Xxxxxxx und Schadensersatz. 7.1. Die Haftung der Esders GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 ebenfalls für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruhen. Soweit hiernach eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen besteht, ist diese auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruht. 7.2. Für alle Ansprüche gegen die Esders GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsieht. 7.3. Die Esders GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Esders GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Esders GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. 7.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 7.5. Der Kunde ist für die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Leistungsgegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die Esders GmbH von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellen.
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Xxxxxxx und Schadensersatz. 7.122.1. Die progressio OG haftet nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
22.2. Die progressio OG haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die progressio OG, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung der Esders GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn nach den unten in Ziffer 22.6 dieser AGB aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
22.3. Die progressio OG haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch die progressio OG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
22.4. Die progressio OG haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der Esders GmbH vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die progressio OG bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
22.5. Die progressio OG haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
22.6. Die progressio OG haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch die progressio OG, ihre gesetzlichen Vertreter oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 ebenfalls für sonstige SchädenErfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn die Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruhen. Soweit hiernach eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen bestehtprogressio OG diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist diese ihre Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden Schadens (nachfolgend "typischer Schaden") begrenzt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruht.
7.222.7. Für alle Ansprüche gegen Der typische Schaden ist grundsätzlich auf das Entgelt für beanstandete Leistung und bei Dauerschuldverhältnissen auf die Esders GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsieht.
7.3. Die Esders GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Esders GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird wenn die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Esders GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
7.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.5Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der Kunde ist für die Einhaltung typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Leistungsgegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllenvereinbarten Vergütung. Der Kunde ist verpflichtettypische Schaden umfasst keine Mangelfolgeschäden, die Esders GmbH von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellenwie z. B. entgangene Gewinne oder ausgebliebene Ersparnisse.
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Xxxxxxx und Schadensersatz. 7.11. EVP haftet dem Auftraggeber für Schadenser- satz, gleich aus welchem Rechtsgrund und soweit es dabei auf ein Verschulden an- kommt, unbeschadet der sonstigen gesetzli- chen Anspruchsvoraussetzungen, allein nach Maßgabe dieser Ziffer VI.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit von EVP, seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet EVP nicht, es sei denn, es werden vertragswesent- liche Pflichten verletzt. Vertragswesentlich sind Verpflichtungen, deren Verletzung die Er- reichung des Vertragszwecks gefährdet, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrags überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung die Vertrags- parteien regelmäßig vertrauen. Die Haftung von EVP ist in diesen Fällen jedoch begrenzt auf die bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Esders GmbH ist ausgeschlossenVertragsverletzung vorausgesehe- nen oder bei üblicher Sorgfalt voraussehbaren Schäden. Mittelbare Schäden und Folgeschä- den, es sei denn die in Folge einer mangelhaften Liefe- rung entstehen, sind nur ersatzfähig, soweit diese Schäden aus bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischer- weise zu erwarten sind.
3. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbe- schränkungen gelten zugleich für Organe, ge- setzliche Vertreter, Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von EVP.
4. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbe- schränkung gelten bei einer gemeinsamen Haftung auch im Innenverhältnis der Parteien.
5. Dieser Haftungsausschluss und diese Haf- tungsbeschränkung gelten nicht für vorsätzli- ches Handeln, garantierte Beschaffenheits- merkmale und die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 ebenfalls für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruhen. Soweit hiernach eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen besteht, ist diese auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruht.
7.2. Für alle Ansprüche gegen die Esders GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsieht.
7.3. Die Esders GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Esders GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Esders GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
7.4arglistig verschwiegenen Män- geln. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbundenHaftung nach dem Produkthaf- tungsgesetz bleibt unberührt.
7.5. Der Kunde ist für die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Leistungsgegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die Esders GmbH von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Xxxxxxx und Schadensersatz. 7.113.1. Die Haftung der Esders GmbH ist Schadenersatzansprüche gegen die Agentur sind ausgeschlossen, es sei denn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 ebenfalls für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruhen. Soweit hiernach eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen besteht, ist diese auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH durch Vorsatz oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruhtbesonders grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
7.213.2. Für alle Ansprüche gegen mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wieder- herstellung haftet die Esders GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem JahrAgentur nicht.
13.3. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in Beweislastumkehr gemäß § 199 Abs924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausge- schlossen. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der in § 199 Abs. 3 Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsiehtRechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
7.313.4. Die Esders GmbH haftet bei Verzögerung Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale zu Lasten von der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Esders GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird Agentur vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mässigungsrecht und die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Esders GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.413.5. Eine Änderung Die Agentur haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbundenAgentur zugänglich sind.
7.513.6. Der Kunde ist für die Einhaltung Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
13.7. Schadenersatzansprüche sind der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Leistungsgegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die Esders GmbH von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellenHöhe nach mit dem Auftragswert exklu- sive Steuern begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Xxxxxxx und Schadensersatz. 7.1Auftraggeber und Auftragnehmer haften ge- genüber betroffenen Personen entsprechend der in Art. Die 82 DS-GVO getroffenen Regelung. Für die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber gelten die Regelungen des Nutzungsvertrags. Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber xxxxxxxx.xx über einen gesicherten Online-Zugang zur Nutzung zur Verfügung. Bei xxxxxxxx.xx handelt es sich um eine online betriebene Anwendung zur cloudbasierten Speicherung und Auswertung von Gebäudeautomationsdaten sowie zur Optimierung der Esders GmbH ist ausgeschlossenzu- grundeliegenden Systeme. Zu diesem Zweck verarbeitet Auftragnehmer die Daten des Auftraggebers, es sei denn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers die dieser oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Esders GmbH Nutzung von xxxxxxxx.xx erfasst und/oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 ebenfalls für sonstige Schädenspeichert. Einzelheiten ergeben sich aus dem Nutzungsvertrag. Es handelt sich um Gebäudedaten, die im Rahmen der Nutzung von xxxxxxxx.xx aus dem Gebäudeautomationssystem des vertragsgegenständlichen Gebäudes extrahiert werden (wie z.B. Temperaturen, Drücke, Volumenströme, Schaltzeiten und -Intervalle). Im Rahmen von Nutzer-Accounts E-Mail-Adressen, Position, Telefonnummer, Namen von Mitarbeitern des Auftraggebers. Kreis der Betroffenen: Die Kategorien der durch den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftrags betroffenen Personen umfassen • Den Auftraggeber bzw. seine Mitarbeiter (im Rahmen von Nutzer-Accounts • Nutzer des vertragsgegenständlichen Gebäudes (einschließlich Besucher) Die von xxxxxxxx.xx verarbeiteten Daten liegen ausschließlich auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Esders GmbH Servern von Auftragnehmer. Diese werden in Rechenzentren des Rechenzentrums- Dienstleisters des Auftragnehmers in Deutschland betrieben, der ein nach XXX/XXX 00000 XXX IT-Grundschutz zertifiziertes Unternehmen ist (nachfolgend „Rechenzentrum“). Backups der Daten werden erstellt und nur auf Auftragnehmer-eigenen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruhenServern des Rechenzentrums gesichert. Soweit hiernach eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen bestehtAuftragneh- mer gewährleistet, ist diese auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränktseinen Pflichten nach Art. Die Esders GmbH haftet entgegen Satz 1 nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Esders GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Esders GmbH beruht.
7.2. Für alle Ansprüche gegen die Esders GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt. Gleichsam gilt die Verjährungsfrist dieses Absatzes nicht, soweit § 438 32 Abs. 1 Nrlit. 2 BGB (Bauwerke d) DS-GVO nachzukommen, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und Sachen für Bauwerke) längere Verjährungsfristen vorsiehtorganisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen. Im Folgenden werden die techni- schen und organisatorischen Maßnahmen von Auftragnehmer und dem von Auftragnehmer beauftragten Rechenzentrum detaillierter beschrieben.
7.3. Die Esders GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Esders GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Lieferanten für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Esders GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
7.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.5. Der Kunde ist für die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Leistungsgegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die Esders GmbH von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellen.
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