Common use of Wochenendheimfahrten Clause in Contracts

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maßgabe der Nummer 3.1, wobei das Kilometergeld 0,30 € je Entfernungskilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen erstattet werden.

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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maßgabe der Nummer 3.1, wobei das Kilometergeld 0,30 0,20 € je Entfernungskilometer gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen erstattet werden.

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maßgabe Maß- gabe der Nummer Nr. 3.1, wobei das Kilometergeld 0,30 0,20 € je Entfernungskilometer gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Arbeitnehmer Ar- beitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustellenfreizustel- len. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug Flug- zeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen erstattet er- stattet werden.

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Samples: www.sozialkasse-berlin.de

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maßgabe der Nummer 3.1, wobei das Kilometergeld 0,30 € 0,20 Euro je Entfernungskilometer gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx Lohns in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen erstattet werden.

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer Angestellte eine Fahrtkostenabgeltung nach Maßgabe der Nummer Nr. 3.1, wobei das Kilometergeld 0,30 0,20 € je Entfernungskilometer gefahrenem Kilometer8 ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Arbeitnehmer Angestellte nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx Gehaltes in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen erstattet werden.

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Samples: www.boeckler.de

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maßgabe Maß- gabe der Nummer Nr. 3.1, wobei das Kilometergeld 0,30 0,20 € je Entfernungskilometer gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 500 km, so ist der Arbeitnehmer Arbeit- nehmer nach Ablauf von jeweils acht vier Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage Arbeitstag unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen erstattet werden.

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Samples: www.soka-bau.de

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maßgabe der Nummer Nr. 3.1, wobei das Kilometergeld 0,30 0,20 € je Entfernungskilometer gefahrenen Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt Wochen- endheimfahrt von der Arbeit freizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen erstattet werden.

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Samples: www.boeckler.de