Zahlung von Gebühren Musterklauseln

Zahlung von Gebühren. Sie müssen alle APEX Service-Gebühren bezahlen, die für Sie anfallen. Gebühren können aus festgelegten Beträgen und zusätzlichen Beträgen bestehen, wie Gebühren für Add-on-Funktionen, die Sie bestellen oder aktivieren, und Gebühren, die auf Ihrer tatsächlichen Nutzung des APEX Service basieren. Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, müssen Sie ein Zahlungsmittel zur Abdeckung aller Gebühren einrichten.
Zahlung von Gebühren. 2.1 Bei fortlaufenden Services und Ad-Hoc-Services stellt Oracle dem Auftraggeber Rechnungen über die Gebühren aus, die im betreffenden Auftrag oder Leistungsverzeichnis ausgeführt sind. Bei fortlaufenden Services werden alle Gebühren in der Rechnung einzeln und angemessen detailliert aufgeführt. Alle an Oracle zahlbaren Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Alle Gebühren im Rahmen des Auftrags und dieses Vertrags sind nicht kündbar und nicht erstattungsfähig. 2.2 Oracle ist berechtigt, Spesen in angemessener Höhe, die bei der Erbringung der Services angefallen sind, zurückzufordern. 2.3 Wenn ein zur Zahlung an Oracle fälliger Betrag gemäß diesem Vertrag Steuern unterliegt, wird dieser Betrag angehoben, damit sichergestellt ist, dass der vom Auftraggeber an Oracle gezahlte Nettobetrag nach Steuern dem Betrag entspricht, der gezahlt worden wäre, wenn die Zahlung und angehobene Zahlungen keinen Steuern unterlägen.
Zahlung von Gebühren. Sie ermächtigen uns oder unseren Zahlungsabwickler, Ihr Krypto-Asset auf Ihrem Thestonecoin-Konto für alle anfallenden Gebühren im Zusammenhang mit Börsen und Auszahlungen, die Sie über das Wallet vornehmen, zu belasten oder abzuziehen.
Zahlung von Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der auf dem Bestellformular oder auf einem anderweitig zwischen dem Kunden und CA vereinbarten Bestelldokument angegebenen Gebühren für CA-Software, Maintenance und/oder CA-Dienstleistungen. Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und gezahlte Gebühren können nur wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben rückerstattet werden. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind alle Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Kunde verpflichtet sich, zusätzlich zu den Gebühren alle anfallenden Mehrwertsteuern, Umsatzsteuern, Einfuhrabgaben und Zollgebühren sowie alle anderen anfallenden Steuern (in ihrer Gesamtheit als „Steuern“ bezeichnet) zu zahlen. Wenn das Fälligkeitsdatum einer Zahlung auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird die Zahlung an dem Werktag unmittelbar vor diesem Datum fällig. CA ist berechtigt, für den gesamten Zeitraum der Überfälligkeit Zinsen von einem Prozent (1 %) pro Monat oder den gesetzlich maximal zulässigen Betrag in Rechnung zu stellen, wenn Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt werden. Wenn die Forderung dreißig (30) Tage oder länger überfällig ist, behält sich CA zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln vor, die Bereitstellung von Maintenance und/oder CA-Dienstleistungen unter Ausschluss jeglicher Haftung auszusetzen, bis derartige Beträge vollständig bezahlt wurden.
Zahlung von Gebühren. Sie müssen alle APEX Service- und ergänzenden Services Gebühren bezahlen, die für Sie anfallen. Gebühren können aus festgelegten Beträgen und zusätzlichen Beträgen bestehen, wie Gebühren für Add-on- Funktionen, die Sie bestellen oder aktivieren, und Gebühren, C. Payment of Fees. You must pay all APEX Service and Related Services fees You incur. Fees may consist of a committed amount as well as additional amounts, including fees for add-on features that You order or enable, and fees based on actual die auf Ihrer tatsächlichen Nutzung des APEX Service basieren., Sie müssen bei der Bestellung von APEX Service und allen ergänzenden Services eine Zahlungsmethode zur Abdeckung aller Gebühren einrichten. usage of the APEX Service. You must establish a method of payment to cover all fees when ordering an APEX Service and any Related Services.
Zahlung von Gebühren. Sie müssen alle Gebühren für das Serviceangebot bezahlen, die für Sie anfallen. Gebühren können aus festgelegten Beträgen und zusätzlichen Beträgen bestehen, einschließlich Gebühren für Add-on-Funktionen, die Sie bestellen oder aktivieren, und Gebühren, die auf Ihrer tatsächlichen Nutzung des Serviceangebots basieren. Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, müssen Sie ein Zahlungsmittel zur Abdeckung aller Gebühren einrichten. Offering. Unless otherwise stated in the Agreement, all Orders are non-refundable and non-cancellable.

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  • Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.

  • Änderung des Zahlungsweges Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermit- teln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag 10.1 Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be- stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit- raums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi- cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebe- nen Zeitpunkt erfolgt. 10.2 Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechts- folgen angibt, die nach den Ziffern 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. 10.3 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungs- frist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wurde. 10.4 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungs- frist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versiche- rungsnehmer danach innerhalb eines Monats den ange- mahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versiche- rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versi- cherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 10.3 bleibt unberührt.

  • Vorauszahlung 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten. 5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Ratenzahlung Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahres werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.

  • Auszahlung Da die Bank über keine eigenen Geldautomaten verfügt, kann die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung im Rahmen des Verrechnungskontos durch Vornahme einer Überweisung auf ein anderes Konto (bei Referenzkonten auf ein anderes Konto des Kontoinhabers) erfolgen.

  • Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.

  • Jahressonderzahlung Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

  • Bezahlung 1. Sofern im Vertrag bzw. den ergänzenden Bestimmungen keine andere Frist vereinbart wird, sind die von dem Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb 14 Tagen nach Anfang der Bedenkzeit, oder falls keine Bedenkzeit festgelegt wurde, innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen fängt diese Frist an dem Tag an, nachdem der Verbraucher vom Unternehmer die Bestätigung des Empfangs der Angebotsannahme erhalten hat. 2. Beim Verkauf von Waren an Verbraucher darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nie eine Anzahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wenn Vorauskasse vereinbart wird, kann der Verbraucher keine Ansprüche hinsichtlich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauskasse stattgefunden hat. 3. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Fehler in Zahlungsangaben zu melden. 4. Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, hat dieser, nachdem er vom Unternehmer über seinen Zahlungsverzug in Kenntnis gesetzt wurde und dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachträglich nachzukommen und die Zahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist dennoch nicht erfolgt, über den fälligen Betrag zudem die gesetzlichen Zinsen zu zahlen und ist der Unternehmer dazu berechtigt, ihm die anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15% über die fälligen Beträge bis € 2.500,--; 10% über die nächsten € 2.500,-- und 5% über der nächsten € 5.000,--. Die Mindestkosten betragen € 40,--. Es steht dem Unternehmer zu, zugunsten des Verbrauchers andere Beträge und Prozentsätze zu verwenden.