Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erteilt die Aufträge zum Kauf bzw. Verkauf von Geschäften in Finanzinstrumenten. Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (sog. preislich limitierte Aufträge). Darüber hinaus kann der Kunde pro Auftrag den Ausführungsplatz bestimmen oder den Best-Execution-Service der Bank in Anspruch nehmen. Die Ausführungsgeschäfte unterlie- gen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Hinsichtlich der Behandlung der Aufträge wird auf die Bestimmungen der jeweils geltenden börslichen Regelwerke hingewiesen.
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