ZAHLUNGSANWEISUNGEN Musterklauseln

ZAHLUNGSANWEISUNGEN. 6.1. Anmeldegebühr, Rechnung für die gemietete Standfläche Die Rechnungen werden von Espace Gruyère ausgestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf dem Ausstellervertrag angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Die nach dieser Zahlungsfrist ausgestellten Rechnungen sind bar zu bezahlen. Die Mietgebühren verstehen sich für die Bereitstellung einer leeren Standfläche ohne Wände und Ausrüstung. Die im Anmeldeformular aufgeführten Beträge sind mehrwertsteuerpflichtig, die zusätzlich berechnet werden. Der Mietpreis schliesst folgendes ein: Standfläche, Lichtanlage der Hallen, Heizung und Belüftung der Hallen, Reinigung der Gänge, Überwachung der Hallen und allgemeine Werbung. Der Mietpreis schliesst folgendes aus: Technische Anlagen, Wände, Podeste, zusätzliche angeforderte Standplätze, Arbeiten und Dienstleistungen, Reinigung der Stände (kann auf Bestellung separat organisiert werden), Versicherungen und Anmeldegebühr. 6.2. Die Bezahlung der Rechnungen per Checks ist ausgeschlossen.
ZAHLUNGSANWEISUNGEN. Der Kunde erteilt der Bank Zahlungsanweisungen gemäß Artikel 14 unter Angabe des Kundenidentifikators und des zu belastenden Xxxxxx. Zahlungsaufträge können auch vom oder über den Begünstigten (d. h. Lastschriften oder kartenbasierte Zahlungsanweisungen) oder durch einen ordnungsmäßig bevollmächtigten Vertreter im Sinne von Artikel 17 veranlasst werden (einschließlich, um Missverständnisse zu vermeiden, einen PISP; in diesem Falle sind die zusätzlichen besonderen Bedingungen gemäß Title VI unten zu befolgen). Von einem ordnungsmäßig bevollmächtigten Vertreter erhaltene Zahlungsanweisungen werden als vom Kunden selbst erteilte Zahlungsaufträge behandelt, sofern nachfolgend nicht anders festgelegt. CGEN/2023/01 Im Hinblick auf Zahlungen, die vom oder über den Begünstigten im Zusammenhang mit kartenbasierten Zahlungstransaktionen veranlasst worden sind und bei denen der genaue Betrag bei Zustimmungserteilung durch den Kunden noch nicht bekannt ist, kann die Bank das Guthaben auf dem Konto des Kunden nur insofern sperren, als der Kunde seine Zustimmung zum genauen Betrag des zu sperrenden Guthabens erteilt hat. In einem solchen Fall würde die Bank dieses Guthaben ohne unbillige Verzögerung freigeben, nachdem sie Informationen über den genauen Betrag der Zahlungstransaktion erhalten hat, spätestens jedoch unmittelbar nach Erhalt des Zahlungsauftrags. Zahlungsaufträge, bei denen eine Sofortüberweisung zulässig ist, werden zu den diesbezüglich geltenden Regeln ausgeführt. Eine Sofortüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die innerhalb von zehn (10) bis zwanzig (20) Sekunden nach der Freigabe durch die Bank zwischen zwei Konten bei Kreditinstituten erfolgt, die sich in einem Land des SEPA-Gebiets befinden und für diesen Service zugelassen sind. Wenn die Sofortüberweisung nicht innerhalb der maximalen Ausführungsfrist von 20 Sekunden ausgeführt werden kann, wird sie gemäß den in Artikel 71 aufgeführten Fristen ausgeführt. Die Bank lässt nur gelegentliche sofort auszuführende SEPA-Überweisungen als Sofortüberweisung zu. Für diese Überweisungen gilt ein Höchstbetrag, den die Bank auf ihrer Website oder über BILnet bekannt gibt. Vorbehaltlich einer möglichen Aussetzung, insbesondere aus Sicherheitsgründen, zur Wartung oder wegen höherer Gewalt, sind Sofortüberweisungen rund um die Uhr und an sieben Tagen pro Woche möglich. Die alleinige Übermittlung einer Zahlungsanweisung an die Bank gemäß Artikel 14 begründet die Genehmigung einer solchen Zahlungsanweisung. Die B...
ZAHLUNGSANWEISUNGEN. Anteile werden im Namen des bzw. der eingetragenen Anteilsinhaber(s) direkt von der Verwaltungsstelle gehalten. Die Zahlung des Gesamtbetrags des Kaufauftrags per elektronischer Überweisung muss in unmittelbar verfügbaren Mitteln erfolgen. USD Begünstigte Bank: The Bank of New York Mellon, New York Kontonummer: 3609188400 Swift-Code der begünstigten Bank: XXXXXX0X ABA-Code: 000000000 Kontoname: Legg Mason Global Funds plc Subs Acct EUR Begünstigte Bank: The Bank of New York Mellon, Brüssel IBAN: XX00000000000000 Swift-Code der begünstigten Bank: XXXXXXXX Kontoname: Legg Mason Global Funds plc Subs Acct Kontonummer: 3609189780 GBP - CHAPS Begünstigte Bank: The Bank of New York Mellon, London Kontoname: Legg Mason Global Funds plc Subs Acct Swift-Code der begünstigten Bank: IRVTGB2X (Bankleitzahl 70-02-25) IBAN: XX00000000000000 Kontonummer: 3609188260 Referenz: Name des Ansprechpartners für den Anteilinhaber und Namen der Anteilsklasse GBP - BACS Begünstigte Bank: The Bank of New York Mellon, London Kontoname: Legg Mason Global Funds plc Subs Acct Swift-Code der begünstigten Bank: IRVTGB2X (Bankleitzahl 70-02-25) IBAN: nicht anwendbar Kontonummer: 36091860 Referenz: Name des Ansprechpartners für den Anteilinhaber und Namen der Anteilsklasse CHF Korrespondenzbank: Credit Suisse AG Swift-Code der begünstigten Bank: XXXXXXXX Swift-Code der Korrespondenzbank: XXXXXXXX00X Kontoname: Legg Mason Global Funds plc Subs Acct Kontonummer: 0835-0596251-93-002 Kontonummer: 3609187560 Begünstigte Bank: The Bank of New York Mellon, Brüssel IBAN: XX00000000000000 NOK Korrespondenzbank: Skandinaviska Enskilda Banken Swift-Code der begünstigten Bank: XXXXXXXX Swift-Code der Korrespondenzbank: ESSENOKX Kontoname: LM GBL FUNDS PLC SUB RED ACC CASH Kontonummer: 97500507326 Kontonummer: 3609185780 Begünstigte Bank: The Bank of New York Mellon, Brüssel IBAN: XX00000000000000 PLN Korrespondenzbank: Bank Pekao Swift-Code der begünstigten Bank: XXXXXXXXXXX Swift-Code der Korrespondenzbank: XXXXXXXX Kontoname: LM GBL FUNDS PLC SUB RED ACC CASH Kontonummer: XX00000000000000000000000000 Kontonummer: 3609189850 Begünstigte Bank: The Bank of New York Mellon, SA/NV SEK Korrespondenzbank: SkandinaviskaEnskildaBanken, Stockholm Swift-Code der begünstigten Bank: XXXXXXXX Swift-Code der Korrespondenzbank: XXXXXXXX Kontoname: Legg Mason Global Funds plc Subs Acct Kontonummer: 5201 85 157 56 Kontonummer: 3609187520 Begünstigte Bank: The Bank of New York Mellon, Brüssel IBAN: XX00000000000000 DK...
ZAHLUNGSANWEISUNGEN. Die Zahlungsanweisungen bedürfen der Linksunterschrift des Vorsitzenden nach § 26 BGB des Vereins. Der Kassier ist im Rahmen des Haushaltsjahres für Ausgaben des internen Geschäfts- und Verwaltungsbetriebes bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1000,- auch allein zeichnungsberechtigt.
ZAHLUNGSANWEISUNGEN. Wenn wir eine Zahlungsanweisung ausführen Wir führen die Zahlungsanweisung an dem Tag aus, an dem Sie uns Ihre Zustimmung mitteilen oder an dem Tag, an dem der Empfänger oder Begünstigte Ihrer Zahlung uns ihre Zustimmung mitteilt. 9.1. Die Zahlungsanweisungen, die Sie mit Ihrer Karte erteilen, gehen ab dem Tag, an dem Sie uns Ihre Zustimmung mitteilen, bei uns ein und werden von uns sofort ausgeführt. 9.2. Wenn Sie die Anweisung über den Zahlungsempfänger aufgeben (z. B. wenn Sie am POS-Terminal eines Händlers bezahlen) oder wenn die Anweisung vom Zahlungsempfänger erteilt wird, erhalten wir die Anweisung am selben Tag, an dem der Zahlungsempfänger uns über die Anweisung informiert. Daher kann es vorkommen, dass Zahlungen an bestimmten Einrichtungen, wie z. B. an Autobahnen oder Parkuhren, erst Tage nach der Zahlung mit Ihrem Kreditrahmen verrechnet werden.

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  • Zahlungsweise Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen.

  • Zuzahlungen Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Zahlungen 1. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels unbar zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von drei (3) Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn der Kunde weist das Gegenteil nach. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug, soweit nicht die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die geschuldete Zahlungsleistung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 3. Bei Zahlungsverzug oder wenn erkennbar wird, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, (i) die vereinbarte Zahlungsweise durch entsprechende Mitteilung in Textform einseitig auf Vorkasse umzustellen, (ii) die betreffenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, (iii) eine Sicherheit eines Dritten (z.B. Bankbürgschaft einer deutschen Großbank) für die Wiederaufnahme der Lieferung bzw. Leistung zu verlangen oder (iv) mit sofortiger Wirkung - gegebenenfalls nach Fristsetzung - vom Liefervertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei Ausübung des Rücktrittsrechts bleiben unberührt. 4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Ansprüche, die charakteristisch für das Austauschverhältnis von Hauptleistung und Gegenleistung des Vertrages sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist auf Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis beschränkt.

  • Abschlagszahlungen 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.

  • Vorauszahlungen 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum von diesen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet. 3.2 Die Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist insbesondere gegeben: a) bei zweimaliger unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, b) bei zweimal erfolgter und berechtigter Mahnung durch den Versorger im laufenden Vertragsverhältnis, c) bei Zahlungsrückständen aus einem vorhergehenden Lieferverhältnis zum Versorger, wenn diesbezüglich ein Fall von lit. a) oder b) vorliegt, oder d) nach einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung fälliger Beträge für die Unterbrechung der Versorgung und deren Wiederherstellung. 3.3 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Versorger Abschlagszahlungen, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen. 3.4 Ist ein Fall nach Ziffer 3.2 gegeben und verlangt der Versorger berechtigterweise Vorauszahlungen, so entfällt die Verpflichtung des Kunden zur Leistung von Vorauszahlungen erst, wenn der Kunde sämtliche Rückstände gegenüber dem Versorger einschließlich gesetzlicher Zinsen vollständig gezahlt hat und seine laufenden Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten in voller Höhe und pünktlich erfüllt. 3.5 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Versorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme errichten. In diesem Fall ist der Versorger berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten dem Kunden gesondert nach tatsächlichem Anfall oder nach einer Pauschale zu berechnen.

  • Zahlungsmodalitäten 8.1 inside digital ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Werbetreibenden bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschul- deten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind. 8.2 Entscheidet sich der Werbetreibende vor Ablauf der (jeweiligen) Vertragslaufzeit zur Beendigung seines Werbemittels, wird der an- teilige Preis nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von inside digital vor. 8.3 Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte und für den Be- reich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren. 8.4 Bei Xxxx der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Ein- reicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift infor- miert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Xxxx von inside digital auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass inside digital die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt. 8.5 Bei Rücklastschriften, die der Werbetreibende zu vertreten hat, berechnet inside digital eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein er- neuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die inside digital aufwandsbezogen gesondert berech- nen kann. 8.6 Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,- Euro netto behält sich inside digital vor, vor Durchführung des Auftrages eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Fällt diese negativ aus, ist inside digital berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.

  • Zahlungsfrist Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.

  • Prämienzahlung 2.1 Was haben Sie bei der Prämienzahlung zu beachten und was ist vereinbart? 2.1.1 Die Prämien zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Ein- malprämie) oder durch jährliche Prämienzahlungen (Jahresprämien) entrichten. Die Jahresprämien wer- den zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. Im Falle eines Rumpfbeginnjahres wird die erste Jah- resprämie anteilig fällig. 2.1.2 Gemäß Vereinbarung können Sie Jahresprä- mien auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Hierfür erheben wir Ratenzahlungszuschläge. Diese betragen bis zu 1,8 % bei halbjährlicher, bis zu 2,3 % bei vierteljährlicher und bis zu 2,9 % bei monat- licher Zahlung. 2.1.3 Die Art der Beitragszahlung und die jeweilige Fälligkeit sind über eine Vereinbarung im Versiche- rungsschein festgelegt. 2.1.4 Die erste oder einmalige Prämie (Einlösungs- prämie) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbar- ten im Versicherungsschein angegebenen Versiche- rungsbeginn. Alle weiteren Prämien sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstermin an uns zu zahlen. 2.1.5 Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit die Prämie bei uns eingeht. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zah- lung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem in 2.1.4 genannten Termin eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens zu verlangen. 2.1.6 Die Übermittlung Ihrer Prämien erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. 2.1.7 Für eine Stundung der Prämien ist eine schriftli- che Vereinbarung mit uns erforderlich. Die Stundung setzt einen entsprechenden Rückkaufswert (siehe 5.4.2) voraus. 2.1.8 Im Versicherungsfall (bei Tod der versicherten Person bzw. im Erlebensfall) werden wir etwaige Prämienrückstände mit der Versicherungsleistung verrechnen. 2.2 Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen? 2.2.1 Wenn Sie die Einlösungsprämie nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht be- wirkt ist - vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärzt- lichen Untersuchungen verlangen, sofern wir sie getragen haben. 2.2.2 Ist die Einlösungsprämie bei Eintritt des Versi- cherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 2.2.3 Anstelle des Rücktritts können wir, wenn Sie die Einlösungsprämie schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, die Prämien des ersten Versicherungsjahres - auch bei Vereinbarung von unterjährigen Prämienzahlun- gen - sofort verlangen.

  • Zahlungsaufforderung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach d) und e) mit dem Fristablauf verbunden sind.