöses kommt. Daher ist auch unklar, welche Verbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt genau in welcher Höhe bestehen und welche Verbindlichkeiten genau unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in dem Moment aus Sicht der Emittentin zu diesem Zeitpunkt am besten in welchem Umfang zurück geführt werden sollten. Dies wird von der Emittentin nach Zufluss des Emissionserlöses entschieden werden auf Basis einer Einschätzung, was der Vorstand als vorteilhaft für die Emittentin erachtet. Dabei steht eine anderweitige Verwendung dieses Teils des Emissionserlöses als Rückführung von Fremdkapital der WR Wohnraum Gruppe nicht im Raum. Falls der Gesellschaft der Emissionserlös nicht vollständig zufließen sollte, werden die ersten drei Verwendungs- zwecke höher priorisiert und stehen gleichwertig nebeneinander, der Emissionserlös wird pro rata auf diese aufge- teilt. Auf Basis von Marktopportunitäten könnten sich die Beträge und die Priorisierung hinsichtlich der Aufteilung der Erlöse auf die vorgenannten Mittelverwendungszwecke ändern.
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  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.