Übernahmeverpflichtung Musterklauseln

Übernahmeverpflichtung. Die bisherige Alleingesellschafterin der Gesellschaft, die Ekotechnika Holding GmbH, hat sich verpflichtet, der Abwicklungsstelle bis zu 626.959 Neue Aktien Serie A (die „Garantierte Abnahme“) zu einem Preis von EUR 3,19 pro Aktie abzukaufen, somit EUR 81,82 je 25,65 Neue Aktien Serie A (der „Garantierte Kaufpreis“). Der Garantierte Kaufpreis entspricht dem auf der Grundlage eines Gutachtens über die Ermittlung einer Insolvenzquote in einem hypothetischen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zum 31. Januar 2015 ermittelten Betrag. Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass nach einer Anfang Xxxx 2015 erstellten überschlagsmäßigen Schätzung im Falle einer Insolvenz der Emittentin zum Stichtag 31. Januar 2015 mit einer Insolvenzquote von ca. 8,18 Prozent zu rechnen wäre. Die Abwicklungsstelle wird Verwertungsaktien nur dann im Rahmen der Garantierten Abnahme an die Ekotechnika Holding GmbH veräußern, wenn bzw. soweit zuvor alle Angebote aus dem Überbezug und dem Drittbezug berücksichtigt wurden.
Übernahmeverpflichtung. Es gibt keinen Übernahmevertrag und auch keine anderweitige Übernahmeverpflichtung.
Übernahmeverpflichtung. Die Gesellschaft und die Baader Bank Aktiengesellschaft, Weihenstephanerstr. 4, 85716 Unterschleißheim („Baader Bank“), haben am 20. Juni / 4. August 2023 einen Vertrag zur technischen Abwicklung der Barkapitaler- höhung einschließlich der Einbeziehung der Aktien zum Handel in den Freiverkehr an der Börse München abge- schlossen.