Zahlenmäßiger Nachweis Musterklauseln

Zahlenmäßiger Nachweis. Der zahlenmäßige Nachweis hat sämtliche mit der geförderten Maßnahme in Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben zu umfassen.
Zahlenmäßiger Nachweis. Der zahlenmäßige Nachweis hat sämtliche mit der geförderten Maßnahme in Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben zu umfassen. a. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenübergestellt werden. i. Für bilanzierende Einrichtungen ist zusätzlich auch ein geprüfter bzw. beschlossener Jahresabschluss des Förderjahres (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), vorzulegen, wobei die erhaltene Förderung aus den vorgelegten Unterlagen eindeutig hervorgehen muss. ii. Für nicht bilanzierende Einrichtungen ist zusätzlich ein Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Ausgabenrechnung (samt Vermögensübersicht) vorzulegen, wobei die erhaltene Förderung aus den vorgelegten Unterlagen eindeutig hervorgehen muss.
Zahlenmäßiger Nachweis lfd. Nr. Nr. der Belege Tag der Zahlung Titel – Konto-Nr. – Zweckbestimmung Leistungspflichtiger oder Empfänger Grund der Zahlung Einnahmen in Euro Ausgaben in Euro Die Rechnungsbelege und Bezahlnachweise sind der Kostenaufstellung beigefügt (Anlage 3). Erklärung der/des Begünstigten 1. Ich versichere/Wir versichern, dass a) die hier gemachten Angaben richtig und vollständig sind und mit den Büchern bzw. den Belegen übereinstimmen und die in den Belegen enthaltenen Angaben richtig sind, b) die ausgezahlten Zuwendungen zweckentsprechend für die Finanzierung der Gesamtaus- gaben der vorgenannten Rückbaumaßnahmen verwendet werden, c) die Ausgaben notwendig waren, d) wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, e) die baulichen Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept (gemäß Nr. 4 RückbauRL M-V), den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der bauaufsichtlichen und gemeindlichen Genehmigungen (soweit Genehmigungspflicht besteht) sowie der Angaben im Förderantrag und den Bedingungen und Auflagen im Zuwendungsbescheid ausgeführt wurden,. f) die Verpflichtungen aus dem Fördervertrag mit der Gemeinde erfüllt wurde. 2. Mir/Uns ist bekannt, dass alle mit der Zuwendung zusammenhängenden Unterlagen und Belege 5 Jahre nach Vorlage dieses Nachweises aufzubewahren sind, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.
Zahlenmäßiger Nachweis. In einem zahlenmäßigen Nachweis müssen lediglich für jede Ausgabeart die Summen der Ausgaben eingetragen werden, die in dem Berichtszeitraum/Bewilligungszeitraum entstanden sind. Bei einem ZN sind das die Ausgaben aus dem vergangenen Jahr. Der VN umfasst dagegen die gesamten Ausgaben, die im Bewilligungszeitraum entstanden Honorare Personalausgaben Aufwandsentschädigungen Sachausgaben Veranstaltungspauschalen: Vernetzungs- und Transferaktivitäten der Bündnisse Investitionen Eigenmittel Mittel Dritter 1) Die bewilligten Fördermittel ergeben sich aus dem Antrag und werden automatisch eingetragen. 2) Belegte Ausgaben, die für die Durchführung der bewilligten Projekte im Berichtszeitraum (ZN) oder Bewilligungszeitraum (VN) entstanden sind. Die antragstellende Organisation erstellt außerhalb von „Kumasta“ nach Vorgaben des Förderers eine Belegliste, die Angaben zu allen Einzelbelegen enthält. 3) Die Anerkennung der Ausgaben erfolgt durch den Förderer im Rahmen der Nachweisprüfungen.
Zahlenmäßiger Nachweis. In einem zahlenmäßigen Nachweis müssen lediglich für jede Ausgabeart die Summen der Ausgaben eingetragen werden, die in dem Berichtszeitraum entstanden sind. Honorare Aufwandsentschädigungen Sachausgaben Veranstaltungspauschalen: Vernetzungs- und Transferaktivitäten der Bündnisse Investitionen Eigenmittel Mittel Dritter 1) Die geplanten Ausgaben ergeben sich aus der Projekterfassung und werden automatisch eingetragen.
Zahlenmäßiger Nachweis. 1. Einnahmen (zum Zeitpunkt der Mittelanforderung bzw. zur Gesamtabrechnung) Art Eigenanteil, Leistungen Dritter, Zuwendungen Lt. Zuwendungsvertrag/- bescheid Lt. Abrechnung Euro % Euro % Eigenanteil Eintrittskarten/ Teilnahmeerlöse Mitgliedsbeiträge Sonstiges (z. B. Provisionen, Barmittel) Leistungen Dritter ohne öffentliche Förderung (z. B. Spenden/Sponsoring) Zuwendung der Fontanestadt Neuruppin Insgesamt 100 100 2. Ausgaben (zum Zeitpunkt der Mittelanforderung bzw. zur Gesamtabrechnung) Ausgabengliederung* (entsprechend des verbindlichen Finanzierungsplans) Lt. Zuwendungsvertrag/-bescheid Lt. Abrechnung insgesamt davon zuwendungsfähig insgesamt davon zuwendungsfähig Euro Euro Euro Euro Insgesamt
Zahlenmäßiger Nachweis. 3.4.1. Der Förderungswerber verpflichtet sich, über das gesamte Vorhaben eine Aufstellung sämtlicher Rechnungen, Honorarnoten, sonstiger Unterlagen über die Aufwendungen, Zahlungsbestätigungen, Lieferscheine etc. spätestens mit dem Bericht gemäß Punkt 3.3.1. vorzulegen. 3.4.2. Zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungsmittel sind zusätzlich Originalbelege im Förderungsumfang und die zur Prüfung dessen Preisangemessenheit erforderlichen Unterlagen vorzulegen. 3.4.3. Das Bundeskanzleramt ist berechtigt, über den Förderungsumfang hinaus die in der Aufstellung gemäß Ziffer 3.4.1. angeführten Unterlagen anzufordern. Insbesondere ist bei einer Basisförderung die Vorlage einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung über das Jahr, für das die Förderung gewährt wird, und bei einer Projektförderung die Vorlage einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung über das Projekt vorzulegen.
Zahlenmäßiger Nachweis. Der Zwischenbericht besteht ferner aus einem zahlenmäßigen Nachweis. Hierfür wird im StIL-Portal eine Vorlage zur Verfügung gestellt. Anhand des zahlenmäßigen Nachweises im Zwischennachweis belegt der Fördermittelempfänger für das abgelaufene Kalenderjahr, dass die Ausgaben der Fördermittel zur Erreichung der Projekt- ziele notwendig waren, dabei wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde und die Angaben mit den Büchern und den Belegen übereinstimmen. Dafür sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entspre- chend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen. Abweichungen vom Finanzierungsplan sind kenntlich zu machen. Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit den Projektzielen zusammenhängenden Einnahmen (alle Fördermittel, Zuwendungen anderer Drittmittelgeber, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Eine entsprechende Belegliste ist dem zahlenmäßigen Nachweis beizulegen. Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausga- bebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zu- ordnungsmerkmal zum Projekt (z.B. Fördernummer) enthalten. Bei der Einreichung des zahlenmäßigen Nachweises ist eine Zusendung der Belege zunächst nicht erforderlich. Allerdings kann im Rahmen der Nachweisprüfung eine konkrete Aufforderung erge- hen, bestimmte Rechnungen, die Zahlungen begründende Unterlagen (z.B. Verträge, Vergabever- merke) und die dazugehörigen Zahlungsbeweise (Kontoauszüge, Barquittungen usw.) einzu- reichen. Ob Projekte in die vertiefte Belegprüfung einbezogen werden und welche Belege vorzule- gen sind, bestimmt der Prüfplan der Stiftung. Die Fördermittelempfänger, die vertieft geprüft wer- den, erhalten die Mitteilung, dass sie mit dem Zwischen- bzw. Abschlussnachweis zur vertieften Prüfung ausgewählt wurden. Soweit der Fördermittelempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des UStG hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Zahlenmäßiger Nachweis 

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  • Nachweise Nachweise im Sinne von Ziffer 1.2.1 Absatz 1 sind insbesondere Originalrechnungen. Die Rechnungen - auch unbezahlte - müssen als Original erkennbar sein, den gesetzlichen Vorschriften entspre- chen und insbesondere folgende Angaben enthalten: • Name der behandelten Person, • Bezeichnung der Krankheit, • Art der Leistungen und • die Behandlungs- oder die Bezugsdaten.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Zahlweise Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise können hierbei berechnet werden. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Schweigepflicht Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen.