Common use of Wochenendheimfahrten Clause in Contracts

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maß- gabe der Nr. 3.1, wobei das Kilometergeld 0,20 € je gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Ar- beitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustel- len. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flug- zeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen er- stattet werden.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maß- gabe Maßgabe der Nr. Nummer 3.1, wobei das Kilometergeld 0,20 Euro je gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Ar- beitnehmer Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx Lohns in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustel- lenfreizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flug- zeug Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen er- stattet erstattet werden.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maß- gabe der Nr. 3.1, wobei das Kilometergeld 0,20 € je gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 500 km, so ist der Ar- beitnehmer Arbeit- nehmer nach Ablauf von jeweils acht vier Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage Arbeitstag unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustel- lenfreizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flug- zeug Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen er- stattet erstattet werden.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maß- gabe Maßgabe der Nr. 3.1, wobei das Kilometergeld 0,20 € je gefahrenem gefahrenen Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Ar- beitnehmer Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt Wochen- endheimfahrt von der Arbeit freizustel- lenfreizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flug- zeug Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen er- stattet erstattet werden.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maß- gabe Maßgabe der Nr. Nummer 3.1, wobei das Kilometergeld 0,20 € je gefahrenem Kilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Ar- beitnehmer Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustel- lenfreizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flug- zeug Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen er- stattet erstattet werden.

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Samples: Tarifvertrag Für Das Baugewerbe

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer Angestellte eine Fahrtkostenabgeltung nach Maß- gabe Maßgabe der Nr. 3.1, wobei das Kilometergeld 0,20 € je gefahrenem Kilometer Kilometer8 ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Ar- beitnehmer Angestellte nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx Gehaltes in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustel- lenfreizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flug- zeug Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen er- stattet erstattet werden.

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Samples: Rahmentarifvertrag

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maß- gabe Maßgabe der Nr. Nummer 3.1, wobei das Kilometergeld 0,20 0,30 € je gefahrenem Kilometer Entfernungskilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Ar- beitnehmer Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustel- lenfreizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flug- zeug Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen er- stattet erstattet werden.

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Samples: Tarifvertragswerk