Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel Musterklauseln

Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel. 9.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Bereitstellung der Leistung. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Für die Optionen Telefon Festnetz-Flat und Allnet-Flat sowie TVplus und TVplus-Box gelten die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den Internetanschluss, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Internetanschluss, Telefonanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt. 9.3. Kündigt M-net den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net vom Kunden die Summe der monatlichen Entgelte für den vertraglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist. 9.4. M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des Vertragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen.

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  • Vertragslaufzeit und Kündigung a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. In sämtlichen vorge- nannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jeder- zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziffer 10.1 a) am Tag der Rufnummernübernahme (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berech- tigt, sich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt. 10.2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und/oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. 10.3 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 10.4 Die Kündigung muss unter Angabe der Kundennummer in Textform erfolgen. 10.5 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, laufen die von Vodafone im Rahmen von Verträgen über Zusatzangebote angebotenen weiteren Leistungen im Sinne von Ziffer 3.3 auf unbestimmte Zeit. Sie können jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung der Verträge über weitere Leistungen berührt den Vertrag über Internetanschluss oder Festnetz-Telefonanschluss nicht. 10.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde – für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon oder Geschäftsbedingungen Festnetz-Telefonanschlüsse – auch berechtigt, zunächst den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern.