Common use of Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV Clause in Contracts

Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan).

Appears in 2 contracts

Samples: two.de, www.sw-blankenburg.de

Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 7.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. der Zahlungs- aufforderung, Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zum jeweils festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch - frühesten je- doch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan)- fällig.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke.balingen.de

Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. der Zahlungsaufforderung, Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zum jeweils festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang Zu- gang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan)– fällig.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung (z. z.B. Abschlagsplan).

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-freudenstadt.de

Zahlung und Verzug, § 17 StromGVV. 6.1 Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. der Zahlungs- aufforde- rung, Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zum jeweils festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan)– fällig.

Appears in 1 contract

Samples: Liefervertrag Egf Strom Basis I