Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Die Beratungsvergütung wird pro Kalenderquartal erhoben und auf Basis des Depotvolumens per Quartalsende berechnet. Bei Eintritt sowie bei Auflösung dieser Vereinbarung gilt, dass für Leistungen bis zu einem Monat im Kalenderquartal keine Ver- gütung fällig wird. Bei Leistungen von mindestens zwei Monaten im Kalenderquar- tal wird die volle Quartalsvergütung vereinbart. Basis der Ver- gütung in Bezug auf das Depotvolumen ist bei Auflösung der Vereinbarung jeweils der Zeitpunkt der Auflösung. Die Bank ist berechtigt, die Beratungsvergütung von einem Konto des Kun- den abzubuchen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen