Common use of Widerruf der Einzugsermächtigung Clause in Contracts

Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Bonusverzeichnis“ wirksam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

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Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis“ wirksam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

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Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank möglichst schriftlich mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nachfolgenadheluZngsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Bonusverzeichnis“ wirksam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch - gegenüber dem Zahlungsempfänger Zaluhngsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

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Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann vom Kunden Kontoinhaber durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner der Bank – möglichst schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Bonusverzeichnis“ wirksam. Zusätzlich Er sollte der Widerruf zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.

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Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und BonusverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ wirksam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

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Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungs- verzeichnis” wirksam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

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Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger Zsaehmlupnfägnger oder seiner Bank möglichst schriftlich mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Bonusverzeichnis“ wirksam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch Gesch - gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

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Widerruf der Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß »Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungsverzeichnis« wirksam. Zusätzlich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

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