Common use of Zahlung der Prämie nach Kündigung Clause in Contracts

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.

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Samples: www.vivema.de, moat.schleswiger-ag.de, www.agentur-ketelhut.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: www.fv.de, www.asspario.de, www.heb.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats Mo- nats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.

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Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de, hausratversicherungen.check24.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats Mo- nats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b5.3.2) bleibt unberührt.

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Samples: www.janitos.de, www.janitos.de, www.janitos.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines ei- nes Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetleis- tet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 21 Dauer und Ende des Vertrages

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Samples: besserberater.de, ammerlaender-versicherung.de, www.ammerlaender-versicherung.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungs- nehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: makler.keinesorgen.de, makler.keinesorgen.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren ver- einbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeit- punkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende De- ckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs­ nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetlei­ stet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers Versiche­ rers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren ver­ einbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeit­ punkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌, www.gev-versicherung.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.

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Samples: www.helvetia.com, www.helvetia.com

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 15 Lastschriftverfahren

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Samples: grafschmidt.com, www.grafschmidt.com

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.

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Samples: f.hubspotusercontent30.net, cdn.pepxpress.com

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbestim- mung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 Ziffer 5.3 b) bleibt unberührt.

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Samples: www.alte-leipziger.de, www.alte-leipziger.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. (1) Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.

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Samples: www.deutsche-im-ausland.org, mailo.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über Für Versicherungsfälle, die Leistungsfreiheit des Versicherers zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche- rungsschutz. (Siehe Nr. 3 b) bleibt unberührt.)

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Samples: feger-finanz.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (siehe Nr. 3 b) bleibt unberührt.

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Samples: www.flugschulen.at

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbestim- mung verbunden worden ist, innerhalb inner- halb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Last- schriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kon- tos zu sorgen.

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Samples: www.kvd-versicherungen.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung Kün- digung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden ver- bunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührtun- berührt.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 Ziffer 4.3 b)) bleibt unberührt.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines ei- nes Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 23 Lastschriftverfahren

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. §14 Dauer und Ende des Vertrages

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: www.huettener-versicherungsverein.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats Mo- nats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.

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Samples: www.universa.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 Ziffer 5.3 b) bleibt unberührt.

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Samples: www.fvv.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 14 Dauer und Ende des Vertrages

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Samples: www.innofima.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden verbun- den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.unbe- rührt. § 5 Lastschriftverfahren

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Samples: www.agcofinance.com

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 12 Lastschriftverfahren

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Samples: Leasing Rahmenvertrag

Zahlung der Prämie nach Kündigung. 6 Lastschriftverfahren Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers ([Nr. 3 b) )] bleibt unberührt.

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Samples: constantia-versicherungen.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines ei- nes Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetleis- tet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 16 Dauer und Ende des Vertrages

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 6 Lastschriftverfahren

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Samples: www.asspario.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 23 Nr. 3 b3b)) bleibt unberührt.

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Samples: www.helvetia.com

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart wor- den, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: www.clickvers.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Frist- bestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.

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Samples: cdn2.hubspot.net

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.

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Samples: www.qualitypool.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt.

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Samples: www.xxv24.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3.b) bleibt unberührt.

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Samples: cdn.website-start.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb inner- halb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf Fristab- lauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.. § 23 Lastschriftverfahren

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Samples: service.comfortplan.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b§ 4.3b) bleibt unberührt.

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Samples: degenia.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung odero- der, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: www.conceptif.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbestim- mung verbunden worden ist, innerhalb inner- halb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leistungsfrei- heit des Versicherers (Nr. 3 b)) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Last- schriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kon- tos zu sorgen.

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Samples: amex-online.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit Leis- tungsfreiheit des Versicherers (NrZiffer 9.3.3 Abs. 3 b2) bleibt unberührt.

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Samples: www.smarteo.cz

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Frist- bestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetleis- tet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt.

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Samples: www.innofima.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren ver- einbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeit- punkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende De- ckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: www.conceptif.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb inner­ halb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 4.3 b) bleibt unberührt.

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Samples: www.recura.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 bZiffer 6.3.2) bleibt unberührt.

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Samples: ferien-camps.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung Fristbe- stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines ei- nes Monats nach Fristablauf die Zahlung leistetleis- tet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 12 Lastschriftverfahren

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr§ 15.3.3 Abs. 3 b2) bleibt unberührt.

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Samples: www.smarteo.cz

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt.. § 19 Lastschriftverfahren

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Samples: www.xxv24.de

Zahlung der Prämie nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats Mo- nats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b3b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versiche- rungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.

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Samples: www.helberg.info