Common use of Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung Clause in Contracts

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-oerlinghausen.de, www.stadtwerke-oerlinghausen.de, www.stadtwerke-oerlinghausen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: emw-energie.de, emw-energie.de, www.tws.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-altena.de, stadtwerke-cottbus.de, Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt/Gewerbe Für Das Gebiet Werdohl Durch Die Stadtwerke Werdohl GMBH

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlags- plan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberwei- sung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-konstanz.de, www.stadtwerke-konstanz.de, www.stadtwerke-konstanz.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von der EWS nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag Dauerauftrags bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.e-werk-stengle.de, www.e-werk-stengle.de, e-werk-stengle.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Bar- überweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-emsdetten.de, www.stadtwerke-emsdetten.de, www.stadtwerke-emsdetten.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt Zeitpunkt, fällig und sind ohne Abzug Skontoabzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto des Lieferanten.

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Samples: www.sw-blaustein.de, www.swu.de, www.swu.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ §°315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszah- lung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: ewerk-tegernsee.de, ewerk-tegernsee.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten Liefe- ranten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.pfullendorf.de, bpure.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlenzah- len.

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Samples: www.fricke-oil.de, www.avia-lippstadt.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: cdn.energie.check24.de, www.billig-will-ich.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.dvv-dessau.de, www.stadtwerke-solingen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ §315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.roedl-energie.de, www.vgrd.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sw-blaustein.de, www.stadtwerke-solingen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.energiewerke-zeulenroda-triebes.de, Gaslieferauftrag SWD Gas

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag Dauer- auftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-arnsberg.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgeleg- ten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Banküberweisung) zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Wärmepumpen

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von der EWF nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschrift- verfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.ewf.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens Lastschriftverfahrens, mittels Bar- zahlung oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung (auch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Strom

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Abschlä- ge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens Lastschriftver- fahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.die-energievorsorger.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von den Stadtwerken nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.swni.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.16.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.enno-energie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.19.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlags- plan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberwei- sung) zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Für Einen Jahresverbrauch Bis Max. 100.000 KWH Durch Die Stadtwerke Konstanz GMBH Unter Einbeziehung Von Erzeugungsanlagen

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens Lastschriftverfahrens, mit- tels Dauerauftrag oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.geo-energie-ostalb.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag mit- tels Dauerauftrags bzw. Überweisung (auch durch Banküberweisung) zu zahlenzah- len.

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Samples: www.swn-neuwied.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von den SWR nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.sw-rottenburg.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten festgeleg- ten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.stadtwerke-eutin.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von den Stadtwerken nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Dauer- auftrag oder Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.swni.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag Dauerauf- trag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-shs.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.110.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung an den Lieferanten zu zahlen.

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Samples: www.connect-gp-joule.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten festge- legten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.sw-bw.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten Lie- feranten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig fäl- lig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, in bar im Kundencen- ter (siehe Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen des Lieferanten), mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-finsterwalde.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von den swt nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftver- fahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.swtue.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlenzahlen sowie mittels Prepayment bei einem unserer Partner. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.getec-net.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: ewerk-tegernsee.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: order.mut-zum-wechseln.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.uecker-randow.energy

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.s-w-r.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von der StW nach billigem Er- messen Ermessen (§ §315 BGB) mit Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Voraus- zahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag mit- tels Dauerauftrags bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-wedel.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten Lieferant- en nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens Lastschrift- verfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberwei- sung) zu zahlen.

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Samples: www.ewb.aov.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von den STADTWERKEN MENGEN nach billigem Er- messen Xxxxxxxx 315 BGB000 XXX) xx Xxxxxxxxxxxxx bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung oder bar zu zahlen.

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Samples: www.mengen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. (1) Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von der SE nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Die SE ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.eilenburger-stadtwerke.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.bigge-energie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von der STW nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt in voller Höhe fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag Dauerauftrags bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-wt.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: stadtwerke-ploen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von den Stadtwerken nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.swni.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.16.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlun- gen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: kundenbereich.swu.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten festge- legten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag Dauerauftrag, Überweisung bzw. Überweisung Barzahlung während der Geschäftszei- ten zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-bernburg.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten fest- gelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.kraftwerke-haag.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Dauerauftrags oder Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.bad-saulgau.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Abschlä- ge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. per Überweisung zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stwhw.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung Über- weisung an den Lieferanten zu zahlen.

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Samples: www.connect-gp-joule.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten STADTWERK AM SEE nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung oder bar zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.bodensee-energie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vo- rauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ggew.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge am 15. des Kalendermonats, und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt Zeitpunkt, fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens Lastschriftverfahrens, durch Barzahlung oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Voraus- zahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Ver- langen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.swn.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von der StW nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Voraus- zahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag mit- tels Dauerauftrags bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-wedel.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von der VS nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag Dauer‐ auftrag bzw. Überweisung oder per Barzahlung zu zahlen.

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Samples: www.vereinigte-stadtwerke.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens Lastschriftverfah- rens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.evdbag.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen billigen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

Appears in 1 contract

Samples: www.energie-rellingen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von den Stadtwerken nach billigem billigen Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug durch Überweisung, Barzahlung, im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Für Barzahlungen wird eine Ge- bühr gemäß dem als Anlage beigefügten Preisblatt berechnet.

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Samples: www.stadtwerke-ahlen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ §315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Dauerauftrag, Überweisung oder Überwei- sung mit Bareinzahlung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-rotenburg.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. (1) Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von den Stadtwerken nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens per SEPA-Lastschrift oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-witten.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. (1) Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von der SE nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Die SE ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.eilenburger-stadtwerke.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug Ab- zug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung Über- weisung zu zahlen.

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Samples: www.sw-gmhuette.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag Dauerauftrag, per Barzahlung bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.versorgungsbetriebe.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.16.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszah- lungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: kundenbereich.swu.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.enni-fairsorger.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftver- fahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: stadtwerke-oranienburg.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlan- gen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.erdgasversorgung-schwalmtal.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten fest- gelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag Dauerauf- trag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-uelzen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten Liefe- ranten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten festge- legten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens (SEPA-Lastschriftmandat) oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.sparkasse-re.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kun- de informiert den Lieferanten vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: order.mut-zum-wechseln.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt Zeit- punkt fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-shs.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten von der Lition Energie GmbH nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens Last- schriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.zahlen.‌

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Samples: assets.ctfassets.net

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen Ermessen (§ 315 BGB) im Ab- schlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Bar- überweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-solingen.de