Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand (vgl. „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“). Bei der Erfüllung im Ausland wird die Bank die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechts- vorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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