Schlussbericht Musterklauseln

Schlussbericht. 1. Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des Zwischenberichts einen Schlussbericht vor, der die in Artikel 9.8 Absatz 2 genannten Punkte enthält und auch die Sondervoten über Punkte einschliesst, über die im Schiedsgericht keine Einstimmigkeit zustande kam.
Schlussbericht. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer hat nach der Auslandsmobilität innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung zum Ausfüllen den Schlussbericht über ihre/seine Mobilitätserfahrung (über das Online EU Survey-Tool) auszufüllen und einzureichen. Teilnehmer/innen, die den Online-Schlussbericht nicht ausfüllen und einreichen, können von ihrer Einrichtung aufgefordert werden, die erhaltene finanzielle Unterstützung teilweise oder zur Gänze zurückzuzahlen.
Schlussbericht. Der bzw. die Teilnehmer/-in füllt den Teilnehmerbericht bis spätestens 30 Tage nach Beendigung der Freiwilligenaktivität aus.
Schlussbericht. Die antragstellende Organisation beschreibt in einem Schlussbericht für jedes Projekt einzeln, ob sich Unterschiede zwischen Planung und Durchführung des bewilligten Projekts ergaben, oder das Projekt wie bewilligt stattfand. • Haben sich Bündnispartner im Laufe des Bewilligungszeitraums geändert? • Hat das Bündnis wie geplant zusammengearbeitet? Gab es besondere Begebenheiten, welche die Arbeit des Bündnisses begünstigten bzw. erschwerten? • Welche Aufgaben und Eigenleistungen haben die Bündnispartner erbracht? • Wurden die Einzelprojekte wie geplant umgesetzt? Gab es Änderungen in Bezug auf Inhalt, Methode, Ablauf, Techniken, eingesetzte digitale Medien, Ziele und Schwerpunkte der Einzelprojekte? • Wurden die Kinder und Jugendlichen wie geplant angesprochen und als Teilnehmende gewonnen? (Ja / Nein). Wenn Nein, dann bitte erläutern. • Wie viele und welche Kinder und Jugendliche haben teilgenommen? (Beschreibung der Teilnehmenden: beispielsweise Alter, Herkunft, Risikolagen) • Welche Personen haben die Einzelprojekte begleitet? Welche Qualifikationen lagen vor? Wurden bspw. Ehrenamtliche, Eltern oder Erziehungsberechtige eingebunden? • Wurden die sozialräumlichen Gegebenheiten berücksichtigt (bspw. die Einkommensstruktur im Stadtteil, Arbeitslosigkeit)? • Gab es über das Bündnis hinaus weitere Kooperationen? Wurden weitere Akteure eingebunden (Schulen, Kommunen, Vereine)? • Gab es weitere über die Planung hinausgehende Aktivitäten (beispielsweise Veranstaltungen oder Veröffentlichungen)? • Welche Erfahrungen wurden darüber hinaus gemacht? Können Erfolgsfaktoren benannt werden? Was hat sich bewährt und was nicht? • Wurden die Mittel in den jeweiligen Ausgabepositionen wie vorkalkuliert benötigt und verausgabt? (Ja / Nein) Falls es Abweichung gab, benennen Sie diese. • Gab es Abweichungen in den jeweiligen Ausgabenpositionen oder in der Gesamtsumme? (Ja / Nein) Falls es Abweichungen gab, benennen Sie diese.
Schlussbericht. Eine Initiative beschreibt in ihrem Schlussbericht ebenfalls, ob sich Unterschiede zwischen Planung und Durchführung des geplanten Projekts ergaben, oder das Projekt wie geplant stattfand. Der Schlussbericht der Initiativen ist in weiten Teilen mit denen der antragstellenden Organisationen identisch.
Schlussbericht. Der Schlussbericht informiert über den Grad der Zielerreichung, über die erhalte- nen Bundesbeiträge sowie über die insgesamt eingesetzten Mittel für die Zieler- reichung. Der Schlussbericht enthält überdies eine Gesamtwürdigung der Mass- nahmen. Für den Schlussbericht verwendet der Kanton die vom Bund zur Verfü- gung gestellte Vorlage.
Schlussbericht. Die Schlussberichterstattung Ende Jahr gibt Auskunft über die quantitative und qualitative Leistungs- erbringung und erfolgt mittels vorgegebenen Berichterstattungsunterlagen. Der Schlussbericht durch den Sprachkursanbieter ist bis spätestens am 28. Februar des Folgejahres einzureichen.
Schlussbericht b. Certificate of Attendance

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