Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan).
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Samples: two.de, www.sw-blankenburg.de
Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 7.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. der Zahlungs- aufforderung, Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zum jeweils festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch - frühesten je- doch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan)- fällig.
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Samples: www.stadtwerke.balingen.de
Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. der Zahlungsaufforderung, Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zum jeweils festgelegten Zeitpunkt fällig, – frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang Zu- gang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan)– fällig.
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Samples: www.stadtwerke-marburg.de
Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung (z. z.B. Abschlagsplan).
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Samples: www.stadtwerke-freudenstadt.de
Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. der Zahlungs- aufforde- rung, Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zum jeweils festgelegten Zeitpunkt fällig, – frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan)– fällig.
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Samples: Liefervertrag Egf Strom Basis I