Wirksamkeitsbeginn. Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Wien, am 28.11.2017 Wirtschaftskammer Österreich Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe Bundesinnungsmeister: KommR Ing. X. Xxxx-Xxxxxx Geschäftsführer: Mag. X. Xxxxxx Bundesinnung der Berufsfotografen Bundesinnungsmeister:
Wirksamkeitsbeginn. Dieser gemäß § 342a ASVG abgeschlossene Gruppenpraxengesamtvertrag tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und ersetzt den zum 1. Juni 2010 gemäß § 342 ASVG abgeschlossenen Gruppenpraxengesamt- vertrag.
Wirksamkeitsbeginn. Der vorliegende Kollektivvertrag tritt mit 1. Xxxx 2003 in Wirksamkeit.
Wirksamkeitsbeginn. Diese Vereinbarung tritt mit 10. Dezember 2019 in Kraft.
Wirksamkeitsbeginn. Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages treten für alle Angestellten (in der Folge auch Sparkassenmitar- beiterinnen genannt), deren Dienstverhältnis mit der Sparkasse nach dem 31. 12. 2019 beginnt, mit 1. 1. 2020 in Kraft. Für Lehrlinge gelten die Änderungen in Artikel I Abs 3 lit a) erster Satz SPKV ab 1. 1. 2020.
Wirksamkeitsbeginn. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. 4. 2017 in Kraft. Seine Laufzeit endet am 31. 3. 2018.
Wirksamkeitsbeginn. Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Wirksamkeitsbeginn. Dieser gemäß § 342 ASVG abgeschlossene Gesamtvertrag tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft und ersetzt den zum 1. Jänner 2004 gemäß § 342 ASVG abgeschlossenen Gesamtvertrag.
Wirksamkeitsbeginn. Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages treten mit 1. April 2021 in Kraft. Die Bestimmungen des „Kollektivvertrags Zukunft 1“ treten mit 1. 1. 2020 in Kraft . Die Bestimmungen des Kollektivvertrages „Entgeltre- form 2005” treten – sofern nicht anders angegeben – mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Die Bestimmungen der Evaluierung Entgelt 2010, tre- ten mit 1. 1. 2010 in Kraft. Der erste Beurteilungszeit- rum im Sinne des § 34a erstreckt sich von 1. 1. 2009 bis 31. 12. 2009, der erste Vorrückungsstichtag ist demnach der 1. 1. 2010.
Wirksamkeitsbeginn. Dieser Heimarbeitsgesamtvertrag tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der Amtlichen Wiener Zeitung in Kraft. Feldkirch, den 1. Juli 1966 Der Innungsmeister: Der Sekretär: Komm.Rat Xxxxx Xxxxxx e.h. Xx. Xxxx Xxxxx e.h.