Mindestanlagesumme Musterklauseln

Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme - sowohl bei einer Einmalanlage, bei Folgezahlungen als auch bei einem Sparplan - beträgt jeweils 500.000 Euro.
Mindestanlagesumme. Sofern nicht abweichend schriftlich zwischen dem Kunden und der Raisin Bank vereinbart, beträgt die Mindestanlagesumme für die Verwaltung des Vermögens bei der Raisin Bank 500 EUR für Einmalanlagen und 50 EUR für Sparpläne. Der Mindestanlagebetrag soll während der Verwaltung nicht unterschritten werden. Durch Marktschwankungen bedingte Unterschreitungen sind unbeachtlich.
Mindestanlagesumme. Für die Anteilklasse A (EUR) wird keine Mindestanlagesumme erhoben.
Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme für eine Einmalanlage beträgt 1 Mio. Euro.
Mindestanlagesumme. Anteilklasse M A 500.000,00 EUR12 Anteilklasse R A keine Anteilklasse B A keine Anteilklasse M A derzeit 0,95 % Anteilklasse R A derzeit 1,80 % Anteilklasse B A derzeit 0,19 % Anteilklasse M A 20% der vom Fonds in der Abrechnungsperiode erwirtschafteten Rendite über dem Referenzwert (50% MDAX® & 50% SDAX®) Anteilklasse R A 20% der vom Fonds in der Abrechnungsperiode erwirtschafteten Rendite über dem Referenzwert (50% MDAX® & 50% SDAX®) Anteilklasse B A 20% der vom Fonds in der Abrechnungsperiode erwirtschafteten Rendite über dem Referenzwert (50% MDAX® & 50% SDAX®)
Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme - sowohl bei einer Einmalanlage, bei Folgezahlungen als auch bei einem Sparplan - beträgt jeweils 250.000 Euro.
Mindestanlagesumme. Anteilklasse R D keine Anteilklasse I D EUR 500.000,00 Anteilklasse B A keine Anteilklasse R D derzeit 1,10 % p.a. Anteilklasse I D derzeit 0,60 % p.a. Anteilklasse B A derzeit 0,24 % p.a. Anteilklasse R D Ausschüttend Anteilklasse I D Ausschüttend Anteilklasse B A Thesaurierend Anteilklasse R D A1JUU1 / DE000A1JUU12 Anteilklasse I D A1JUU2 / DE000A1JUU20 Anteilklasse B A A3D05R / DE000A3D05R1
Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme - sowohl bei einer Einmalanlage, bei Folgezahlungen als auch bei einem Sparplan - beträgt jeweils 1 Mio. Euro.
Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme - sowohl bei einer Einmalanlage, bei Folgezahlungen als auch bei einem Sparplan - beträgt jeweils 500.000 Euro. seit Auflegung Fondsperformance (BVI) Der Ausgabeaufschlag beträgt zurzeit 2%.
Mindestanlagesumme. Für die einzelnen Anteilklassen beträgt die Mindestanlagesumme (nach Abzug eines eventuellen Ausgabeaufschlages): A (EUR) keine Mindestanlagesumme P (EUR) 3.000.000 EUR R (EUR) keine Mindestanlagesumme Es steht der Gesellschaft frei, im Einzelfall einen niedrigeren Mindestanlagebetrag zu akzeptieren. Folgeanlagen sind auch mit geringeren Beträgen statthaft, sofern die Summe aus dem aktuellen Wert der vom Erwerber zum Zeitpunkt der Folgeanlage bereits gehaltenen Anteile derselben Anteilklasse und dem Betrag der Folgeanlage (nach Abzug eines eventuellen Ausgabeaufschlags) mindestens der Höhe der Mindestanlage der betreffenden Anteilklasse entspricht. Berücksichtigt werden nur Bestände, die der Erwerber bei derselben Stelle verwahren lässt, bei der er auch die Folgeanlage tätigen möchte. Fungiert der Erwerber als Zwischenverwahrer für endbegünstigte Dritte, so kann er Anteile der genannten Anteilklassen nur erwerben, wenn die vorstehend genannten Bedingungen hinsichtlich eines jeden endbegünstigten Dritten jeweils gesondert erfüllt sind. Die Ausgabe von Anteilen dieser Anteilklassen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Erwerber zuvor eine entsprechende schriftliche Versicherung abgibt.