Zahlungstermine Musterklauseln

Zahlungstermine. Weisungen, Beträge an einem bestimmten Tage gutzuschreiben, zur Verfügung zu stellen oder auszuzahlen, nimmt die Bank nur entgegen, wenn sie sich hierzu ausdrücklich ver- pflichtet hat.
Zahlungstermine. 6.1 Mieten und zusätzliche Leistungen sind ohne jeglichen Abzug nach Rechnungserhalt auf eines der folgenden Konten des Veranstal- ters als Vorauszahlung vor der Veranstaltung zu zahlen: 6.2 Nach Eintreffen der Anmeldung beim Ver- anstalter wird zeitnah die Auftragsbestätigung erstellt. Die erste Abschlagsrechnung über 50 % des Rechnungsbetrags wird im Januar 2022 erstellt und verschickt. Die Mitausstellergebühr kann vorab zu 100 % in Rechnung gestellt werden. Der Versand der zweiten Abschlags- rechnung über 50 % des Rechnungsbetrags erfolgt im April 2022. Die finale Standbestäti- gung erfolgt nach Abschluss der Platzierung des Ausstellers (voraussichtlich Ende April 2022). Weitere anfallende Rechnungsbeträge werden spätestens bis Ende Juli 2022 nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. 6.3 Sofern ein nicht in Deutschland ansässi- ger Aussteller die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer wünscht, hat er zusammen mit seiner Anmeldung einen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft von der zuständigen Behörde an den Veranstalter zu senden. Bei An- meldungen ohne Nachweis der Unternehmer- eigenschaft ist der Veranstalter verpflichtet, den Rechnungsbetrag der deutschen Umsatzsteuer zu unterwerfen und ist deshalb berechtigt, die Rechnung an den Aussteller zuzüglich der gesetzlich geschuldeten deutschen Umsatz- steuer auszustellen. Bei in EU-Mitgliedsstaaten (außerhalb Deutschlands) ansässigen Ausstel- lern reicht die Angabe der Umsatzsteuer-Identi- fikationsnummer (USt-ID) auf dem Anmelde- formular. Bei Änderungen der Rechtsform oder Adresse hat der Aussteller unaufgefordert einen neuen Nachweis seiner Unternehmereigen- schaft bzw. seine Umsatzsteuer-Identifikations- nummer dem Veranstalter mitzuteilen. 6.4 Bei Zahlungsverzug hat der Aussteller Ver- zugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren oder höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Zahlungstermine. Rücktritt, Annullierung
Zahlungstermine a) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Kalendermonats, an den Vermieter oder an die von ihm jeweils zur Entgegennahme ermächtigten Person oder Stelle, derzeit auf Konto Nr.: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXX0XXX bei der Volksbank Backnang kostenfrei zu entrichten. Der Mieter erteilt auf Verlangen des Vermieters diesem die Ermächtigung, die Miete einschließlich der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten jeweils im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats vom Konto des Mieters bei der Bank/Sparkasse: IBAN: BIC: im Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Mieter ist berechtigt, die Einzugsermächtigung aus wichtigem Grund zu widerrufen. b) Soweit Betriebskosten gesondert angefordert werden, sind diese binnen zwei Wochen ab Anforderung zu bezahlen. Auf das Recht des Mieters zur Belegeinsicht wird hingewiesen. c) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung von Miete und Betriebskosten kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
Zahlungstermine. 8.1. Die vorgeschriebene Leasingrate auf der Basis der Leasingvertragsinkraftsetzung - Dauerrechnung gemäß Pkt. 5.2. oder nachfolgender Anpassungen gemäß Pkt. 5.4.ff ist ohne weitere Zahlungsaufforderung seitens des LG (wie z.B. Monatsrechnung oder ähnliches) jeweils am 1. Tag eines jeden Monats fällig. Der LN ermächtigt den LG, die jeweils fälligen Beträge im Wege des SEPA- Lastschrifteinzugsverfahrens (Single Euro Payments Area) zu erheben und verpflichtet sich, ein entsprechendes SEPA-Mandat zu unterfertigen. Stimmt der LG einem anderen Zahlungsverfahren zu so wird dem LN zu Vertragsbeginn zusätzlich eine Manipulationsgebühr verrechnet. 8.2. Sonstige Zahlungen sind unter Nachweis der Vorschreibungen (Berechnungsgrundlage) durch den LG innerhalb von 10 Tagen zur Bezahlung durch den LN fällig. 8.3. Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsterminen hat der LN für die Zahlungsrückstände Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a., zuzüglich gerichtlicher und außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, wozu auch vorprozessuale Kosten eines Rechtsanwaltes und/oder Inkassobüros gehören, zu entrichten. Im Falle einer Mahnung gebührt dem LG für jede 1. Mahnung ein Betrag von Euro 18,00, für jede zweite Mahnung ein Betrag von Euro 38,00 und für jede dritte Mahnung ein Betrag von Euro 48,00. 8.4. Der LG ist berechtigt, Leasingzahlungen wahlweise zur Abdeckung offener Zahlungsverpflichtungen des LN gemäß diesem Vertrag zu verwenden und insbesondere Zahlungen auf die jeweils ältere Schuld anzurechnen. Aufrechnungen von Forderungen des LN gegen den LG sowie ein Rückbehaltungsrecht des LN sind ausgeschlossen. 8.5. Sämtliche in diesem Vertrag angeführten Beträge verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen und zur Bezahlung durch den LN vorgeschrieben wird. 8.6. Wenn der LN seit mindestens zwei Wochen mit der Bezahlung der fälligen Leasingzahlungen in Verzug ist und trotz Mahnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen die fälligen Leasingzahlungen nicht bezahlt, kann der LG den Vertrag vorzeitig auflösen oder die restlichen Leasingzahlungen bis Vertragsende sofort fällig stellen. 8.7. Der LG geht bei dieser Finanzierung davon aus, dass der LN während der Laufzeit des Leasingvertrages ein Konto zur Abwicklung seines Zahlungsverkehres bei der Oberbank AG unterhält, und seine geschäftlichen Geldumsätze in einem angemessenen Ausmaß über die Oberbank AG abw...
Zahlungstermine. Der als voraussichtliches Gesamtentgelt vereinbarte Betrag wird 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung fällig.
Zahlungstermine. (1) Alle Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer. Der Beteiligungspreis ist mit Bestätigung der Anmeldung fällig und ebenso wie die Kosten für individuell gebuchte Leistungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Rechnung an Bitkom Services zu leisten. (2) Eine anteilige Erstattung für nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen ist ebenso ausgeschlossen, wie eine Änderung oder Austausch der erhaltenen Leistungen.
Zahlungstermine. 2.1 Unbeschadet der vorstehenden Bedingungen werden als Gutschrifterteilungstermine für die Entrichtung der Vergütungen grundsätzlich der jeweilig Monatsletzte für die eingespeisten Mengen des Vormonats bestimmt (z.B. 31.03.2019 für die Mengen im Februar 2019). 2.2 Bei Ökostromerzeugern, bei welchen die zu entrichtenden Vergütungen pro Abrechnungsjahr nicht € 240,00 (exklusive Umsatzsteuer) übersteigen sowie bei der Kontrahierung von Photovoltaikanlagen mit standardisierten Lastprofilen außerhalb des § 12 ÖSG 2012, ist die Ökostromabwicklungsstelle berechtigt, nur einmal jährlich nach Übermittlung der tatsächlichen Einspeisewerte durch den Netzbetreiber zum Monatsletzten des darauf folgenden Monats zu vergüten.
Zahlungstermine. 7.1 Mieten und zusätzliche Leistungen sind ohne jeglichen Abzug nach Rechnungserhalt auf eines der folgenden Konten des Veranstal- ters als Vorauszahlung vor der Veranstaltung zu zahlen: Frankfurter Sparkasse Konto: 200 452 819 BLZ: 500 502 01 SWIFT-Code/BIC: HEL AD EF 1822 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Postbank Frankfurt am Main Konto: 1021 601 BLZ: 500 100 60 SWIFT-Code/BIC: PBNK DE FF IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Commerzbank AG, Frankfurt am Main Konto: 90 189 100 BLZ: 500 800 00 SWIFT-Code/BIC: DRES DE FF XXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Beanstandungen können nur innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum berücksichtigt werden. 7.2 Nach Eintreffen der Anmeldung beim Veranstalter wird zeitnah die Auftragsbestätigung erstellt. Die erste Abschlagsrechnung über 35 Prozent des Rechnungsbetrags wird ebenfalls zeitnah erstellt und verschickt. Die Mitausstellergebühr kann vorab zu hundert Prozent in Rechnung gestellt werden. Der Versand der zweiten Abschlagsrechnung über 65 Prozent des Rechnungsbetrags und die Standbe- stätigung erfolgt nach Abschluss der Platzierung des Ausstellers (voraussichtlich bis Ende Juni 2023). Weitere anfallende Rechnungs- beträge werden spätestens bis 31. Dezember 2023 nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. 7.3 Sofern ein nicht in Deutschland ansässiger Aussteller die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer wünscht, hat er zusammen mit seiner Anmeldung einen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft von der zuständigen Behörde an den Veranstalter zu senden Bei Anmeldungen ohne Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Veranstalter verpflichtet, den Rechnungsbetrag der deutschen Umsatzsteuer zu unterwerfen und ist deshalb berechtigt, die Rechnung an den Aussteller zuzüglich der gesetzlich geschuldeten deut- schen Umsatzsteuer auszustellen. Bei in EU-Mitgliedsstaaten (außerhalb Deutschlands) ansässigen Ausstellern reicht die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf dem Anmeldeformular. Bei Änderungen der Rechtsform oder Adresse hat der Aussteller unaufgefordert einen neuen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft bzw. seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dem Veranstalter mitzuteilen. 7.4 Wenn der Aussteller eine Korrektur der Rechnung wünscht, weil sich sein Name, seine Rechtsform oder seine Adresse geändert ha- ben, hat er für jede Rechnungsänderung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro (zzgl. der geschuldeten MwSt.) zu zahlen. 7.5 Bei Zahlungsverzug hat der Aussteller Verzugszinsen in Höhe von ...
Zahlungstermine. Das Entgelt für Wasserlieferungen wird in vier Pauschalbeträgen und der Endab- rechnung erhoben. Es ist eine Bringschuld, die aus Rationalisierungsgründen unbar zu leisten ist. 1. Fälligkeit des Restbetrages der Jahresrechnung des Vorjahres innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Abrechnung. 2. bis zum 15. Februar Fälligkeit des vierteljährlichen Abschlags bis zum 15. Mai -“-