Common use of Wirtschaftlich verbundene Personen Clause in Contracts

Wirtschaftlich verbundene Personen. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsneh- mer • von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; • von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; • von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesell- schaft bürgerlichen Rechts ist; • von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; • von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwal- tern. Die Ausschlüsse gelten auch für Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft leben.

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Wirtschaftlich verbundene Personen. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsneh- mer • von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; • von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versiche- rungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; • von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesell- schaft bürgerlichen Rechts ist; • von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; • von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwal- tern. Die Ausschlüsse gelten auch für Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Ge- meinschaft Gemeinschaft leben.

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