Authentifizierungsinstrumente Musterklauseln

Authentifizierungsinstrumente. 2.2.1 Als Authentifizierungsinstrument dient ein zum Empfang von mTAN per Textnachricht (SMS) geeignetes Empfangsgerät (z.B. Mobiltelefon). 2.2.2 Dass für das mTAN-Verfahren erforderliche Empfangsgerät besteht aus dem entsprechenden Gerät sowie aus der SIM-Karte eines Mobilfunk-Netzbetreibers. Für das mTAN-Verfahren wird die Mobilfunknummer des Nutzers registriert. Sofern Online-Banking-Vorgänge der Eingabe einer mTAN bedürfen, erhält der Nutzungsberechtigte von der Bank eine Textmeldung (SMS) mit einer mTAN nebst einer Vorgangsbeschreibung auf das registrierte Empfangsgerät. Die so übermittelte mTAN ist nur für diesen Vorgang mit der entsprechenden Vorgangsbeschreibung zu nutzen. Eine mTAN kann nicht mehr verwendet werden, sobald sie bereits einmal zur Übermittlung an die Bank freigegeben worden ist. Eine nicht genutzte mTAN verliert fünfzehn Minuten nach deren Absendung durch die Bank ihre Gültigkeit. 2.2.3 Für die Nutzung des Online-Banking ist ein Internetzugang erforderlich. Dieser Internetzugang wird nicht von der Bank bereitgestellt. Der Kunde hat mittels Online-Banking Zugang zum Konto, wenn er zuvor seine individuelle Kundenkennung sowie sein Passwort eingegeben hat. In den von der Bank im Einzelnen angegebenen Fällen hat der Nutzer jeweils zusätzlich eine mTAN oder die FIN einzugeben. 4.1 Der Kontoinhaber muss Online-Banking-Aufträge mittels mTAN-Verfahren (z.B. Überweisungen über die Online-Applikation oder Überweisungen vom FidorPay- Konto auf ein anderes Konto) zu deren Wirksamkeit mit einer mTAN autorisieren und der Bank mittels Online-Banking übermitteln. Bei Vorgängen, die der Eingabe einer mTAN bedürfen, ist die Freigabe der mTAN maßgebend. Eine mTAN kann nicht mehr verwendet werden, sobald sie zur Übermittlung an das Institut freigegeben wurde. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach der Erteilung von Zahlungsaufträgen oder Aufträgen sonstiger Art von der Annahme des Auftrages durch die Bank unverzüglich zu vergewissern. Als Auftragsbestätigung gilt die Anzeige in der Transaktionsübersicht. Aus Sicherheitsgründen ist das mTAN-Verfahren beim Online-Banking über die Fidor Bank Smartphone App nicht möglich. Online-Banking-Aufträge über die Smartphone App können mittels der Fidor Identification Number (FIN) vorgenommen werden, die der Kunde online mit seinem PC in seinem Benutzerprofil anlegen, ändern oder entsperren kann. 4.2 Der Kunde hat alle von ihm eingegebenen Empfängerdaten zu überprüfen. Insbesondere sind die Bankleitzahl des endbegünst...
Authentifizierungsinstrumente. Authentifizierungsinstrumente sind Identifikationsnummer [PIN]),
Authentifizierungsinstrumente. Als Authentifizierungsinstrument gilt ein mobiles Endgerät (z. B. Mobiltelefon), auf das die Ikano Bank dem Kunden vor Ausführung einer Aktion eine mTAN per SMS schickt.
Authentifizierungsinstrumente. 2.1 Als Authentifizierungsinstrument dient ein zum Empfang von mTAN per Textnachricht (SMS) geeignetes Empfangsgerät (z.B. Mobiltelefon).
Authentifizierungsinstrumente. Die TAN können dem Kunden auf folgenden Authentifizierungs- instrumenten zur Verfügung gestellt werden: • mittels eines mobilen Endgeräts (z. B. Mobiltelefon) zum Empfang von TAN per SMS • auf einem sonstigen Authentifizierungsinstrument, auf dem sich Signaturschlüssel befinden.
Authentifizierungsinstrumente. Authentifizierungsinstrumente sind personalisierte Instrumente oder Verfahren, deren Ver- wendung zwischen der Bank und dem Kontoinhaber vereinbart wurden und die vom Teil- nehmer zur Erteilung eines Online-Banking-Auftrags verwendet werden. Insbesondere mittels folgender Authentifizierungsinstrumente kann das personalisierte Sicherheitsmerk- mal (zum Beispiel TAN) dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden: – PIN-Brief, – Liste mit einmal verwendbaren TAN, – TAN-Generator, der Bestandteil einer Chipkarte oder eines anderen elektronischen Xxxxxx zur Erzeugung von TAN ist, – Online-Banking-App auf einem mobilen Endgerät (zum Beispiel Mobiltelefon) zum Emp- fang oder Erzeugung von TAN, – mobiles Endgerät (zum Beispiel Mobiltelefon) zum Empfang von TAN per SMS (mobileTAN), – Chipkarte mit Signaturfunktion oder – sonstiges Authentifzierungsinstrument, auf dem sich Signaturschlüssel befinden.
Authentifizierungsinstrumente. Authentifizierungsinstrumente sind personalisierte Instrumente oder Verfah- ren, deren Verwendung zwischen der Ikano Bank und dem Kunden verein- bart wurde und die vom Kunden zur Erteilung eines Online-Banking- Auftrags verwendet werden. Insbesondere mittels folgender Authentifizie- rungsinstrumente kann das Personalisierte Sicherheitsmerkmal (z.B. mTAN) dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, wobei nicht alle Authentifi- zierungsinstrumente jederzeit von der Ikano Bank angeboten werden müs- sen: - PIN Brief - Online Service App auf einem mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) zum Empfang oder zur Erzeugung von mTAN) - ein sonstiges Authentifizierungsinstrument, auf dem sich Signaturschlüs- sel befinden. - mobiles Endgerät (SMS-fähiges Mobiltelefon aus dem deutschen Mobil- funknetz) zum Empfang von m-TAN per SMS. Sofern die Ikano Bank für einzelne Leistungen ein Entgelt verlangt, ist der jeweilige Preis im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen. Für Ände- rungen der Preise gilt Ziff. 10 der AGB der Bank, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen ist.
Authentifizierungsinstrumente. Die TAN beziehungsweise die elektronische Signatur können dem Teilneh- mer auf folgenden Authenti¿zierungsinstrumenten zur Verfügung gestellt werden: – auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN, – mittels eines TAN-Generators, der Bestandteil einer Chipkarte oder ei- nes anderen elektronischex Xxxxts zur Erzeugung von TAN ist (chip- TAN), – mittels eines mobilen Endgerätes (z. B. Mobiltelefon) zum Empfang von TAN per SMS (smsTAN), – auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder – auf einem sonstigen Authenti¿zierungsinstrument, auf dem sich Signa- turschlüssel be¿nden. Für eine Chipkarte benötigt der Teilnehmer zusätzlich ein geeignetes Kar- tenlesegerät.
Authentifizierungsinstrumente. Authentifizierungsinstrumente sind personalisierte Instrumente oder Verfahren, deren Verwendung zwischen der Bank und dem Kontoinhaber vereinbart wur- de und die vom Teilnehmer zur Erteilung eines Online-Banking-Auftrages verwendet werden. Das persönliche Passwort für Online-Dienste bzw. das Telefon- Banking dient gleichzeitig als Authentifizierungsinstrument für die jeweilige Online- bzw. Telefon-Sitzung.
Authentifizierungsinstrumente. Die TAN beziehungsweise die elektronische Signatur können dem Teilnehmer auf folgenden Authentifizierungsinstrumenten zur Verfügung gestellt werden: ■ auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN, ■ mittels eines TAN-Generators, der Bestandteil einer Chipkarte oder eines anderen elektronischen Xxxxxx zur Erzeugung von TAN ist, ■ mittels eines mobilen Endgerätes (z. B. Mobiltelefon) zum Empfang von TAN per SMS (mobileTAN), ■ auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion (z. B. HBCI) oder ■ auf einem sonstigen Authentifzierungsinstrument, auf dem sich Signatur- schlüssel befinden. Für eine Chipkarte benötigt der Teilnehmer zusätzlich ein geeignetes Karten- lesegerät. Sofern die Bank für einzelne hier aufgeführte Leistungen ein Entgelt verlangt, ist der jeweilige Preis im PLV bzw. der jeweiligen Teilnahmevereinbarung aus- gewiesen. Für Änderungen der Preise gilt Ziffer 12 der AGB der Bank, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen ist.