Zahlungsmittel Musterklauseln

Zahlungsmittel. Je nach Vereinbarung mit dem Darlehensge- ber können Sie sich verschiedener Zahlungs- mittel bedienen, um Ihre Darlehensschuld zurückzuzahlen. Zu den Zahlungsmitteln zählen zunächst auf Euro lautende Bank- noten – als einzige gesetzliche Zahlungs- mittel – und Buch- oder Giralgelder (insbe- sondere Guthaben bei Geschäftsbanken). Geldersatzmittel, wie etwa Schecks oder Wechsel oder andere Zahlungsmittel, wie zum Beispiel Kreditkarten, bewirken noch keine unmittelbare Erfüllung Ihrer Verbind- lichkeiten, sondern wirken zunächst nur „er- füllungshalber“. So wird durch den Einsatz eines Schecks eine Verbindlichkeit erst dann getilgt, wenn der Scheck auch tatsächlich eingelöst worden ist. Die Verwendung von Zahlungsmitteln kann mit weiteren Kosten verbunden sein (in der Regel zum Beispiel bei Kreditkarten).
Zahlungsmittel. Für den Verkauf durch den Fahrer gilt folgendes:
Zahlungsmittel. Das Fahrgeld ist – je nach Verkaufsart und Fahrkartenart – bar oder bargeldlos zu entrichten. Ein Anspruch auf bar- geldlose Zahlung besteht nicht. Ab dem 02.08.2021 besteht kein Anspruch auf Bargeld-Zahlung in den Bussen von regiobus und ÜSTRA.
Zahlungsmittel. Die Buchungen werden auf der Website online oder telefonisch bezahlt. Die von PER- XXXXXXXX.XXX akzeptierten Zahlungsmittel werden dem Kunden vom Buchungsberater mit- geteilt, sie erscheinen permanent unten auf der Website und werden im Falle einer Online- Buchung auf der Zahlungsseite erneut ausgewiesen. Der Kunde garantiert, dass er in vollem Umfang berechtigt ist, die Zahlungsmittel zur Be- zahlung seiner Buchung zu benutzen, und dass diese Zahlungsmittel es ihm erlauben, den Preis seiner Buchung gemäß den von ihm gewählten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
Zahlungsmittel. In Ergänzung der geltenden Beförderungsbedingungen zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln nimmt das Fährpersonal Geldbeträge bis zu 50 Euro zum Wechseln an. Das Fahrgeld ist nach Möglichkeit abgezählt bereitzuhalten. Das Fährpersonal ist nicht verpflichtet, 1­ und 2­Cent­Stücke im Betrag von mehr als 10 Cent oder erheblich beschädigte Geld­ scheine und Münzen anzunehmen. Beanstandungen des Wechselgeldes müssen sofort vorgebracht werden. Spätere Beanstandungen können leider nicht berück­ sichtigt werden.
Zahlungsmittel. 8.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Payment-Service-Provider PAYONE (xxx.xxxxxx.xx, PAYONE GmbH, Xxxxxxxxxxxxx. 0-0, 00000 Xxxx). Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht dieser LEGINDA und dem KUNDEN, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice / Zahlungsdienstleister die Zahlung des KUNDEN an LEGINDA weiter. Weitere Informationen können der Internetseite des jeweiligen Treuhandservices / Zahlungsdienstleisters entnommen werden. Für den Zahlungsdienst PAYONE gelten die eigenen AGB xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxx/00000_XX-XXX_0000.xxx . 8.2 Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsoptionen wählen: • Zahlungsdienstleister (PayPal) • Kreditkarte
Zahlungsmittel. 1. Grundsätzlich ist das Fahrgeld in Euro zu entrichten. Für grenzüberschreitende Linien in die Schweiz können die Verkehrsunternehmen abweichende Regelungen treffen. 2. Das Verkehrsunternehmen kann grundsätzlich verlangen, dass das Beförderungsentgelt in bar bereitgehalten wird. Ein Anspruch auf bargeldlose Zahlung besteht nicht. Das Verkaufspersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 50,00 € zu wechseln, erheblich beschädigte Geld- scheine und Münzen, Ein- und Zwei-Cent-Stücke im Wert von mehr als 10 Cent oder mehr als insgesamt 50 Münzstücke anzunehmen. 200,00 €-Scheine werden je nach technischer Ausstat- tung vom Verkaufspersonal angenommen. 3. Beanstandungen des Wechselgelds müssen sofort vorgebracht werden. 4. Die Bezahlung an Fahrscheinautomaten ist entsprechend der dort erklärten technischen Vor- gaben möglich. Je nach zu erwerbendem Fahrschein werden die möglichen Zahlungsmittel auf- geführt. Die für die Bezahlung zu verwendeten Münzen und Banknoten müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Für die Beanstandung von Wechselgeld aus Fahrscheinauto- maten gelten die an den einzelnen Automaten angegebenen Hinweise. 5. E-Tickets sind entsprechend den dort erklärten technischen Vorgaben zu zahlen. Die Bezahlung von E-Tickets ist entsprechend den erklärten Vorgaben möglich. Die jeweils möglichen Zah- lungsmittel werden aufgeführt. 6. Bargeldlose Zahlung (z.B. Giro- und MaestroCard) ist bei dem Erwerb von Fahrausweisen mög- lich. Ein Anspruch auf bargeldlose Bezahlung besteht jedoch nicht.
Zahlungsmittel. Banknoten oder Münzen, die Sie während der Reise mit sich führen.
Zahlungsmittel. Die Zahlung wird via E-Banking und/oder per Online-Payment-Plattform abgewickelt. Von ev4all ausgestellte Gutscheine für eine Mietleistung können bei der Buchung eingelöst werden.
Zahlungsmittel. Bei der Bestellung sowie bei jeder Verlängerung des Dienstes wird eine Rechnung ausgestellt, die per Lastschriftverfahren über das vom Kunden registrierte Zahlungsmittel beglichen wird. Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Kundenkonto ein gültiges Zahlungsmittel unter den verfügbaren Zahlungsmitteln zu registrieren. Im Falle der Deaktivierung der automatischen Zahlung unter den in Artikel 8.2 genannten Bedingungen (Dauer; Verlängerung) wird der betreffende Dienst automatisch am Ende des laufenden Zeitraums gekündigt. Der Kunde behält jedoch die Möglichkeit, den betreffenden Dienst zu verlängern, indem er die automatische Zahlungsfunktion reaktiviert oder die nächste Verlängerungsperiode spätestens 24 Stunden vor Ende der laufenden Periode im Voraus bezahlt.