Xxxxxxx, Schadenersatz. (1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Partners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind – auch gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit wir gesetzlich zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Partners ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
(3) Soweit dem Partner nach dieser Regelung Schadensersatzansprü- che zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprü- che geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 10 (8).
(4) Partner hat die für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte not- wendigen Maßnahmen und Feststellungen zu treffen und uns unver- züglich Mitteilung zu machen.
Xxxxxxx, Schadenersatz. 11.1 sigi haftet gegenüber dem Kunden für durch ihn selbst oder durch eine ihm zurechenbare Person schuldhaft zugefügte Personenschäden. Für sonsti- ge Schäden, insbesondere solche infolge fehlerhafter bzw. verspäteter Abrechnung, haftet sigi im Falle gro- ber Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Bei Berechnungs- fehlern von sigi wird der Fehlbetrag mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben bzw. abgezogen. Im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für sämtliche Schäden – ausgenommen Personenschäden – mit einem Höchstbetrag von EUR 2.500,-- pro Schadens- fall begrenzt. Gegenüber Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haftet sigi weder für Folgeschäden, soweit diese nicht untypische oder un- vorhersehbare Schädigungen oder Personenschäden
11.2 Die Sicherung der Qualität der Energielieferung an den Kunden, insbesondere Erdgasqualität und Druck- haltung im der Kundenanlage vorgelagerten lokalen Erdgasnetz, obliegt ausschließlich dem örtlichen VNB (siehe Pkt. 1.2).
11.3 Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Voll- ständigkeit der von ihm auf dem Kunden-Account angegebenen Angaben und Daten. Gibt der Kunde UID-Nr., Namen, Geburtsdatum, Adresse, Firmen- buchnummer, Kontendaten, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, so haftet er für deren Gültigkeit und Richtigkeit. Jede Änderung dieser Daten ist vom Kun- den umgehend sigi bekannt zu geben.
Xxxxxxx, Schadenersatz. 8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Gesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Xxxxxxx, Schadenersatz. 2.4.1. Für die Beschädigung oder den Verlust von Unikaten, z.B. Diapositiven, aus der Urheberschaft der OSTKREUZ-Autoren durch den Kunden bzw. seine Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haftet ausschließlich der Kunde. Dies gilt auch dann, wenn Beschädigung oder Verlust durch einen oder mehrere Nachauftragnehmer verursacht wurden, die zum entsprechenden Zeitpunkt in einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden standen. Der Kunde haftet auch für Schäden an den Unikaten, sofern sie auf ungenügende Verpackung bei der Rücksendung des Materials an OSTKREUZ zurückzuführen sind, genau wie für den Verlust bzw. die Beschädigung von Material, das zur Rücksendung an OSTKREUZ nicht mit registrierter Post aufgegeben wurde.
2.4.2. Mit der Bezahlung von Schadenersatz bei Beschädigung oder Verlust von Unikaten erwirbt der Kunde weder Eigentums- noch Nutzungsrechte an dem beschädigten oder verlorenen Material.
2.4.3. Für die Höhe des Schadenersatzes in diesem Sinne gelten die unter Ziffer 3.8.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgeführten Sätze. Bei Beschädigung des Materials mit der Folge eingeschränkter Nutzbarkeit bleibt es beiden Seiten vorbehalten, den Nachweis über den Grad der Einschränkung und über die Höhe des tatsächlichen Schadens zu führen.
Xxxxxxx, Schadenersatz. Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung wichtiger gesetzlicher oder betrieblicher Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Sache, oder der Bedingungen für Inbetriebnahme, Benutzung und Instandhaltung (Bedienungsanleitungen) befreit den Verkäufer von der Pflicht zum Schadenersatz. Der Verkäufer haftet für Schäden durch seine Tätigkeit im rechtlichen und im Deckungsrahmen seiner Betriebshaftpflicht-Versicherung. Sachmängel begründen neben der Nacher- füllungspflicht, einer Kaufpreisminderung oder einem Rücktrittsrecht weder eine zusätzliche Schadenersatzpflicht noch eine Pflicht zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn letztere Pflichten nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Xxxxxxx, Schadenersatz. (1) Der Betreiber haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau und dem Vorhandensein der Bienenkästen und der Unterhaltung des Imkereibetriebes entstehen.
(2) Der Eigentümer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Forderungen Dritter, die sich aus der Inanspruchnahme dieses Gestattungsvertrages ergeben.
(3) Alle erforderlichen Anmeldungen der Bienenvölker hat der Betreiber eigenverantwortlich durchzuführen. Dies schließt auch die Einholung eines Gesundheitszeugnisses ein, wenn die Xxxxxx von einem Standort außerhalb des Gebiets der Stadt Dortmund auf das Vereinsgrundstück verlagert werden.
(5) Werden Xxxxxx erstmals auf das Vereinsgrundstück verbracht, hat der Betreiber sicher zustellen, dass die Xxxxxx gesund sind. Entstehen durch die aufgestellten Xxxxxx bei anderen Aufstellern Schäden an deren Bienenvölkern, ist der Betreiber diesen gegenüber im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches schadensersatzpflichtig.
Xxxxxxx, Schadenersatz a) Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Ver- wendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion un- ter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werk- stoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollstän- digkeitdertechnischenLiefervorschriftenundderunsübergebenen tech- nischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fertigungseinrichtungen, und zwar auch dann, wenn Ände- rungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Fer- ner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutz- rechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.
b) Falls wir von einem Dritten auf Ersatz von Xxxxxxx in Anspruch genom- men werden, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Bestellers liegt, hat uns der Besteller von diesen Ansprüchen freizustellen.
c) Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehen- den Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle nicht ausdrücklich er- wähnten vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche sind ausgeschlos- sen, soweit nicht unseren gesetzlichen Vertretern, unserer Geschäfts- leitung oder unseren leitenden Angestelleten Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit zur Last fällt oder der Haftungsausschluss gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Dies gilt unabhängig von dem Rechtsgrund der Ansprüche, also insbesondere für Ansprüche aus po- sitiver Vertragsverletzung, Verschulden bei oder nach Vertragsschluss, Verzug, Unmöglichkeit der Erfüllung oder unerlaubter Handlung.
Xxxxxxx, Schadenersatz. Alle Auskünfte, Informationen, Empfehlungen, Ratschläge, Ausarbeitungen und sonstigen Informationen und Werke, welche der AN im Zuge des Auftrags erteilt oder erstellt, werden von ihm nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung erteilt. Sie ersetzen nicht eine eigenständige Beurteilung durch den AG und insbesondere nicht ein eigenes unternehmerisches Handeln und Entscheiden. Dies auch dann nicht, wenn der AN die Umsetzung bestimmter Entscheidungen und Maßnahmen nicht nur berät und vorbereitet, sondern auch deren Umsetzung für den AG begleitet. Eine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg ist ausgeschlossen. Der AN haftet dem AG für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für solche Schäden, die durch vom AN hinzugezogene Dritte verursacht werden, sofern diese im Auftrag des AN an der Erbringung der Leistungen für den AG mitwirken. Eine Haftung für Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität von Daten, welche entweder vom AG dem AN überlassen werden oder welche vom AN im Zuge der Ausführung des Vertrages etwa von dritten Stellen wie Bundes- und Landesämtern, Förderinstituten, Behörden oder sonstigen Quellen hinzugezogen werden, ist ausgeschlossen. Der AN haftet auch nicht für Mängelfolgeschäden wie etwa entgangenen Gewinn, fehlende Einsparungen oder anderweitige indirekte Schäden. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung von Daten und Informationen erfolgt regelmäßig auf Gefahr des Auftragnehmers. Der AG kann seinen etwaigen Schadenersatzanspruch nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Sachen und Schädiger, spätestens aber drei Jahren nach dem Ereignis, welches einen etwaigen Anspruch begründet, gerichtlich geltend machen. Der AG hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass ein Schaden auf ein Verschulden des AN zurückzuführen ist. Wenn der AN seine Aufgaben unter Zuhilfenahme Dritter erfüllt und in diesem Zusammenhang Ansprüche auf Gewährleistung und / oder Haftung gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Falle vorrangig an diesen Dritten halten. Der AN wird den AG im Rahmen seiner Pflichten ordnungsgemäß unterstützen. Der AN haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der AG sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind (Backup). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei V...
Xxxxxxx, Schadenersatz. 11.1 Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz nur in den Fällen der Buchst. a) bis e)
a) für vorsätzlich oder grob fahrlässig ver- ursachte Schäden unbeschränkt;
b) für Schäden aus dem Fehlen etwaiger zugesicherter Eigenschaften in dem Um- fang des Vermögensinteresses des Auf- traggebers, das von dem Zweck der Zusicherung gedeckt und bei Zusicherung der Eigenschaft des Auftragnehmers erkennbar war;
c) in den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
d) für die durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachten Schäden. Kardinalpflichten sind solche grund- legenden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluß des Auftraggebers waren und auf deren Einhaltung er vertrauen durfte. Hat der Auftragnehmer Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt, so ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers insgesamt auf EUR 50.000,-- beschränkt.
e) für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit unbeschränkt.
11.2 Im übrigen ist jegliche Schadens- ersatzhaftung des Auftragnehmers, gleich- gültig aus welchem Rechtsgrund, aus- geschlossen.
Xxxxxxx, Schadenersatz. Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers gewährt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist der Lieferer von Schadenersatz befreit. Bei vertraglichen Beziehungen mit Kaufleuten (§§ 1-7 HGB) ist die Haftung darüber hinaus bei grober Fahrlässigkeit nur auf unmittelbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für mittelbaren oder Mangelfolgeschaden fällt somit weg.