Willkommen Musterklauseln

Willkommen. Willkommen bei Young Living Europe B.V.! Wir freuen uns, dass Sie sich dafür entschieden haben, bei uns mitzumachen. Young Living bietet Ihnen unvergleichliche Produkte und Geschäftsmöglichkeiten. Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Wir sind alle der Meinung, dass Home-Based Businesses zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen der Zukunft gehören. Die Zeit, die Sie investieren, um sich mit unserem Unternehmen und unseren Richtlinien und Verfahren (Richtlinien) vertraut zu machen, wird sich entscheidend auf Ihren geschäftlichen Erfolg auswirken. Regelmäßiger Kontakt mit Ihrem Upline-Supportteam wird ebenfalls dazu beitragen, dass Sie stets über die Produkte, Geschäftsmöglichkeiten, Supportprogramme und Veranstaltungen von Young Living informiert sind. Zeigen Sie Eigeninitiative und holen Sie sich im Bedarfsfall Unterstützung von Ihrem Sponsor oder Leiter Ihrer Upline. Gerne wird Sie auch unser Kundenservice unter der Nummer 0044 (0) 20 3935 9000 (kostenpflichtig) oder unter der Nummer 08000 825049 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder 0800 296 205 (gebührenfrei aus dem österreichischen Festnetz) unterstützen. In diesen Richtlinien wird Young Living Europe B.V. mit “Young Living”, “YL”, “uns”, “wir” oder “Firma” bezeichnet; die vertragsschließende Person mit „Vertriebspartner“, „Antragsteller“ oder „Sie“. Ihr persönliches Vertriebspartnerkonto mit Ihrer aufgebauten Downline, wird als Downline, Downline- Organisation oder Organisation bezeichnet. Der Begriff „Sponsor“ bezieht sich auf den sich über Ihnen befindenden Vertriebspartner in der Organisation. Ein Vertriebspartnerkonto wird als „aktiv“ angesehen, wenn ein bei YL eingeschriebener Vertriebspartner ein Produkt für wenigstens 50PV in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten eingekauft und behalten hat. Falls keine Bestellung (über 50PV) innerhalb von zwölf (12) Monaten getätigt wurde, gilt ein Vertriebspartnerkonto als „inaktiv“. Kontaktdaten: Young Living Europe B.V. Xxxxxxxxx 00, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Webseite: xxx.xxxxxxxxxxx.xxx
Willkommen. Die hier vorliegenden Vertraglichen Grundlagen bein- halten die grundlegenden Bestimmungen für die Ge- schäftsbeziehung und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (nachstehend Kunde) und der XXX XXXX 0000 Xxxxxxxxxxxxxx (nachstehend AEK Bank). Aus Grün- den der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weib- licher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personen- bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Diese Version ersetzt sämtliche bisherigen. Die AEK Bank behält sich jederzeit weitere Anpassungen der Vertraglichen Grundlagen vor. Änderungen wer- den dem Kunden in den Kundenbereichen der AEK Bank und auf der Internetseite xxxxxxx.xx bekannt gegeben. Die Inhalte gelten für natürliche und juristische Per- sonen, die eine Kundenbeziehung zur AEK Bank pflegen. Besuchen Sie uns in einer unserer Niederlassungen oder rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen oder An- liegen haben. Wir freuen uns auf Sie. Mit den besten Wünschen XXX XXXX 0000 Xxxxxxxxxxxxxx Inhaltsverzeichnis 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Willkommen. Hi! Es ist toll, dass du dich für ein bunq Privatkonto interessierst! Schließe deine Registrierung jetzt ab, um all unsere fantastischen Funktionen zu entdecken. Wir sind bunq - bank of The Free. Wir sind eine neue Art von Bank mit einer Banklizenz der Niederlundischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank). Möchtest du mehr über unsere Banklizenz erfahren? Schaue dir dazu das “Bankenregister” der Niederlundischen Zentralbank unter xxx.xxx.xx an. Du möchtest uns eine Postkarte schicken? Unsere Adresse lautet Xxxxxxxxx 000-000, 0000 XX Xxxxxxxxx. Um uns im niederlundischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) zu finden, suche nach bunq B.V. oder der folgenden Nummer: 54992060. Wenn du ein Konto bei uns eröffnest, ist dein Vertragspartner die bunq B.V., ein niederlundisches Finanzinstitut, und nicht eine unserer auslundischen Niederlassungen. Dass bedeutet, dass du ein niederlundisches Konto besitzt, das dem niederlundischen Recht unterliegt, unabhungig davon, ob deinem Konto eine nicht-niederlundische Internationale Bankkontonummer (IBAN) zugeordnet wurde.

Related to Willkommen

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Streitbeilegung Gütliche Streitbeilegung

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Zugangsdaten ● Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. ● Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. ● Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren. ● Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Office 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).