Haus- und Wohnungsschutzbrief Musterklauseln

Haus- und Wohnungsschutzbrief. Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erbringen wir nur, wenn sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart sind. Lesen Sie dazu in Ihrem Antrag und Versicherungsschein nach. Zur Hausratversicherung Basis kann der Haus- und Wohnungsschutzbrief nicht hinzugewählt werden. Wir erbringen unsere Hilfsleistungen wie folgt: • Wir organisieren die beanspruchte Hilfsleistung. Dazu setzen wir qualifizierte Dienstleister ein. Wir können unseren Verpflichtungen nur dann in vollem Umfang nachkommen, wenn Sie uns auch die Organisation der beanspruchten Hilfsleistung überlassen. • In den Fällen nach D 5.1 bis D 5.11 erstatten wir Ihnen in begrenzter Höhe Kosten, die notwendig und tatsächlich angefallen sind. Die Kosten zahlen wir direkt an den Dienstleister. Die Beträge, in deren Höhe wir für Leistungen nach D 5.1 bis D 5.11 aufkom- men, reichen nicht aus? Dann steht es Ihnen frei, den Dienstleister zu beauf- tragen, weitere Leistungen zu erbringen. Das gilt auch, wenn die Jahreshöchst- leistung überschritten wird. In diesen Fällen stellt der Dienstleister Ihnen (oder der Person, die ihn beauftragt hat) den überschießenden Betrag in Rechnung. Melden Sie eingetretene Schadensfälle daher unverzüglich unserem 24-Stun- den-Notrufservice. Die Telefonnummer lautet: 000 00 000 00. Wenn Sie das nicht tun, können wir unsere Leistung unter den in B 3.3.2 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise verweigern. Unsere Hilfsleistungen erbringen wir ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Instandhaltung und Wartung von Geräten und Installationen Ihres Haushalts gehören nicht zu unseren Leistungen.
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erbringen wir nur, wenn sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart sind*. Zur Wohngebäudeversicherung Basis kann der Haus- und Wohnungsschutzbrief nicht hinzugewählt werden. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief gewähren wir Ihnen bestimmte Hilfslei- stungen für den Notfall. Sie sind in Art und Umfang im Folgenden näher beschrie- ben. Instandhaltung und Wartung von Geräten und Installationen Ihres Haushalts gehören nicht dazu. Unsere Hilfsleistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Um unsere Verpflichtungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief zu erfüllen, setzen wir qualifizierte Dienstleister ein. Wir können unseren Verpflichtungen nur dann in vollem Umfang nachkommen, wenn Sie uns auch die Organisation der beanspruchten Hilfsleistung überlassen. Melden Sie eingetretene Schadensfälle daher unverzüglich unserem 24-Stun- den-Notrufservice. Die Telefonnummer lautet: 000 00 000 00. Wenn Sie das nicht tun, können wir unsere Leistung unter den in B 3.3.2 be- schriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise verweigern.
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit den Haus- und Woh- nungsschutzbrief für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ausschließ- lich zu Wohnzwecken genutzt werden, zu erweitern. Dieser umfasst zahlreiche Hilfeleistungen im Notfall, z.B. Schlüsseldienst, Rohr- reinigung und Notheizung.
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Gegen Mehrbeitrag kann bei Ein-/Zweifamilienhäusern, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, der Haus- und Wohnungsschutzbrief gesondert verein- bart werden.
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Gegen Mehrbeitrag kann der Haus­ und Wohnungsschutz­ brief gesondert vereinbart werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.