Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel Musterklauseln

Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel.
Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 8.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleiste- ten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel. 10001580
Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 8.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel. 8.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Telefonanschluss, Internetanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Für ein beauftragtes optionales Endgerät (Router) gilt die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den Surf&Fon- Basistarif, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt. 8.3 Kündigt M-net den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net vom Kunden die Summe der monatlichen Entgelte für den vertraglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist. 8.4 M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des Vertragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen.