Common use of Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung Clause in Contracts

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Durch Den Lieferanten, Die Stadtwerke Zeven GMBH, Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas Durch Den Lieferanten, Die Stadtwerke Zeven GMBH, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Durch Den Lieferanten, Die Stadtwerke Zeven GMBH

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Kalendertage Tage nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens Lastschriftverfahrens, Barzahlung oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: www.kreishandwerkerschaft-guestrow.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Kalendertage Werktage nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Auf schriftlichen Kundenwunsch ist eine Überweisung der monatlichen Abschläge möglich.

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Samples: www.montana-energie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Kalendertage Werktage nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: Sondervertrag Günstiggas Zur Erdgaslieferung

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 4.1. 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Kalendertage vierzehn Tage nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.

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Samples: stadtwerke-memmingen.de