Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. 1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Hausrat Versicherung, Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung, Reifenversicherung, Fahrrad/E Bike Vollkaskoversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Fahrradversicherung, Hausratversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b5.3.2) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats Mo- nats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines ei- nes Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetleis- tet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten § 21 Dauer und Ende des VersicherungsnehmersVertrages
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats Mo- nats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung, Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers§ 15 Lastschriftverfahren
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Den Rahmenvertrag Zur Fahrrad Vollkaskoversicherung, Versicherungsbedingungen Für Den Rahmenvertrag Zur Fahrrad Vollkaskoversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetlei stet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers Versiche rers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. (1) Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. .
(2) Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (NrZiff. 3 b4.3 (3)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbestim- mung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 Ziffer 5.3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats Mo- nats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Versicherungsbedingungen
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (siehe Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 19 Lastschriftverfahren
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Autoinhaltsversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 Ziffer 4.3 b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Frist- bestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetleis- tet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit des Versicherers (NrZiffer 9.3.3 Abs. 3 b2) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats Mo- nats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Insurance Agreement
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung odero- der, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 bZiffer 6.3.2) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Reiserücktrittskostenversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 Ziffer 5.3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 6 Lastschriftverfahren
1. Pflichten des VersicherungsnehmersVersicherungsnehmers Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
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Samples: Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten §14 Dauer und Ende des VersicherungsnehmersVertrages
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Samples: Fahrrad Vollkasko Versicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Frist- bestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Rahmen Leasing Vertrag
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbestim- mung verbunden worden ist, innerhalb inner- halb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung Kün- digung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden ver- bunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührtun- berührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb inner halb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 4.3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b§ 4.3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten § 14 Dauer und Ende des VersicherungsnehmersVertrages
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Private Fahrrad Vollkaskoversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Photovoltaik Programm
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3.b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Pflanzenversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf Fristab- lauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers§ 23 Lastschriftverfahren
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Samples: Hausratversicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbestim- mung verbunden worden ist, innerhalb inner- halb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Zahlung der Prämie nach Kündigung. 6 Lastschriftverfahren Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers ([Nr. 3 b) )] bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers§ 12 Lastschriftverfahren
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Samples: Leasing Framework Agreement
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 23 Nr. 3 b3b)) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Appears in 1 contract
Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr§ 15.3.3 Abs. 3 b2) bleibt unberührt.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
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Samples: Yacht Insurance Policy