Mahnspesen Musterklauseln

Mahnspesen. Pro ausgestellter Mahnung verrechnet A1 € 10,- als Mahnspesen an den Etherlinkvertragspartner.
Mahnspesen. Pro ausgestellte Mahnung werden € 10,- als Mahnspesen verrechnet.
Mahnspesen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahnspesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsver- folgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EURO 24,00 - sowie für die Evidenzhal- tung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EURO 9,00 zu bezahlen. Beide genannten Beträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Mahnspesen. Pro ausgestellter Mahnung werden € 45,- als Mahnspesen verrechnet.
Mahnspesen. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des verschuldeten Zahlungsverzuges, neben Verzugszinsen Mahnspesen in Höhe von € 20,00/Mahnung zu ersetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer durch ihn notwendig gewordenen zweckentsprechenden Forderungsbetreibung und/oder Rechtsvertretung des Auftragnehmers zu ersetzen.
Mahnspesen. Pro ausgestellter Mahnung werden Euro 45,- als Mahnspesen verrechnet.
Mahnspesen. TYHS behält sich zusätzlich vor, Mahnspesen und allfällige Schadenersatzleistungen in Rechnung zu stellen. Bei Übergabe von bereits eingemahnten Forderungen an ein Inkassoinstitut oder Rechtsanwaltsbüro hat der säumige Besteller die anfallenden Kosten zu ersetzen.
Mahnspesen. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahnspesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
Mahnspesen. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug hat ONELayer das Recht, aber nicht die Pflicht entsprechende Mahnschreiben zu senden. Dafür werden die folgenden Mahnspesen als Aufwandsersatz verrechnet.
Mahnspesen. Pro ausgestellter Mahnung werden EUR 50,- als Mahnspesen verrechnet.