Wichtige Hinweise und Verhaltensregeln im Schadenfall‌ Musterklauseln

Wichtige Hinweise und Verhaltensregeln im Schadenfall‌. Was bietet UnfallGiro? Wozu verpflichten Sie sich? Beitragszahlung
Wichtige Hinweise und Verhaltensregeln im Schadenfall‌. Wer kann UnfallGiroTeam versichern? a) Mit dem Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer • gegen Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes, • gegen Berufsunfälle mit Wegerisiko oder b) Zur Deckung einer vorübergehenden Gefahr (Sportveranstaltung, Theateraufführung, Konzert oder dergleichen) mit dem ein- zelnen Verein zugunsten seiner Mitglieder (siehe Sondertarif) gegen • die aus der Vereinszugehörigkeit oder • aus einer Betätigung für den Verein erwachsenden Unfallgefahren. c) für Personen, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Dieser Schutzbrief enthält wichtige Leistungen für Schlüsselpersonen in Unternehmen, er umfasst im Einzelnen folgende Leis- tungen: mit folgenden Unterleistungen: – Erstattung Arbeitgeberanteil Sozialversicherungsbeiträge – Gehaltszuschuss nach Ende der Lohnfortzahlung 5.000 EUR – Vermittlung einer Ersatzarbeitskraft – Kostenübernahme für Umbau Büro, Arbeitsplatz, Dienstfahrzeug bis zu 10.000 Euro Der Reha-Service unterstützt Sie bei vereinbarten Reha-Leistungen (Reha) nach schweren Unfällen über einen Zeitraum von drei Jahren und Ihre Kinder bis zu fünf Jahren. Unter der Leitung eines Reha-Managers sorgt ein erfahrenes Team aus Ärzten, Psychologen und Berufsberatern für die: – Xxxxxxxx Planung der Rehabilitation – Optimierung des Heilungsverlaufs – Organisation des sozialen Umfelds – Berufliche oder schulische Reintegration Mit dem Hilfs-Service haben Sie sich für den Fall abgesichert, wenn Sie nach einem Unfall für eine Übergangszeit auf Hilfe angewiesen sind. Die gesetzlich vorgesehenen Leistungen greifen nicht immer und sofort. Deshalb unterstützen wir Sie schnell und unbürokratisch mit genau den Hilfsleistungen, die Sie in dem Moment benötigen. So können Sie sich nach einem Unfall die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bewahren. u.a. folgende Unterleistungen: – Pflegeberatung – Pflegemediation – Pflegeschulung für Angehörige – Medikamentenberatung – Kostenträger-Check Dieser Schutzbrief enthält wichtige Assistance-Leistungen für den Genesungsprozess der versicherten Person und umfasst fol- gende Leistungen: Der Reha-Service unterstützt Sie bei vereinbarten Reha-Leistungen (Reha-Service) nach schweren Unfällen über einen Zeitraum von drei Jahren und Ihre Kinder bis zu fünf Jahren. Unter der Leitung eines Reha-Managers sorgt ein erfahrenes Team aus Ärzten, Psychologen und Berufsberatern für die: – Xxxxxxxx Planung der Rehabilitation – Optimierung des Heilungsverlaufs – Organisation des sozialen Umfelds – Berufliche...

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  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.