Windkraft Musterklauseln

Windkraft. Eine Windkraftanlage (WKA) dient der Erzeugung von Strom. Moderne Onshore- Windkraftanlagen erreichen Leistungen zwischen 2 und 6 MWp und Nabenhöhe von bis zu 140 m bei einer Gesamthöhe von bis zu 200 m. Durch die große Höhe können auf Land und gar im Wald aufgestellte Anlagen einen hohen Ertrag erzielen, da der Wind dort stärker und regelmäßiger weht, als in geringeren Höhen. Die durchschnittliche Leistung der im Jahr 2012 zugebauten Anlagen betrug 2,4 MW (AGORA, 2013). Der Bau von Windkraftanlagen unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Anforderungen. Für jede WKA müssen eine immissionsschutzrechtliche sowie eine bau- rechtliche Genehmigung vorliegen.11 Anlage 3.3.1 zeigt diejenigen Flächen in grün, auf denen die Aufstellung von Windkraftan- lagen aus Gründen des Immissionsschutzes und Naturschutzes voraussichtlich möglich ist. In Gelb dargestellt sind sensibel zu behandelnde Gebiete, die sich nur im Einzelfall eignen. Auf dem restlichen Gemeindegebiet ist eine Windkraftnutzung voraussichtlich nicht mög- lich. Dabei wurde ein genereller Mindestabstand von 800 m zur Wohnbebauung zugrunde gelegt (BAYSTMWIVT, 2014).12 Die grünen und gelben Flächen sind mit 425 ha und 662 ha sind ausreichend groß, so dass eine Windkraftnutzung in der Marktgemeinde prinzipiell möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass der Großteil dieser Flächen bewaldet ist und dort vor dem Bau einer Anlage punktuelle Rodungsarbeiten nötig sein werden. Maßgeblich für den Stromertrag der mit einer WKA generiert werde kann, ist die am Stand- ort vorzufindende Windhöffigkeit und die damit zu erreichenden Vollaststunden pro Jahr, sowie die Leistungscharakteristik der jeweiligen Anlage. Im Gemeindegebiet werden in 130 m Höhe durchschnittliche Windgeschwindigkeiten zwischen 4,5 und 5,5 m/s erreicht. Nach der Einteilung der International Elecronical Comission (IEC) entspricht dies der Klas- se IV und damit der niedrigsten der bestehenden Leistungsklassen. Im Allgemeinen wird ein Schwellenwert von 4,0 m/s als Voraussetzung zur Windkraftnutzung benannt. In diesem Bereich sind Schwachwindanlagen noch gut einsetzbar (LANGREDER, W., 2006). Wie in Anlage 3.3.2 dargestellt, korrelieren die Flächen, auf denen voraussichtlich der höchste Ertrag erzielt werden kann, nicht mit den ermittelten Eignungsflächen. Auf diesen werden in 130 m Höhe zwischen ca. 1.200 und 1.600 Vollaststunden pro Jahr erreicht (BAYSTMWIVT, 2014b). Für einen wirtschaftlichen Betrieb einer WKA geht der Bundesver- band ...
Windkraft. Die Emittentin betrieb zum 31.3.2018 selbst oder durch ihre Tochtergesellschaften 227 Windkraftanlagen. Die Gesamtleistung dieser Anlagen betrug rund 414,8 MW, die Jahresproduktion der Windkraftanlagen im Jahr 2017 betrug 991.599.236 kWh. Die meisten Windenergieanlagen der Emittentin haben Turmhöhen von bis zu 105 Meter sowie Rotordurchmesser von bis zu 100 Meter in einer Leistungsklasse von 2 MW. Die neue Generation von Windenergieanlagen hat Leistungen von über 3 MW mit einem Rotordurchmesser von über 120 Metern und Turmhöhen von über 130 Meter.

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