Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- net. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme der Leistung zu zahlen. 6.2. Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Barzahlung wird nicht akzeptiert. 6.3. Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 7 Tage nach Rechnungsdatum. Vorab-Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden ebenfalls mit der Rechnung spätestens 7 Tage vor Abbuchung versandt. Voraus- setzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz in Deutschland, das Ein- verständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum und die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-Lastschrift einzulösen. Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Einwilligung zu einer Boni- tätsprüfung erforderlich. 6.4. Der Kunde kommt in den gesetzlich geregelten Fällen auch ohne Mahnung in Ver- zug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- erhalt bei M-net eingegangen ist. 6.5. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von M-net nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten An- sprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 6.6. Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Verbindungspreise sind vom Kunden unverzüglich nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben. Die Ein- wendungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungserhalt bei M-net eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Geneh- migung. M-net wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen recht- zeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 6.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist M-net berechtigt, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 61 TKG) den Anschluss teilweise oder vollständig zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Vergütungen ungekürzt wei- terzubezahlen. Nach erfolgloser Mahnung ist M-net unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Samples: Telecommunications, Vertragsänderung Und Zusatzdienste, Auftrag Surf&fon Regio
Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen BereitstellungBereitstel- lung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich monat- lich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- nettagesgenau berechnet. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen.
6.2. Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
6.3. Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 7 Tage nach Rechnungsdatum. Vorab-Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden ebenfalls wer- den mit der Rechnung spätestens 7 Tage vor Abbuchung versandt. Voraus- setzung Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz in Deutschland, das Ein- verständnis Einverständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum und die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-Lastschrift einzulöseneinzulösen (das SEPA- Mandat). Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Einwilligung zu einer Boni- tätsprüfung Bonitätsprüfung erforderlich.
6.4. Der Kunde kommt in den gesetzlich geregelten Fällen auch ohne Mahnung in Ver- zugVerzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- erhalt Rech- nungserhalt bei M-net eingegangen ist.
6.5. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von M-net nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten An- sprüchen Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen we- gen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.6. Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Verbindungspreise sind vom Kunden unverzüglich nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben. Die Ein- wendungen Einwendungen müssen innerhalb von acht 8 Wochen ab Rechnungserhalt bei M-net eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Geneh- migung. M-net wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen recht- zeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
6.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist M-net berechtigt, nach Vorliegen der gesetzlichen gesetz- lichen Voraussetzungen (§ 61 TKG) den Anschluss teilweise oder vollständig zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Vergütungen Vergütun- gen ungekürzt wei- terzubezahlenweiterzubezahlen. Nach erfolgloser Mahnung ist M-net unter Einhaltung Ein- haltung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Samples: Telecommunications, Vertragsänderung Und Zusatzdienste, Auftrag Surf&fon Regio
Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.110.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- netberechnet. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen.
6.210.2. Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
6.310.3. Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 7 Tage nach Rechnungsdatum. Vorab-Vorab- Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden ebenfalls mit der Rechnung spätestens 7 Tage vor Abbuchung versandt. Voraus- setzung Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz in Deutschland, das Ein- verständnis Einverständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum und die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-Lastschrift einzulösen. Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Einwilligung zu einer Boni- tätsprüfung Bonitätsprüfung erforderlich.
6.410.4. Der Kunde kommt in den gesetzlich geregelten Fällen auch ohne Mahnung in Ver- zugVerzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- erhalt Rechnungserhalt bei M-net eingegangen ist.
6.510.5. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von M-net nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten An- sprüchen Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.610.6. Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Verbindungspreise sind vom Kunden unverzüglich nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben. Die Ein- wendungen Einwendungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungserhalt bei M-net eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Geneh- migungGenehmigung. M-net wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen recht- zeitigen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
6.710.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist M-net berechtigt, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 61 TKG) den Anschluss teilweise oder vollständig zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Vergütungen ungekürzt wei- terzubezahlenweiterzubezahlen. Nach erfolgloser Mahnung ist M-net unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Samples: Auftrag Umzug/Vertragsänderung Surf&fon, M Net Internet Contract, Umzug/Vertragsänderung M Net Internet
Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.1. 6.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- nettagesgenau berechnet. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen.
6.2. 6.2 Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
6.3. 6.3 Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 7 Tage nach Rechnungsdatum. Vorab-Vorab- Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden ebenfalls mit der Rechnung spätestens 7 Tage vor Abbuchung versandt. Voraus- setzung Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz in Deutschland, das Ein- verständnis Einverständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum und die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA- Lastschrift einzulösen (das SEPA-Lastschrift einzulösenMandat). Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Einwilligung zu einer Boni- tätsprüfung Bonitätsprüfung erforderlich.
6.4. 6.4 Der Kunde kommt in den gesetzlich geregelten Fällen auch ohne Mahnung in Ver- zugVerzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- erhalt Rechnungserhalt bei M-net eingegangen ist.
6.5. 6.5 Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von M-net nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten An- sprüchen Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.6. 6.6 Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Verbindungspreise sind vom Kunden unverzüglich nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben. Die Ein- wendungen Einwendungen müssen innerhalb von acht 8 Wochen ab Rechnungserhalt bei M-net eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Geneh- migungGenehmigung. M-net wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen recht- zeitigen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
6.7. 6.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist M-net berechtigt, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 61 TKG) den Anschluss teilweise oder vollständig zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Vergütungen ungekürzt wei- terzubezahlenweiterzubezahlen. Nach erfolgloser Mahnung ist M-net unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Samples: Telecommunications
Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.110.1. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- netberechnet. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen.
6.210.2. Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
6.310.3. Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 7 Tage nach Rechnungsdatum. Vorab-Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden ebenfalls mit der Rechnung spätestens 7 Tage vor Abbuchung versandt. Voraus- setzung Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz in Deutschland, das Ein- verständnis Einverständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum und die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-Lastschrift einzulösen. Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Einwilligung zu einer Boni- tätsprüfung Bonitätsprüfung erforderlich.
6.410.4. Der Kunde kommt in den gesetzlich geregelten Fällen auch ohne Mahnung in Ver- zugVerzug, wenn die geschuldete geschul- dete Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- erhalt Rechnungserhalt bei M-net eingegangen ist.
6.510.5. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von M-net nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren Gerichtsver- fahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten An- sprüchen Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehal- tungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.610.6. Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Verbindungspreise sind vom Kunden unverzüglich unver- züglich nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben. Die Ein- wendungen Einwendungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungserhalt bei M-net eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen Einwendun- gen gilt als Geneh- migungGenehmigung. M-net wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen recht- zeitigen rechtzei- tigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
6.710.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist M-net berechtigt, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 61 TKG) den Anschluss teilweise oder vollständig zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtetverpflich- tet, die vereinbarten Vergütungen ungekürzt wei- terzubezahlenweiterzubezahlen. Nach erfolgloser Mahnung ist M-net unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen und Zahlungsverzug. 6.1. 6.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Monatlich anteilig zu zahlende Preise werden taggenau berech- netberechnet. Sonstige Preise, insbesondere die verbrauchsabhängigen Preise, sind nach In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Leistung zu zahlen.
6.2. 6.2 Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
6.3. 6.3 Bei Mandatserteilung zum SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug 7 Tage nach Rechnungsdatum. Vorab-Vorab- Ankündigungen im SEPA-Lastschriftverfahren werden ebenfalls mit der Rechnung spätestens 7 Tage vor Abbuchung versandt. Voraus- setzung Voraussetzung für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz in Deutschland, das Ein- verständnis Einverständnis zur Abbuchung von einem Konto bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum und die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-SEPA- Lastschrift einzulösen. Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Einwilligung zu einer Boni- tätsprüfung Bonitätsprüfung erforderlich.
6.4. 6.4 Der Kunde kommt in den gesetzlich geregelten Fällen auch ohne Mahnung in Ver- zugVerzug, wenn die geschuldete Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- erhalt Rechnungserhalt bei M-net eingegangen ist.
6.5. 6.5 Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von M-net nur mit unbestrittenen, in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten An- sprüchen Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.6. 6.6 Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Verbindungspreise sind vom Kunden unverzüglich nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben. Die Ein- wendungen Einwendungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungserhalt bei M-net eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Geneh- migungGenehmigung. M-net wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen recht- zeitigen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
6.7. 6.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist M-net berechtigt, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 61 TKG) den Anschluss teilweise oder vollständig zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Vergütungen ungekürzt wei- terzubezahlenweiterzubezahlen. Nach erfolgloser Mahnung ist M-net unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Samples: Telecommunications