Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind eine Woche nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem von der Lition Energie GmbH nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Last- schriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 5.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Lition Energie GmbH an- gemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderung ergreifen; fordert die Lition Energie GmbH erneut zur Zahlung auf, stellt die Lition Energie GmbH dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 17 in Rechnung. Verursacht der Kunde einen erfolglosen Lastschrifteinzug (z.B. durch Unterdeckung seines Xxxxxx), wird die Lition Energie GmbH die dadurch real entstandenen Kosten dem Kunden gem. Ziffer 17 in Rechnung stellen. Auf Ver- langen des Kunden ist die jeweilige Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. 5.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zah- lungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- gemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 5.4. Gegen Ansprüche der Lition Energie GmbH kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.
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Samples: Terms and Conditions
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.17.1. Sämtliche Rechnungsbeträge Rechnungen und Abschlagszahlungen sind eine Woche zu den von der Stadtwerke Kiel AG festgelegten Zeitpunkten, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu Zah- lungsaufforderung fällig. Die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen für den folgen- den Abrechnungszeitraum werden dem von Kunden in der Lition Energie GmbH nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Last- schriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlenjährlichen Abrechnung mitgeteilt.
5.27.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, Bei Zahlungsverzug kann die Lition Energie GmbH an- gemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderung ergreifen; fordert die Lition Energie GmbH Stadtwerke Kiel AG, wenn sie erneut zur Zahlung aufauffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, stellt die Lition Energie GmbH dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 17 in Rechnungberechnen. Verursacht der Kunde einen erfolglosen Lastschrifteinzug (z.B. durch Unterdeckung seines Xxxxxx), wird die Lition Energie GmbH die dadurch real entstandenen Kosten Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden gemauf Verlangen die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar nachzuweisen. Ziffer 17 in Rechnung stellen. Auf Ver- langen des Kunden ist Eine Pauschale darf die jeweilige Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden Kosten nicht übersteigen.
5.37.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zah- lungsverweigerung Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, besteht oder sofern der in einer der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung Messein- richtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- gemäße ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.
5.47.4. Gegen Ansprüche der Lition Energie GmbH Stadtwerke Kiel AG kann vom Kunden nur mit unbestrittenen unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
7.5. Dies gilt nicht für Ansprüche Die Stadtwerke Kiel AG kann eine Einzugsermächtigung des Kunden gegen den Lieferanten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.Kunden, sofern sie
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Stromwärmepumpe
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind eine Woche zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem von der Lition Energie GmbH nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) den Stadtwerken festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Last- schriftverfahrens Lastschriftverfahrens, Barzahlung oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
5.2. Befindet sich der Kunde in ZahlungsverzugBei Zahlungsverzug stellen die Stadtwerke, kann die Lition Energie GmbH an- gemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderung ergreifen; fordert die Lition Energie GmbH wenn sie erneut zur Zahlung aufauffordern oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lassen, stellt die Lition Energie GmbH dem Kunden die dadurch entstandenen entstan- denen Kosten pauschal gemäß Ziffer 17 den im beigefügten Preisblatt zu den Ergänzenden Bedin- gungen der Stadtwerke Ahlen aufgeführten Preise in Rechnung. Verursacht der Kunde einen erfolglosen Lastschrifteinzug (z.B. durch Unterdeckung seines Xxxxxx), wird die Lition Energie GmbH die dadurch real entstandenen Kosten dem Kunden gem. Ziffer 17 in Rechnung stellen. Auf Ver- langen des Kunden ist die jeweilige Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die Die pauschale Berechnung Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen.
5.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zah- lungsverweigerung Zahlungsver- weigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen 15. Fehlers besteht, besteht oder sofern der in einer der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- gemäße ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt.
5.4. Gegen Ansprüche der Lition Energie GmbH Stadtwerke kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten festge- stellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten die Stadtwerke aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter mangel- hafter Erfüllung der Lieferpflicht.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind eine Woche zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem von der Lition Energie GmbH nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Last- schriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.zahlen.
5.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Lition Energie GmbH an- gemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderung ergreifen; fordert die Lition Energie GmbH erneut zur Zahlung auf, stellt die Lition Energie GmbH dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 17 in Rechnung. Verursacht der Kunde einen erfolglosen Lastschrifteinzug (z.B. durch Unterdeckung seines Xxxxxx), wird die Lition Energie GmbH die dadurch real entstandenen Kosten dem Kunden gem. Ziffer 17 16 in Rechnung stellen. stellen Auf Ver- langen Verlangen des Kunden ist die jeweilige Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigenüber- steigen.
5.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zah- lungsverweigerung Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen offensicht- lichen Fehlers besteht, oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch Ver- brauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare vergleich- bare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- gemäße ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt.unberührt.
5.4. Gegen Ansprüche der Lition Energie GmbH kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.14.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind eine Woche spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem von der Lition Energie GmbH nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Last- schriftverfahrens SEPA-Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
5.24.2. Befindet sich Bei Zahlungsverzug kann der Kunde in ZahlungsverzugLieferant, kann die Lition Energie GmbH an- gemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderung ergreifen; fordert die Lition Energie GmbH wenn er erneut zur Zahlung aufauffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, stellt die Lition Energie GmbH dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten konk- ret oder pauschal gemäß Ziffer 17 in Rechnungberechnen. Verursacht der Kunde einen erfolglosen Lastschrifteinzug (z.B. durch Unterdeckung seines Xxxxxx), wird die Lition Energie GmbH die dadurch real entstandenen Kosten Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden gem. Ziffer 17 in Rechnung stellen. Auf Ver- langen des Kunden ist der Nach- weis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die jeweilige Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigenPau- schale.
5.34.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zah- lungsverweigerung Zahlungsver- weigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, besteht oder sofern der in einer der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- gemäße ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt.
5.44.4. Gegen Ansprüche der Lition Energie GmbH des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
4.5. Dies gilt nicht für Ansprüche des Der Lieferant ist berechtigt im Falle einer Rücklastschrift infolge Nichteinlösung durch das Kreditinstitut die entstandenen Kosten dem Kunden gegen den Lieferanten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung in Rechnung zu stellen. Im Wiederho- lungsfall ist die Stadtwerke Solingen berechtigt die Rabattierung zum erteilten SEPA- Lastschriftmandat aufzuheben. In diesem Fall ist der LieferpflichtKunde zur Selbstzahlung verpflichtet.
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Samples: Lieferbedingungen Erdgaslieferung
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung. 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind eine Woche nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem von der Lition Energie GmbH nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Last- schriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen.
5.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Lition Energie GmbH an- gemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderung ergreifen; fordert die Lition Energie GmbH erneut zur Zahlung auf, stellt die Lition Energie GmbH dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 17 in Rechnung. Verursacht der Kunde einen erfolglosen Lastschrifteinzug (z.B. durch Unterdeckung seines Xxxxxx), wird die Lition Energie GmbH die dadurch real entstandenen Kosten dem Kunden gem. Ziffer 17 in Rechnung stellen. Auf Ver- langen Verlangen des Kunden ist die jeweilige Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigenüber- steigen.
5.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zah- lungsverweigerung Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen offensicht- lichen Fehlers besteht, oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch Ver- brauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare vergleich- bare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- gemäße ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt.
5.4. Gegen Ansprüche der Lition Energie GmbH kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.
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Samples: Terms and Conditions