Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben in der vereinbarten Art und Weise vorliegen, er vom Kunden autorisiert ist und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist („Ausführungsgrundsätze“, siehe dazu insbesondere auch Ziff. 1.3, 2.1 und 3.1 der „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“).
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