Common use of Wissenschaftliches Fehlverhalten Clause in Contracts

Wissenschaftliches Fehlverhalten. Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens (vgl. Ziff. 10) können die unter Ziff. 11.2 nä- her bezeichneten Maßnahmen nach Anhörung des jeweiligen Bewilligungsempfängers beschlossen werden. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschafts- erheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wer- den, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit be- einträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles.

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Wissenschaftliches Fehlverhalten. Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens (vgl. Ziff. 1011) können die unter Ziff. 11.2 nä- her 12.2 näher bezeichneten Maßnahmen nach Anhörung des jeweiligen Bewilligungsempfängers Bewilligungsempfän- gers beschlossen werden. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschafts- erheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wer- den, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit be- einträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles.

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Wissenschaftliches Fehlverhalten. Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens (vgl. Ziff. 109) können die unter Ziff. 11.2 nä- her 10.2 näher bezeichneten Maßnahmen nach Anhörung des jeweiligen Bewilligungsempfängers der Beteiligten beschlossen werden. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschafts- erheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wer- den, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit be- einträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles.

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