Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Musterklauseln

Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Angaben zur Höhe und zur Zahlungsweise Ihres Beitrages, zum Versicherungsbeginn und zur Vertragslaufzeit finden Sie im Antrag. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen. Falls Sie mit uns die Einziehung des Beitrags von Ihrem Konto vereinbaren, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir so lange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag in diesem Fall kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und der Ziffer 8 der AVB-KK 2011.
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Beitrag, inkl. gesetzl. Versicherungsteuer EUR Beitragsfälligkeit/Zahlungsweise jeweils zum Erstmals zum Versicherungsbeginn Vertragslaufzeit Jahr(e) Bitte bezahlen Sie den ersten Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu dem oben angegebenen Termin (Beitragsfälligkeit) zu zahlen. Falls Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir so lange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versiche- rungsschutz. Wir können den Vertrag auch kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und § 9 der D.A.S. ARB 2008.
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag. Beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können.
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Bei Erteilung dieser Information liegen folgende Eckpunkte zugrunde; beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. € Beitrag inkl. Versicherungssteuer € Rechnerischer Tagessatz (Berechnungshilfe: 1/360 / o. 1/180 / o. 1/90 / o.1/30) Beitragsfälligkeit jeweils zum erstmals zum Versicherungsbeginn am Vertragslaufzeit Jahr/e Denken Sie bitte daran, dass Sie die Prämie unverzüglich zu zahlen haben, wenn der oben angegebene Zeitpunkt des Versicherungsbeginns erreicht ist; Ihr Widerrufrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen Kündigen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie während der Laufzeit ändern kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsgrundlagen § 2 bis § 6 VGB Eurosecure 2010.
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Beitrag, einschließlich Versicherungsteuer ...€ Beitragsfälligkeit Jährlich, jeweils zum... Erstmals zum Versicherungsbeginn ... Vertragslaufzeit ... Jahr(e) Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Produktinformationsblatt für die Luftfahrt-Unfallversicherung (nach Muster- LUB 2008), Stand Februar 2014 Seite 1 / 2 Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und den Ziffer 9 der beigefügten LUB 2008.
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Die Höhe und Fälligkeit des Beitrags für den von Ihnen gewählten Versicherungsschutz können Sie dem Antrag entnehmen. Der erste Beitrag ist frühestens nach Vertragsschluss, d. h. grund- sätzlich nach Zugang des Versicherungsscheins, und dann unver- züglich nach dem Erreichen des darin angegebenen Versiche- rungsbeginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versi- cherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss, d. h. nach Zugang des Versicherungsscheins, zu zahlen. Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erst Rate als erster Beitrag. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Der Versicherungsschutz beginnt - sofern der Beitrag rechtzeitig gezahlt wird - zu dem im Versicherungsschein genannten Datum ggf. auch rückwirkend. Vor der Beitragszahlung kann Versiche- rungsschutz nur dann bestehen, wenn eine vorläufige Deckung erteilt wurde. Sollten sich Änderungen zwischen Angebot und Versicherungs- schein ergeben, ist der Versicherungsschein maßgebend, sofern die Abweichungen dort durch Hervorhebung kenntlich gemacht worden sind. Die Abweichungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht binnen eines Monats ab Zugang des Versicherungsscheines in Textform widersprochen wird. In diesem Fall ist der erste Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Folgebeiträge sind zum vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versi- cherungsperiode, bzw. wenn sie sich in ihrer Höhe verändern, unverzüglich nach Zusendung der Beitragsrechnung fällig. Bitte beachten Sie: Ihr Beitrag in der Gebäudeversicherung richtet sich - wenn die Wertzuschlagsklausel vereinbart ist - nach dem jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Anpassungs- faktor. Dieser stellt u. a. durch Berücksichtigung der Preisentwick- lung im Baugewerbe sicher, dass Ihr Gebäude im Schadensfall ausreichend versichert ist. Bitte bezahlen Sie Ihre Beiträge pünktlich. Wenn Sie uns ein SEPA- Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto. Informationen zur Beitragszahlung fin- den Sie in § 8 AFB 87, § 10 ECB 99, § 8 AERB 87 und § 8 FBUB. Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt ihr Versiche- rungsschutz erst mit dem Eingang der Zahlung bei uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Der Versicherungsschutz aus evtl. erteilten vorläufi- gen Deckungen entfällt bei Verzug mit der Beitragsz...
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. In Ihrem Antrag bzw. Angebot sowie in Teil C dieses Produktinfor- mationsblattes finden Sie Informationen darüber, für welchen Zeit- raum und in welcher Höhe Sie Ihren Beitrag zahlen müssen. Bitte bezahlen Sie den ersten Beitrag nach Erhalt des Zertifikates Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie während der Laufzeit ändern kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und dem Abschnitt B § 2 bis § 6 VGB 2013.
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Bitte ergänzen Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem "§ 8 – Beitragszahlung" der beigefügten Muster- und Tarifbedingungen (MB/KK 2013 und TB/KK).
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Die Beitrag für den konkret gewählten Versiche- rungsumfang, einschließlich Versicherungsteuer, gemäß der gewünschten Zahlungsperiode sowie Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sind im Onlineantrag ausgewiesen. Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrages: Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts - sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbeginn. Wir werden den fälligen Erst- oder Einmalbeitrag per SEPA-Lastschriftverfahren nach Versand des Versicherungsscheins von Ihrem Bankkonto abrufen. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden wir ebenfalls zum jeweiligen Fälligkeitstag abrufen. Bitte sorgen Sie daher rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen bzw. der Bei- tragsabruf nicht durchgeführt werden kann, können wir, solange der Beitrag noch nicht gezahlt ist, vom Vertrag zurücktreten. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, werden wir Sie darüber in Textform in Kenntnis setzen und Sie auffordern, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Zahlen Sie den rückständigen Beitrag nicht innerhalb dieser Frist, entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen.
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. Jahresbeitrag inkl. Zahlweise: halbjährlich ohne Ratenzahlungszuschlag erstmals zum Versicherungsbeginn am: Ablauf der Versicherung: 30.06. bzw. 31.12. eines jeden Jahres möglich Hinweis: Der Versicherungsschutz verlängert sich von Halbjahr zu Halbjahr, wenn nicht zwei Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wurde. Denken Sie bitte daran, dass Sie den Beitrag unverzüglich zu zahlen haben, wenn der oben angegebene Zeitpunkt des Versicherungsbeginns erreicht ist; Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung. Außerdem kann die BdV Mitgliederservice GmbH bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie einen der weiteren Beiträge nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem kann die BdV Mitgliederservice GmbH den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Da die Beiträge per Lastschriftermächtigung eingezogen werden, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Bitte beachten Sie, dass sich der Beitrag während der Laufzeit ändern kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrer Anmeldung und § 9 der ARB 2016.