Common use of Zahlungsbilanzschwierigkeiten Clause in Contracts

Zahlungsbilanzschwierigkeiten. 1. Die Parteien bemühen sich, restriktive Massnahmen aus Zahlungsbilanzgründen zu vermeiden. 2. Befindet sich eine Partei in ernsthaften Zahlungsbilanzschwierigkeiten oder ist sie unmittelbar davon bedroht, so kann sie im Einklang mit den im GATT 1994 und in der Vereinbarung über Zahlungsbilanzbestimmungen des GATT 19949 fest- gelegten Bedingungen zeitlich begrenzte und nicht diskriminierende Handels- beschränkungen einführen, die nicht über das für die Sanierung der Zahlungsbilanz- situation erforderliche Mass hinausgehen. Preisbezogene Massnahmen sind dabei vorzuziehen; diese sind bei Verbesserung der Zahlungsbilanz schrittweise zu lockern und aufzuheben, wenn die Umstände ihre Aufrechterhaltung nicht mehr rechtferti- gen. Der EFTA-Staat oder Jordanien, je nach Fall, unterrichtet die anderen Parteien und den Gemischten Ausschuss unverzüglich über solche Massnahmen, wenn mög- lich vor deren Einführung, und legt einen Zeitplan für deren Aufhebung vor. Auf Gesuch einer Partei prüft der Gemischte Ausschuss die Notwendigkeit der Beibehal- tung der getroffenen Massnahmen.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Zahlungsbilanzschwierigkeiten. 1. Die Parteien bemühen sich, restriktive Massnahmen aus Zahlungsbilanzgründen zu vermeiden. 2. Befindet sich eine Partei in ernsthaften Zahlungsbilanzschwierigkeiten oder ist sie unmittelbar davon bedroht, so kann sie im Einklang mit den im GATT 1994 und in der Vereinbarung über Zahlungsbilanzbestimmungen des GATT 19949 fest- gelegten fest­gelegten Bedingungen zeitlich begrenzte und nicht diskriminierende Handels- beschränkungen einführenHandels­beschränkungen ein­führen, die nicht über das für die Sanierung der Zahlungsbilanz- situation Zahlungsbilanzsituation erforderliche Mass hinausgehen. Preisbezogene Massnahmen sind dabei vorzuziehen; diese sind bei Verbesserung der Zahlungsbilanz schrittweise zu lockern und aufzuheben, wenn die Umstände ihre Aufrechterhaltung nicht mehr rechtferti- genrechtfertigen. Der EFTA-Staat oder Jordanien, je nach Fall, unterrichtet die anderen Parteien und den Gemischten Ausschuss unverzüglich über solche Massnahmen, wenn mög- lich möglich vor deren Einführung, und legt einen Zeitplan für deren Aufhebung vor. Auf Gesuch einer Partei prüft der Gemischte Ausschuss die Notwendigkeit der Beibehal- tung Beibehaltung der getroffenen Massnahmen.

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Samples: Freihandelsabkommen

Zahlungsbilanzschwierigkeiten. 1. Die Parteien bemühen sich, restriktive Massnahmen aus Zahlungsbilanzgründen zu vermeiden. 2. Befindet sich eine Partei in ernsthaften Zahlungsbilanzschwierigkeiten oder ist sie unmittelbar davon bedroht, so kann sie im Einklang mit den im GATT 1994 und in der Vereinbarung über Zahlungsbilanzbestimmungen des GATT 19949 199410 fest- gelegten Bedingungen zeitlich begrenzte und nicht diskriminierende Handels- beschränkungen einführen, die nicht über das für die Sanierung der Zahlungsbilanz- situation erforderliche Mass hinausgehen. Preisbezogene Massnahmen sind dabei vorzuziehen; diese sind bei Verbesserung der Zahlungsbilanz schrittweise zu lockern und aufzuheben, wenn die Umstände ihre Aufrechterhaltung nicht mehr rechtferti- gen. Der EFTA-Staat oder Jordanien, je nach Fall, unterrichtet die anderen Parteien und den Gemischten Ausschuss unverzüglich über solche Massnahmen, wenn mög- lich vor deren Einführung, und legt einen Zeitplan für deren Aufhebung vor. Auf Gesuch einer Partei prüft der Gemischte Ausschuss die Notwendigkeit der Beibehal- tung der getroffenen Massnahmen.

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Samples: Freihandelsabkommen