Wie lange läuft der Vertrag? Wie kann er gekündigt werden? Musterklauseln

Wie lange läuft der Vertrag? Wie kann er gekündigt werden?. Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spä- testens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Das gilt auch, wenn der Vertrag nur deshalb kürzer als ein Jahr läuft, weil Sie Ihre Hauptfälligkeit verlegt haben. Andere Verträge, die für eine kürzere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wurden, verlängern sich nicht.
Wie lange läuft der Vertrag? Wie kann er gekündigt werden?. 1.3 Wie kann der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls beendet werden?
Wie lange läuft der Vertrag? Wie kann er gekündigt werden?. Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns späte- stens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kün- digung spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform zugegangen sein. Das gilt auch, wenn der Vertrag nur deshalb kürzer als ein Jahr läuft, weil Sie Ihre Hauptfälligkeit verlegt haben. Andere Verträge, die für eine kür- zere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wurden, verlängern sich nicht. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Realgläubigern sind auch bei der Kündigung des Vertrags zu beachten. Insbesondere ist für die Wirksamkeit der Kündigung eine Zustimmung des Realgläubigers not- wendig, die Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Versiche- rungsperiode nachgewiesen haben müssen. Realgläubiger sind Inhaber von Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Re- allast), die auf Ihrem Grundstück lasten. Falls weitere Naturgefahren nach A 2.5 versichert sind, können Sie die- sen Versicherungsschutz unabhängig vom Hauptvertrag kündigen. Wir dürfen das auch. Die Frist und ggf. Form nach Satz 3 und 4 sind einzu- halten. Die Kündigung wirkt dann zum Ende des laufenden Versiche- rungsjahres. Das Gleiche gilt, wenn Sie Folgendes mitversichert haben: • Mehrleistungen gegen Zusatzbeitrag nach A 3.3. • Haus- und Wohnungsschutzbrief nach Abschnitt D. • Photovoltaikanlagen nach Abschnitt E. • Solar-, Geothermie- oder sonstige Wärmepumpenanlagen nach Ab- schnitt F. Üben wir dieses Kündigungsrecht aus, können Sie die gesamte Wohnge- bäudeversicherung zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Das können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung tun.
Wie lange läuft der Vertrag? Wie kann er gekündigt werden? a. Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlän- gert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekün- digt wird. Sie kündigen? Dann ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Wir kündigen? Dann muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform zugegangen sein. Das gilt auch, wenn der Vertrag nur deshalb kürzer als ein Jahr läuft, weil Sie Ihre Hauptfälligkeit verlegt haben. Andere Verträge, die für eine kürzere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wurden, verlängern sich nicht. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Realgläubigern sind auch bei der Kündigung des Vertrags zu beachten. Insbesondere ist für die Wirksamkeit der Kündigung eine Zustimmung des Realgläubi- gers notwendig. Diese Zustimmung müssen Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Versicherungsperiode nachgewiesen ha- ben. Realgläubiger sind Inhaber von Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast), die auf Ihrem Grundstück lasten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.