Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und Leistungen Dritter. (1) Lieferungen und Leistungen Dritter kann der versicherte Unternehmer für Material und in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Versicherers auch sonst in Anspruch nehmen. (2) Unter dieser Voraussetzung leistet der Versicherer Entschädigung für den Rechnungsbetrag in den vereinbarten Grenzen sowie außerdem pauschal für schadenbedingte Geschäftskosten des versicherten Un- ternehmers, und zwar bei einem Rechnungsbetrag a) bis zu EUR in Höhe von Prozent dieses Betrages; b) von mehr als EUR in Höhe von Prozent aus EUR zu- züglich Prozent des Mehrbetrages.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen
Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und Leistungen Dritter. (1a) Lieferungen und Leistungen Dritter kann der versicherte Unternehmer für Material und in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Versicherers auch sonst in Anspruch nehmen.
(2b) Unter dieser Voraussetzung leistet der Versicherer Entschädigung für den Rechnungsbetrag in den vereinbarten Grenzen sowie außerdem pauschal für schadenbedingte Geschäftskosten des versicherten Un- ternehmersUnternehmers, und zwar bei einem Rechnungsbetrag
a) bis zu EUR in Höhe von Prozent dieses Betrages;
b) von mehr als EUR in Höhe von Prozent aus EUR zu- züglich Prozent des Mehrbetrages.
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Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und Leistungen Dritter. (1) Lieferungen und Leistungen Dritter kann der versicherte Unternehmer für Material und in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Versicherers auch sonst in Anspruch nehmen.
(2) Unter dieser Voraussetzung leistet der Versicherer Entschädigung für den Rechnungsbetrag in den vereinbarten Grenzen sowie außerdem pauschal für schadenbedingte Geschäftskosten des versicherten Un- ternehmers, und zwar bei einem Rechnungsbetrag
a) bis zu EUR in Höhe von Prozent dieses Betrages;
b) von mehr als EUR in Höhe von Prozent aus EUR zu- züglich Prozent des Mehrbetrages.
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Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und Leistungen Dritter. (1a) Lieferungen und Leistungen Dritter kann der versicherte Unternehmer für Material und in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Versicherers Versiche- rers auch sonst in Anspruch nehmen.
(2b) Unter dieser Voraussetzung leistet der Versicherer Entschädigung für den Rechnungsbetrag in den vereinbarten Grenzen sowie außerdem pauschal für schadenbedingte Geschäftskosten des versicherten Un- ternehmersUnternehmers, und zwar bei einem Rechnungsbetrag
a) bis zu EUR in Höhe von Prozent dieses Betrages;
b) von mehr als EUR in Höhe von Prozent aus EUR zu- züglich 5 Prozent des MehrbetragesRech- nungsbetrages.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und Leistungen Dritter. (1a) Lieferungen und Leistungen Dritter kann der versicherte versi> cherte Unternehmer für Material und in Ausnahmefällen Ausnah> mefällen mit Zustimmung des Versicherers auch sonst in Anspruch nehmen.
(2b) Unter dieser Voraussetzung leistet der Versicherer Entschädigung für den Rechnungsbetrag in den vereinbarten Grenzen sowie außerdem pauschal für schadenbedingte Geschäftskosten des versicherten Un- ternehmersversi> cherten Unternehmers, und zwar bei einem Rechnungsbetrag
a) bis zu EUR in Höhe von Prozent dieses Betrages;
b) von mehr als EUR in Höhe von Prozent aus EUR zu- züglich Prozent des Mehrbetrages.Rech> nungsbetrag
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Samples: Bauleistungsversicherung
Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und Leistungen Dritter. (1) Lieferungen und Leistungen Dritter kann der versicherte Unternehmer für Material und in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Versicherers auch sonst in Anspruch nehmen.
(2) . Unter dieser Voraussetzung leistet der Versicherer Entschädigung für den Rechnungsbetrag in den vereinbarten Grenzen sowie außerdem pauschal für schadenbedingte Geschäftskosten des versicherten Un- ternehmersUnternehmers, und zwar bei einem Rechnungsbetrag
a) bis zu EUR in Höhe von Prozent dieses Betrages;
b) von mehr als EUR in Höhe von Prozent aus EUR zu- züglich Prozent des Mehrbetrages.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und Leistungen Dritter. (1a) Lieferungen und Leistungen Dritter kann der versicherte Unternehmer Unter- nehmer für Material und in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Versicherers auch sonst in Anspruch nehmen.
(2b) Unter dieser Voraussetzung leistet der Versicherer Entschädigung Entschädi- gung für den Rechnungsbetrag in den vereinbarten Grenzen sowie außerdem pauschal für schadenbedingte Geschäftskosten Geschäfts- kosten des versicherten Un- ternehmersUnternehmers, und zwar bei einem Rechnungsbetrag
a) bis zu EUR in Höhe von Prozent dieses Betrages;
b) von mehr als EUR in Höhe von Prozent aus EUR zu- züglich Prozent des Mehrbetrages.
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