Wodurch können Interessenkonflikte entstehen? Musterklauseln

Wodurch können Interessenkonflikte entstehen?. Wie in jedem gewinnorientiert arbeitenden Unternehmen lassen sich Interessenkonflikte und die daraus resultierende Gefahr einer Beeinträchtigung von Kundeninteressen nicht vollständig ausschließen. Diese können insbesondere folgende Ursachen haben: − eigene unternehmerische Interessen unseres Instituts, insbesondere Umsatz- und Gewinnerzielungsbestreben − die mit unseren Kunden vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung, z.B. durch Eingehung höherer Risiken für das Verwaltete Vermögen mit dem Ziel, eine höhere Wertentwicklung und damit ein höheres Gesamthonorar aufgrund der erfolgsabhängi- gen Komponente zu erzielen − finanzielle Interessen in den von uns selbst gemanagten oder beratenen Investmentfonds, z.B. durch Vergütung in Abhän- gigkeit vom Fondsvolumen − Annahme von Geld- oder Sachzuwendungen von Seiten Dritter, z.B. Vermittlungs- und Bestandsprovisionen oder Seminar- angebote, soweit diese nicht an unsere Kunden ausgekehrt werden − erfolgsbezogene Vergütung von Geschäftsleitern, Mitarbeitern und Vermittlern sowie Gewähr von Geld- oder Sachzuwen- dungen an diese − Eigengeschäfte unseres Instituts zur Anlage unserer liquiden Mittel − persönliche Geschäfte von Geschäftsleitern, Mitarbeitern und Vermittlern oder diesen nahestehenden Personen Ferner könnten Interessenkonflikte im Falle geschäftlicher oder persönlicher Beziehungen unseres Instituts, seiner Geschäftslei- ter, Mitarbeiter, Vermittler oder verbundener Personen zu Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emittenten etc. ent- stehen. Dies betrifft insbesondere: − Kooperationen mit solchen Einrichtungen − Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten dieser Einrichtungen − Mitwirkung an Emissionen von Finanzinstrumenten − Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen)
Wodurch können Interessenkonflikte entstehen?. Wie in jedem gewinnorientiert arbeitenden Unternehmen lassen sich Interessenkonflikte und die daraus resultierende Gefahr einer Beeinträchtigung von Kundeninteressen nicht vollständig ausschließen. Diese können insbesondere folgende Ursachen haben: ⮚ eigene unternehmerische Interessen unseres Instituts, insbesondere Umsatz- und Gewinnerzielungsbestreben ⮚ die mit unseren Kunden vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung, z. B. durch Eingehung höherer Risiken für das verwaltete Vermögen mit dem Ziel, eine höhere Wertentwicklung und damit ein höheres Gesamthonorar aufgrund der erfolgsabhängigen Komponente zu erzielen ⮚ Annahme Sachzuwendungen von Seiten Dritter, z. B. Seminarangebote, soweit diese nicht an unsere Kunden „ausgekehrt“ werden ⮚ erfolgsbezogene Vergütung von Geschäftsleitern, Mitarbeitern sowie Gewähr von Geld- oder Sachzuwendungen an diese ⮚ persönliche Geschäfte von Geschäftsleitern und Mitarbeitern oder diesen nahestehenden Personen Ferner könnten Interessenkonflikte im Falle geschäftlicher oder persönlicher Beziehungen unseres Instituts, seiner Geschäftsleiter und Mitarbeiter oder verbundener Personen zu Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emittenten etc. entstehen. Dies betrifft insbesondere: ⮚ Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten dieser Einrichtungen ⮚ Medien- und Presseauftritte ⮚ Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen) Umgang mit Interessenkonflikten Um eine aus potenziellen Interessenkonflikten resultierende Gefahr der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden, haben wir folgende, für alle Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Vermittler verbindlichen Grundsätze festgelegt und Maßnahmen ergriffen: Allgemeine organisatorische Maßnahmen Verpflichtung zur Einhaltung des Ehrenkodex des VuV sowie der von uns selbst aufgestellten ethischen Grundsätze Implementierung umfassender organisatorischer Vorkehrungen zum Schutz der Kundeninteressen in unseren Organisationsrichtlinien und Verpflichtung zu deren Einhaltung Einführung mehrstufiger prozessintegrierter und prozessunabhängiger Kontrollmechanismen Offenlegungs- und Zustimmungspflichten bei bestimmten geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen Konkrete Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Interessenkonflikte Kein Angebot hauseigener Produkte Eintragung im Honoraranlageberater-Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Beachtung spezieller organisatorischer Vorgaben sowie besonderer Wohlverhal...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

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