Xxxxxxx und Fristen Musterklauseln

Xxxxxxx und Fristen. Von ELEMENTS angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Xxxxxxx und Fristen. Von PICS angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Xxxxxxx und Fristen. Von pixelart angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Xxxxxxx und Fristen. Von ADF angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Xxxxxxx und Fristen. 11.1 Leistungstermine und Fristen sind nur dann verbind- lich, wenn sie von msg Plaut und vom KUNDEN im Einzel- fall ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart werden. 11.2 Wartet msg Plaut auf die Beistellung, Mitwirkung o- der Information des KUNDEN oder ist msg Plaut sonst in der Leistungserbringung unverschuldet behindert, so gel- ten Termine und Leistungsfristen um die Dauer der Behin- derung samt einer angemessenen Anlaufzeit nach Weg- fall der Behinderung als verlängert. Allfällige sonstigen ge- setzlichen Rechte oder Ansprüche bleiben unberührt.
Xxxxxxx und Fristen. Von GO.WEST angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Xxxxxxx und Fristen. Von PRECOM angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Xxxxxxx und Fristen. 11.1 Termine und Fristen für die Bereitstellung der Leistung er- geben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der Einzelvertragsurkunde von NETFUTURA. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von NETFUTURA nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorherseh- baren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert. 11.2 Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von NETFUTURA wegen Verzugs des Kunden, um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber NETFUTURA, insbesondere auf- grund der Verletzung der Verpflichtungen des Kunden aus Ziffer 10, nicht nachkommt. 11.3 Gerät NETFUTURA mit der Leistung oder Leistungsbereit- stellung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündi- gung des Vertrages berechtigt, wenn NETFUTURA eine vom Kunden gesetzte angemessene, schriftlich geltend gemachte, Nachfrist (mindestens 2 Wochen) nicht einhält.
Xxxxxxx und Fristen. Von PCODE angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Xxxxxxx und Fristen. Von ALGO angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbind- lich gekennzeichnet sind.