Common use of Wie wird nach Betriebsübergang der Schadenver- lauf übernommen? Clause in Contracts

Wie wird nach Betriebsübergang der Schadenver- lauf übernommen?. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge über- nommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: • Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des Scha- denverlaufs durch Sie einverstanden und gibt damit den Scha- denfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf. • Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Be- triebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat. Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be- rechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versi- cherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entspre- chend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem an- deren Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug zu geben, und zwar in dem gleichen Umfang, wie wir an Aus- künften vom Vorversicherer nach Ziffer 11.10 Absatz 1 einholen können. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schaden- verlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt. Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum SF-Klassen-System in Ziffer 11.12 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir berechtigt, dies der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer abrufbar sein (sie- he Ziffer 11.10). Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung können nur zusammen abgegeben werden. Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Ver- trags bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen. Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ih- res Vertrags nachzuerheben. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs fol- gende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechen- de Auskünfte erteilt worden sind. Dauer des schadenfreien und unun- terbrochenen Verlaufs Schadenfrei- Beitragssätze heitsklasse in % KH FV fünfunddreißig und mehr Kalender- jahre SF 35 20 20 vierunddreißig Kalenderjahre SF 34 21 21 dreiunddreißig Kalenderjahre SF 33 21 22 zweiunddreißig Kalenderjahre SF 32 22 22 einunddreißig Kalenderjahre SF 31 22 22 dreißig Kalenderjahre SF 30 22 23 neunundzwanzig Kalenderjahre SF 29 23 23 achtundzwanzig Kalenderjahre SF 28 23 23 siebenundzwanzig Kalenderjahre SF 27 23 24 sechsundzwanzig Kalenderjahre SF 26 24 24 fünfundzwanzig Kalenderjahre SF 25 24 25 vierundzwanzig Kalenderjahre SF 24 25 25 dreiundzwanzig Kalenderjahre SF 23 25 25 zweiundzwanzig Kalenderjahre SF 22 26 26 einundzwanzig Kalenderjahre SF 21 26 26 zwanzig Kalenderjahre SF 20 27 27 neunzehn Kalenderjahre SF 19 27 28 achtzehn Kalenderjahre SF 18 28 28 siebzehn Kalenderjahre SF 17 29 29 sechzehn Kalenderjahre SF 16 30 30 fünfzehn Kalenderjahre SF 15 30 30 vierzehn Kalenderjahre SF 14 31 31 (SF) dreizehn Kalenderjahre SF 13 32 32

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Wie wird nach Betriebsübergang der Schadenver- lauf übernommen?. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge über- nommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: • Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des Scha- denverlaufs durch Sie einverstanden und einverstanden. Er gibt damit den Scha- denfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf. • Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Be- triebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat. Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be- rechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versi- cherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entspre- chend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem an- deren Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug zu geben, und zwar in dem gleichen Umfang, wie wir an Aus- künften vom Vorversicherer nach Ziffer 11.10 Absatz 1 einholen können. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schaden- verlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt. Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum SF-Klassen-System in Ziffer 11.12 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir berechtigt, dies der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer abrufbar sein (sie- he Ziffer 11.10). Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung können nur zusammen abgegeben werden. Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Ver- trags bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen. Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ih- res Vertrags nachzuerheben. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs fol- gende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sindwurden, ohne dass Zahlungen Zah- lungen geleistet worden sind und sind. • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechen- de Auskünfte erteilt worden sind. Dauer Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be- rechtigt, dies durch Abfrage bei der zuständigen Gemeinschafts- einrichtung der Versicherer zu überprüfen. Hierzu dürfen wir nach- fragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Die zuständige Gemeinschaftsein- richtung ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Glo- xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entspre- chend den Angaben des schadenfreien Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haft- pflicht- und unun- terbrochenen Verlaufs Schadenfrei- Beitragssätze heitsklasse der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem an- deren Versicherer, sind wir berechtigt, diesem Auskünfte zu ertei- len. Auf Anfrage sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem Aus- künfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug zu geben. Der Umfang entspricht den Auskünften, die auch wir vom Vorversi- cherer nach Ziffer 12.10 Absatz 1 einholen können. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schaden- verlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt. Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum SF-Klassen-System in % KH FV fünfunddreißig und mehr Kalender- jahre SF 35 20 20 vierunddreißig Kalenderjahre SF 34 21 21 dreiunddreißig Kalenderjahre SF 33 21 22 zweiunddreißig Kalenderjahre SF 32 22 22 einunddreißig Kalenderjahre SF 31 22 22 dreißig Kalenderjahre SF 30 22 23 neunundzwanzig Kalenderjahre SF 29 23 23 achtundzwanzig Kalenderjahre SF 28 23 23 siebenundzwanzig Kalenderjahre SF 27 23 24 sechsundzwanzig Kalenderjahre SF 26 24 24 fünfundzwanzig Kalenderjahre SF 25 24 25 vierundzwanzig Kalenderjahre SF 24 25 25 dreiundzwanzig Kalenderjahre SF 23 25 25 zweiundzwanzig Kalenderjahre SF 22 26 26 einundzwanzig Kalenderjahre SF 21 26 26 zwanzig Kalenderjahre SF 20 27 27 neunzehn Kalenderjahre SF 19 27 28 achtzehn Kalenderjahre SF 18 28 28 siebzehn Kalenderjahre SF 17 29 29 sechzehn Kalenderjahre SF 16 30 30 fünfzehn Kalenderjahre SF 15 30 30 vierzehn Kalenderjahre SF 14 31 31 Ziffer 12.12 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir berechtigt, dies der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer abrufbar sein (SF) dreizehn Kalenderjahre SF 13 32 32sie- he Ziffer 12.10).

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Samples: www.vwfs.de

Wie wird nach Betriebsübergang der Schadenver- lauf übernommen?. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge über- nommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: • Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des Scha- denverlaufs durch Sie einverstanden und einverstanden. Er gibt damit den Scha- denfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf. • Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Be- triebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat. Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung können nur zusammen abgegeben werden. Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Ver- trags bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen. fünfunddreißig und mehr Kalenderjahre SF 35 20 20 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ih- res Vertrags nachzuerheben. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs fol- gende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst wurden, ohne dass Zah- lungen geleistet worden sind, • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechen- de Auskünfte erteilt worden sind. Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be- rechtigt, dies durch Abfrage bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung Gemeinschafts- einrichtung der Versi- cherer nachzufragenVersicherer zu überprüfen. Hierzu dürfen wir nach- fragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Dies Die zuständige Gemeinschaftsein- richtung ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx Glo- xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entspre- chend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem an- deren Versicherer, sind wir berechtigt diesem Auskünfte zu ertei- len. Auf Anfrage sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte Aus- künfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug Fahrzeug zu geben. Der Umfang entspricht den Auskünften, und zwar in dem gleichen Umfang, wie die auch wir an Aus- künften vom Vorversicherer Vorversi- cherer nach Ziffer 11.10 Absatz 1 einholen können. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schaden- verlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt. Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum SF-Klassen-System in Ziffer 11.12 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir berechtigt, dies der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer abrufbar sein (sie- he Ziffer 11.10). Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung können nur zusammen abgegeben werden. Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Ver- trags bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen. Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ih- res Vertrags nachzuerheben. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs fol- gende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechen- de Auskünfte erteilt worden sind. Dauer des schadenfreien und unun- terbrochenen Verlaufs Schadenfrei- Beitragssätze heitsklasse in % KH FV fünfunddreißig und mehr Kalender- jahre SF 35 20 20 vierunddreißig Kalenderjahre SF 34 21 21 dreiunddreißig Kalenderjahre SF 33 21 22 zweiunddreißig Kalenderjahre SF 32 22 22 einunddreißig Kalenderjahre SF 31 22 22 dreißig Kalenderjahre SF 30 22 23 neunundzwanzig Kalenderjahre SF 29 23 23 achtundzwanzig Kalenderjahre SF 28 23 23 siebenundzwanzig Kalenderjahre SF 27 23 24 sechsundzwanzig Kalenderjahre SF 26 24 24 fünfundzwanzig Kalenderjahre SF 25 24 25 vierundzwanzig Kalenderjahre SF 24 25 25 dreiundzwanzig Kalenderjahre SF 23 25 25 zweiundzwanzig Kalenderjahre SF 22 26 26 einundzwanzig Kalenderjahre SF 21 26 26 zwanzig Kalenderjahre SF 20 27 27 neunzehn Kalenderjahre SF 19 27 28 achtzehn Kalenderjahre SF 18 28 28 siebzehn Kalenderjahre SF 17 29 29 sechzehn Kalenderjahre SF 16 30 30 fünfzehn Kalenderjahre SF 15 30 30 vierzehn Kalenderjahre SF 14 31 31 (SF) dreizehn Kalenderjahre SF 13 32 32.

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Samples: www.xxv24.de

Wie wird nach Betriebsübergang der Schadenver- lauf übernommen?. Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge über- nommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen: • Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des Scha- denverlaufs durch Sie einverstanden und gibt damit den Scha- denfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf. • Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Be- triebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat. Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be- rechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versi- cherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entspre- chend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem an- deren Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug zu geben, und zwar in dem gleichen Umfang, wie wir an Aus- künften vom Vorversicherer nach Ziffer 11.10 Absatz 1 einholen können. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schaden- verlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt. Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum SF-Klassen-System in Ziffer 11.12 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir berechtigt, dies der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer abrufbar sein (sie- he Ziffer 11.10). Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung können nur zusammen abgegeben werden. Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Ver- trags bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen. Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ih- res Vertrags nachzuerheben. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs fol- gende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechen- de Auskünfte erteilt worden sind. Dauer Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be- rechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versi- cherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entspre- chend den Angaben des schadenfreien Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haft- pflicht- und unun- terbrochenen Verlaufs Schadenfrei- Beitragssätze heitsklasse der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem an- deren Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug zu geben, und zwar in % KH FV fünfunddreißig und mehr Kalender- jahre SF 35 20 20 vierunddreißig Kalenderjahre SF 34 21 21 dreiunddreißig Kalenderjahre SF 33 21 22 zweiunddreißig Kalenderjahre SF 32 22 22 einunddreißig Kalenderjahre SF 31 22 22 dreißig Kalenderjahre SF 30 22 23 neunundzwanzig Kalenderjahre SF 29 23 23 achtundzwanzig Kalenderjahre SF 28 23 23 siebenundzwanzig Kalenderjahre SF 27 23 24 sechsundzwanzig Kalenderjahre SF 26 24 24 fünfundzwanzig Kalenderjahre SF 25 24 25 vierundzwanzig Kalenderjahre SF 24 25 25 dreiundzwanzig Kalenderjahre SF 23 25 25 zweiundzwanzig Kalenderjahre SF 22 26 26 einundzwanzig Kalenderjahre SF 21 26 26 zwanzig Kalenderjahre SF 20 27 27 neunzehn Kalenderjahre SF 19 27 28 achtzehn Kalenderjahre SF 18 28 28 siebzehn Kalenderjahre SF 17 29 29 sechzehn Kalenderjahre SF 16 30 30 fünfzehn Kalenderjahre SF 15 30 30 vierzehn Kalenderjahre SF 14 31 31 dem gleichen Umfang, wie wir an Aus- Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schaden- verlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt. Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum SF-Klassen-System in Ziffer 11.12 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir berechtigt, dies der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer abrufbar sein (SF) dreizehn Kalenderjahre SF 13 32 32sie- he Ziffer 11.10).

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