Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- net. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme der Leistung zu zahlen.
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Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen BereitstellungBereitstel- lung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich monat- lich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- nettagesgenau berechnet. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen.
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Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.110.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- netberechnet. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen.
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