Wiederinkraftsetzung. Ist der Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, haben Sie unter folgenden Voraussetzungen ein Recht auf Wiederin- kraftsetzung des Vertrages unter Zugrundelegung der bisherigen Rechnungsgrundlagen: ▪ Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind vollständig gezahlt. ▪ Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von 24 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistellung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Vertrag eine Berufs-/ Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bzw. Erwerbsunfähig- keitsabsicherung eingeschlossen und wird das Recht auf Wieder- inkraftsetzung nach 6 Monaten uns gegenüber geltend ge- macht, behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheits- prüfung vor. ▪ Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung uns gegenüber geltend gemacht. Ein ggf. von uns erstatteter Rückkaufswert ist uns innerhalb eines Monats, nach dem Sie unsere Mitteilung über die Höhe der ausstehenden Beiträge erhalten haben, zu- rückzuzahlen. Auf Wunsch prüfen wir, ob die ausstehenden Beiträge aus dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden können. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Ver- sicherungsmathematik nur dann herabsetzen, wenn Sie die ausstehenden Beiträge nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung nachzahlen.
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Samples: Verbraucherinformation Für Konventionelle Versicherungen
Wiederinkraftsetzung. Ist der Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, haben Sie unter folgenden folgen- den Voraussetzungen ein Recht auf Wiederin- kraftsetzung Wiederinkraftsetzung des Vertrages unter Zugrundelegung der bisherigen RechnungsgrundlagenRechnungs- grundlagen: ▪ Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind vollständig gezahlt. ▪ Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von 24 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistellung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Vertrag ein Premium- schutz mit einem Faktor größer als 100 (vgl. § 2 Abs. 5) oder eine Berufs-/ ErwerbsunfähigkeitsBerufs-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bzw. Erwerbsunfähig- keitsabsicherung eingeschlossen einge- schlossen und wird das Recht auf Wieder- inkraftsetzung Wiederinkraftsetzung nach 6 Monaten uns gegenüber geltend ge- machtgemacht, behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheits- prüfung Gesundheitsprüfung vor. ▪ Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung uns gegenüber geltend gemacht. Ein ggf. von uns erstatteter Rückkaufswert ist uns innerhalb eines Monats, nach dem Sie unsere Mitteilung über die Höhe der ausstehenden Beiträge erhalten haben, zu- rückzuzahlen. Auf Wunsch prüfen wir, ob die ausstehenden Beiträge aus dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden können. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Ver- sicherungsmathematik Versi- cherungsmathematik nur dann herabsetzen, wenn Sie die ausstehenden Beiträge nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die aus- stehenden Beiträge nachzahlen. Das Recht auf Wiederinkraftsetzung besteht darüber hinaus nur, sofern es die rechtlichen Bestimmungen der Basisversorgung zulassen.
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Samples: Fondsgebundene Versicherung
Wiederinkraftsetzung. Ist der Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, haben Sie unter folgenden Voraussetzungen ein Recht auf Wiederin- kraftsetzung des Vertrages unter Zugrundelegung der bisherigen Rechnungsgrundlagen: ▪ Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind vollständig gezahlt. ▪ Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von 24 Monaten nach Wirksamwerden Wirksamwer- den der Beitragsfreistellung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Vertrag ein Premiumschutz mit einem Faktor größer als 100 (vgl. § 2 Abs. 8) oder eine Berufs-/ Erwerbsunfähigkeits-Berufs-/Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung bzw. Erwerbsunfähig- keitsabsicherung eingeschlossen und wird das Recht auf Wieder- inkraftsetzung Wiederinkraftsetzung nach 6 Monaten uns gegenüber geltend ge- machtgemacht, behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheits- prüfung Gesund- heitsprüfung vor. ▪ Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung uns gegenüber geltend gemacht. Ein ggf. von uns erstatteter Rückkaufswert ist uns innerhalb eines Monats, nach dem Sie unsere Mitteilung über die Höhe der ausstehenden Beiträge erhalten haben, zu- rückzuzahlen. 521630872 1407 Auf Wunsch prüfen wir, ob die ausstehenden Beiträge aus dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden können. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Ver- sicherungsmathematik Versicherungsmathematik nur dann herabsetzen, wenn Sie die ausstehenden Beiträge nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung die aus- stehenden Beiträge nachzahlen.
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Samples: Fondsgebundene Versicherung
Wiederinkraftsetzung. Ist der Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, haben Sie unter folgenden fol- genden Voraussetzungen ein Recht auf Wiederin- kraftsetzung Wiederinkraftsetzung des Vertrages unter Zugrundelegung der bisherigen RechnungsgrundlagenRech- nungsgrundlagen: ▪ Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind vollständig vollstän- dig gezahlt. ▪ Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von 24 Monaten nach Wirksamwerden der Beitragsfreistellung uns gegenüber geltend gemacht. Ist bei Ihrem Vertrag eine Berufs-/ ErwerbsunfähigkeitsBerufs-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bzw. Erwerbsunfähig- keitsabsicherung Er- werbsunfähigkeitsabsicherung eingeschlossen und wird das Recht auf Wieder- inkraftsetzung Wiederinkraftsetzung nach 6 Monaten uns gegenüber gegen- über geltend ge- machtgemacht, behalten wir uns das Recht einer erneuten Gesundheits- prüfung Gesundheitsprüfung vor. ▪ Das Recht auf Wiederinkraftsetzung wird innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung uns gegenüber geltend gemacht. Ein ggf. von uns erstatteter Rückkaufswert ist uns innerhalb eines Monats, nach dem Sie unsere Mitteilung über die Höhe der ausstehenden Beiträge erhalten haben, zu- rückzuzahlen. Auf Wunsch prüfen wir, ob die ausstehenden Beiträge aus dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden können. Wir werden die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Ver- sicherungsmathematik Versicherungsmathematik nur dann herabsetzen, wenn Sie die ausstehenden Beiträge nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unserer Mitteilung nachzahlen. Das Recht auf Wiederinkraftsetzung besteht darüber hinaus nur sofern es die rechtlichen Bestimmungen der Basisversor- gung zulassen.
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Samples: Versicherungsvertrag