Common use of Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform erse- hen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- Aus-gleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- Gesamt-funktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich Ausgleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Demo- Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion Gesamtfunktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/BetriebssystemHardware und System-Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr damit in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich Ausgleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion Gesamtfunktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist und sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. Ist das Angebot in Teilbereiche (Projektmeilensteine) unterteilt, so erfolgt die Berechnung der jeweiligen Projektmeilensteine nach den oben genannten Bedingungen. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich Ausgleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion Gesamtfunktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Software Development Agreement

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich Ausgleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion Gesamtfunktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Betriebssystem- Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche erforderlichen Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich Ausgleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion Gesamtfunktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Betriebssystem- Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- Chan-ge Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. Ist das Angebot in Teilbereiche (Projektmeilensteine) unterteilt, so erfolgt die Berechnung der jeweiligen Projektmeilensteine nach den oben genannten Bedingungen. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich Ausgleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Demo- Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion Gesamtfunktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Software Development Agreement

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig 14-tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich Ausgleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion Gesamtfunktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein kannein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 137. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 238. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 339. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- gleich der offenen Rechnung einzustellen. 440. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- funktion Gesamtfunktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 541. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Betriebssystem- Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 642. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 743. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 844. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsbedingungen; Lieferung, Termine und Installation. 1. Soweit im Angebot ein Pauschalpreis für die Software aufgeführt ist, wird 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40 % bei Lieferung des abnahmereifen Werkes, 20 % bei Inbe- triebnahme Inbetriebnahme und 10 % nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird unsere Leistung jedoch nach Aufwand vergütet. Wir berechnen bei Auftragserteilung 30 % des von uns nach kaufmännischem Ermessen erwarteten Gesamtaufwandes als Vorschuss. Danach stellen wir dem Kunden 14tägig den tatsäch- lich tatsächlich geleisteten Aufwand in Rechnung. 3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Aus- Aus-gleich der offenen Rechnung einzustellen. 4. Vor der Abnahme des Werkes ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Mängeln ausge- schlossenausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass Software in der Entwicklungszeit nicht vollständig lauffähig ist und Demo-Demo- Routinen und einzelne Module keinen hinreichenden Aufschluss über die Gesamt- Gesamt-funktion der Software und deren zukünftige Mängelfreiheit geben. 5. Der Kunde übergibt uns unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform erse- hen ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor In- stallation Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflich- tetverpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, uns den Zugang zur Hardware zu ermöglichen und uns kostenlos Testdaten und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen entsprechend unseren Anforde- rungenAnforderungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. 6. Für alle Änderungen am Leistungsgegenstand, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, kann ein zusätzliches Entgelt nach Preisliste verlangt werden, auch wenn dieses im Verfahren zum Chan- ge Change Request nach Ziff. I.9 nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. 8. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn ein Change Request vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen