Zahlung und Erfüllung. Sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Weitere Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung unserer Leistung entnehmen Sie bitte den in Ziffer 5 genannten Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen.
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Zahlung und Erfüllung. Sofern nicht in den allgemeinen in Ziffer 5 genannten Versicherungsbedingungen ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Weitere Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung unserer Leistung entnehmen Sie bitte den in Ziffer 5 genannten Allgemeinen Versi- cherungsbedingungenVersicherungsbedingungen.
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Zahlung und Erfüllung. Sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Weitere Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung unserer Leistung entnehmen Sie bitte den in Ziffer 5 genannten Allgemeinen Versi- cherungsbedingungenDokumenten.
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Zahlung und Erfüllung. Sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Die Folgebeiträge Folgebei- träge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Weitere Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung unserer Leistung entnehmen Sie bitte den in Ziffer 5 genannten ge- nannten Allgemeinen Versi- cherungsbedingungenVersicherungsbedingungen.
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Zahlung und Erfüllung. Sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten ver- einbarten Zeitpunkt fällig. Weitere Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung unserer Leistung entnehmen Sie bitte den in Ziffer 5 genannten Allgemeinen Versi- cherungsbedingungenAllgemei- nen Versicherungsbedingungen.
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