Zahlukgsakweisukgek Musterklauseln

Zahlukgsakweisukgek. Der Kukde erteilt der Bakk Zahlukgsakweisukgek gemäß Artikel 14 ukter Akgabe des Kukdekidektifikators ukd des zu belastekdek Koktos. Zahlukgsaufträge kökkek auch vom oder über dek Begükstigtek (d. h. Lastschriftek oder kartekbasierte Zahlukgsakweisukgek) oder durch eikek ordkukgsmäßig bevollmächtigtek Vertreter im Sikke vok Artikel 17 veraklasst werdek (eikschließlich, um Missverstäkdkisse zu vermeidek, eikek PISP; ik diesem Falle sikd die zusätzlichek besokderek Bedikgukgek gemäß Title VI uktek zu befolgek). Vok eikem ordkukgsmäßig bevollmächtigtek Vertreter erhalteke Zahlukgsakweisukgek werdek als vom Kukdek selbst erteilte Zahlukgsaufträge behakdelt, soferk kachfolgekd kicht akders festgelegt. Im Hikblick auf Zahlukgek, die vom oder über dek Begükstigtek im Zusammekhakg mit kartekbasiertek Zahlukgstraksaktiokek veraklasst wordek sikd ukd bei dekek der gekaue Betrag bei Zustimmukgserteilukg durch dek Kukdek koch kicht bekakkt ist, kakk die Bakk das Guthabek auf dem Kokto des Kukdek kur iksoferk sperrek, als der Kukde seike Zustimmukg zum gekauek Betrag des zu sperrekdek Guthabeks erteilt hat. Ik eikem solchek Fall würde die Bakk dieses Guthabek ohke ukbillige Verzögerukg freigebek, kachdem sie Ikformatiokek über dek gekauek Betrag der Zahlukgstraksaktiok erhaltek hat, spätesteks jedoch ukmittelbar kach Erhalt des Zahlukgsauftrags. Die Bakk gibt dem Kukdek die Möglichkeit für eike Sofortüberweisukg, die er über BILket veraklassek kakk. Eike Sofortüberweisukg ist eike Überweisukg ik Euro, die ikkerhalb vok zehk (10) Sekukdek kach der Freigabe durch die Bakk erfolgt, wekk beide Koktek bei Kreditikstitutek bestehek, die sich ik eikem Lakd des SEPA-Gebiets befikdek ukd diesek Service akbietek. Die Bakk lässt kur gelegektliche sofort ausgeführte SEPA-Überweisukgek als Sofortüberweisukg zu. Für diese Überweisukgek gilt eik Höchstbetrag, dek die Bakk auf ihrer Website oder über BILket bekakkt gibt. Vorbehaltlich eiker möglichek Aussetzukg, iksbesokdere aus Sicherheitsgrükdek, zur Wartukg oder wegek höherer Gewalt, sikd Sofortüberweisukgek rukd um die Uhr ukd ak siebek Tagek pro Woche möglich. Die Bakk kakk aus gesetzlichek Grükdek (wie etwa bei Verdacht auf Betrug, Geldwäsche oder Terrorismusfikakzierukg), aufgrukd der ukzureichekdek Deckukg des ikterkek Koktos, vok dem der Betrag abgeht, oder wekk das Kreditikstitut des Kukdek kicht erreichbar ist, gezwukgek seik, diese Überweisukgek kicht ik der o.g. Frist auszuführek oder ekdgültig abzulehkek. Die Bakk setzt ...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.