Mindestanlagesumme Musterklauseln

Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme - sowohl bei einer Einmalanlage, bei Folgezahlungen als auch bei einem Sparplan - beträgt jeweils 500.000 Euro.
Mindestanlagesumme. Sofern nicht abweichend schriftlich zwischen dem Kunden und der Raisin Bank vereinbart, beträgt die Mindestanlagesumme für die Verwaltung des Vermögens bei der Raisin Bank 500 EUR für Einmalanlagen und 50 EUR für Sparpläne. Der Mindestanlagebetrag soll während der Verwaltung nicht unterschritten werden. Durch Marktschwankungen bedingte Unterschreitungen sind unbeachtlich.
Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme beträgt 1.000.000 Euro.
Mindestanlagesumme. Für die Anteilklassen A (EUR) und R (EUR) wird keine Mindestanlagesumme erhoben.
Mindestanlagesumme. Anteilklasse A keine Anteilklasse B keine Anteilklasse C keine Anteilklasse A bis zu 0,80 % p.a. Anteilklasse B bis zu 0,30 % p.a. Anteilklasse C bis zu 0,30 % p.a. Anteilklasse A derzeit 0,009% p.a. Anteilklasse B derzeit 0,009% p.a. Anteilklasse C derzeit 0,009% p.a. Anteilklasse A Euro Anteilklasse B Euro Anteilklasse C Euro Anteilklasse A Ausschüttung Anteilklasse B Ausschüttung Anteilklasse C Ausschüttung Anteilklasse A 975004 / DE0009750042 Anteilklasse B A2PS2M / DE000A2PS2M5 Anteilklasse C A2PS3F / DE000A2PS3F7
Mindestanlagesumme. Sofern nicht abweichend schriftlich zwischen dem Kunden und dem Vermögensverwalter vereinbart, beträgt die Mindestanlagesumme EUR 10.000 für die Verwaltung des Vermögens in diesem Anlagemodell.
Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme - sowohl bei einer Einmalanlage, bei Folgezahlungen als auch bei einem Sparplan - beträgt jeweils 500.000 Euro. seit Auflegung Fondsperformance (BVI) Der Ausgabeaufschlag beträgt zurzeit 2%.
Mindestanlagesumme. Anteilklasse M A 500.000,00 EUR12 Anteilklasse R A keine Anteilklasse B A keine Anteilklasse M A derzeit 0,95 % Anteilklasse R A derzeit 1,80 % Anteilklasse B A derzeit 0,19 % Anteilklasse M A 20% der vom Fonds in der Abrechnungsperiode erwirtschafteten Rendite über dem Referenzwert (50% MDAX® & 50% SDAX®) Anteilklasse R A 20% der vom Fonds in der Abrechnungsperiode erwirtschafteten Rendite über dem Referenzwert (50% MDAX® & 50% SDAX®) Anteilklasse B A 20% der vom Fonds in der Abrechnungsperiode erwirtschafteten Rendite über dem Referenzwert (50% MDAX® & 50% SDAX®)
Mindestanlagesumme. Die Mindestanlagesumme - sowohl bei einer Einmalanlage, bei Folgezahlungen als auch bei einem Sparplan - beträgt jeweils 250.000 Euro.
Mindestanlagesumme. Für die einzelnen Anteilklassen beträgt die Mindestanlagesumme (nach Abzug eines eventuellen Ausgabeaufschlages): A (EUR) keine Mindestanlagesumme P (EUR) 3.000.000 EUR R (EUR) keine Mindestanlagesumme Es steht der Gesellschaft frei, im Einzelfall einen niedrigeren Mindestanlagebetrag zu akzeptieren. Folgeanlagen sind auch mit geringeren Beträgen statthaft, sofern die Summe aus dem aktuellen Wert der vom Erwerber zum Zeitpunkt der Folgeanlage bereits gehaltenen Anteile derselben Anteilklasse und dem Betrag der Folgeanlage (nach Abzug eines eventuellen Ausgabeaufschlags) mindestens der Höhe der Mindestanlage der betreffenden Anteilklasse entspricht. Berücksichtigt werden nur Bestände, die der Erwerber bei derselben Stelle verwahren lässt, bei der er auch die Folgeanlage tätigen möchte. Fungiert der Erwerber als Zwischenverwahrer für endbegünstigte Dritte, so kann er Anteile der genannten Anteilklassen nur erwerben, wenn die vorstehend genannten Bedingungen hinsichtlich eines jeden endbegünstigten Dritten jeweils gesondert erfüllt sind. Die Ausgabe von Anteilen dieser Anteilklassen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Erwerber zuvor eine entsprechende schriftliche Versicherung abgibt.